Gesellschaften/Verbände

Mögliche Honorarkürzungen könnten ausgesetzt werden

ZA-Praxen müssen auf die ePA vorbereitet sein

28.06.2021

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Bis zum 1. Juli 2021 müssen laut Gesetz alle Zahnärzte und Ärzte die notwendige Ausstattung vorhalten, um Daten über die Telematikinfrastruktur in die ePA zu übertragen oder auszulesen. Andernfalls droht eine Kürzung der Leistungsvergütung um 1%.

Da der Zeitplan für die Einführung vor allem in Hinblick auf die rechtzeitige Zulassung der technischen Komponenten sehr knapp ist und die Hersteller nicht liefern können, wird ein Aussetzen der Sanktionen gefordert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat dies zuletzt für Praxen bestätigt, die unverschuldet den Termin nicht halten können. Über die konkrete Umsetzung laufen nun Gespräche zwischen mit dem Bundesministerium für Gesundheit.

Die KZBV geht daher bis auf Weiteres davon aus, dass dies bedeutet, dass eine Nichtsanktionierung der Praxen, die die Frist unverschuldet nicht einhalten können, seitens des Gesetzgebers geduldet wird, solange die notwendigen Komponenten (Konnektor, Praxisverwaltungssystem) zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit bestellt werden und ein eZahnarztausweis vorliegt.

Stellungnahme des BMG

Eine dahingehende formelle Stellungnahme des BMG ist u. A. in Anbetracht der Nähe der Frist indes zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht zu erwarten.

Den Zahnärzten wird jedoch angeraten, sich in den nächsten Wochen nachweislich um die Beschaffung der erforderlichen Dienste und Komponenten zu bemühen, um nicht unter die möglicherweise doch gesetzlich verankerten Sanktionen zu fallen.


Quelle:
KASSENZAHNÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG (KZBV)