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Anträge deutscher Hochschulen für ausländische Gastwissenschaftler sind noch bis zum 31. Oktober möglich

Endspurt für Bewerbung um Forschungsstipendien der Forschungsgemeinschaft Dental (FGD)

FGD stellt mehrere tausend Euro Fördermittel als Drittmittel zur Verfügung. Zahnmedizinische Forschung zielt auf Wissenszuwachs und Erkenntnisgewinn in allen Bereichen der Zahnheilkunde ab. Der Fortschritt in den Wissenschaften ist oft die Grundlage für Innovationen, die professionellen Anwendern neue Lösungsmöglichkeiten für Patienten erschließen.

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Die Deutsche Dental-Industrie ist eine forschende Industrie, die in enger Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen Grundlagenforschung als auch anwenderorientierte Forschung betreibt. Ein wichtiges Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse in praktische Anwendungen umzusetzen und in marktreife Produkte weiterzuentwickeln. Bislang hat die FGD 58 Forschungsvorhaben gefördert, zurzeit laufen fünf Projekte, die noch nicht abgeschlossen sind.

Zweck der Förderung

Die Deutsche Dental-Industrie ist von Beginn an eine weltoffene Industrie. Zur Förderung des Wissenschaftsaustausches unterstützt die FGD ausländische Gastwissenschaftler bei Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule. Ausländische Gastwissenschaftler in diesem Sinne sind Zahnärztinnen oder Zahnärzte mit ausländischer Staatsbürgerschaft und mit dem Abschluss einer ausländischen Universität.

Gegenstand der Förderung

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Gefördert werden solche Forschungsvorhaben an deutschen Hochschulen, die eine praxisnahe, anwendungsorientierte Problemstellung der zahnmedizinischen Forschung und/oder Forschungsgegenstände mit hohem Technologiepotential zum Ziel haben. Neben Einzelprojekten können auf Antrag in sich geschlossene Teilprojekte innerhalb eines längerfristigen Gesamtprojekts gefördert werden. Innerhalb des Förderzeitraumes muss ein publizierbares Ergebnis oder Zwischenergebnis vorgelegt werden. 

Die Fördermittel 

Die FGD gewährt ein Forschungsstipendium jeweils für ein Jahr. Die Fördermittel setzen sich aus einem Personalkostenzuschuss von pauschal 18.000,- € (nicht verbrauchte Fördermittel sind an die FGD zurückzuerstatten) sowie einer  max. Erstattung in Höhe von 2.000.- Euro für Geräte-, Ausstattungs- und Materialkosten oder sonstige Studienkosten für das Forschungsvorhaben des Gastwissenschaftlers an einer deutschen Hochschule zusammen.

Übersteigende Personalkosten trägt die aufnehmende deutsche Hochschule. Darüber hinaus erstattet die FGD die Reisekosten für die Hin- und Rückreise aus dem Heimatort an die deutsche Hochschule und/oder die Reise des Gastwissenschaftlers zum Zweck der Präsentation der Forschungsergebnisse auf einem wissenschaftlichen Kongress jeweils auf Nachweis.

Die Antragstellung erfolgt bis zum 31.10.2021 durch Lehrstuhlinhaber der Hochschule, die den ausländischen Gastwissenschaftler betreut. Sie ist damit rechtlicher Vertragspartner der FGD.

Weitere Informationen

Alle weiteren Informationen zum Forschungsförderungsprogramm der FGD finden Sie auf der Webseite: https://www.fgdental.de/foerderprogramm/.

Für Auskünfte steht Ihnen Frau Lydia Webers gerne zur Verfügung: l.webers(at)fgdental.de

Quelle:
Forschungsgemeinschaft Dental e.V.

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