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Digitalisierung im Gesundheitswesen

Datenschutz und Datensicherheit für ein gutes Zahnarzt-Patientenverhältnis

Klare Positionierung der Vertragszahnärzteschaft zur Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat sich am 9.11. in Frankfurt am Main intensiv mit diesem wichtigen Thema befasst und dazu mehrere Beschlüsse verabschiedet.

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In dem 10 Punkte-Papier „Chancen nutzen, Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten“ betont die KZBV den Gestaltungsanspruch der Selbstverwaltung für eine Digitalisierungsstrategie. Weiter macht die KZBV deutlich, dass digitale Anwendungen Zahnärztinnen und Zahnärzten eine Fokussierung auf ihre Kernkompetenz ermöglichen müssen: Die Versorgung ihrer Patienten. Eine Chance bieten digitale Anwendungen insbesondere bei der Bewältigung von Bürokratielasten. Ausgangspunkt sind dabei die Bedürfnisse der Patienten und nicht die Technik. Technische Entwicklungen und Innovationen müssten daher die Versorgung gezielt verbessern. Kosten und Aufwände, die der Zahnärzteschaft durch die Digitalisierung entstehen – etwa die Investitionen in den Praxen bei Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) und Aufwände bei der Beratung der Patienten – müssen vollständig übernommen und honoriert werden.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Wir waren schon immer ein innovativer Berufsstand und sind es auch künftig. Die Digitalisierung begreifen wir daher als Chance, die Gesundheitskompetenz der Patienten zu stärken, ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsinformationen zu verschaffen und die Versorgung zu verbessern. Dabei muss der Patient Souverän seiner Daten bleiben. Die Prinzipien von Datenschutz, Datensicherheit und Datensparsamkeit müssen jederzeit gewährleistet werden. Das geschützte Zahnarzt-Patientenverhältnis steht auch in einer digitalen Welt nicht zur Disposition.“

Telematikinfrastruktur sanktionsfrei ausbauen
In einem weiteren Beschluss forderten die Mitglieder der VV den Gesetzgeber auf, die inzwischen auf den 31. Dezember 2018 verlängerte Frist für die Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) weiter zu verlängern. Die Industrie kann die benötigten Komponenten – anders als geplant – voraussichtlich erst zum Jahresende 2017 zur Verfügung stellen. Das wirkt sich auf die Ausstattung der Praxen aus. Fristen und Sanktionen für Zahnärzte, Ärzte und Selbstverwaltung sind aus Sicht der KZBV das falsche Instrument für die Förderung des Ausbaus der TI.

Hintergrund und Informationsmaterial für KZVen & Praxen
Das 10 Punkte-Papier zur Digitalisierung kann in Kürze auf der Website der KZBV abgerufen werden. Zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur haben KZBV und KZV Sachsen zudem kürzlich gemeinsam einen Erklärfilm veröffentlicht.

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Weitere ergänzende Informationen stellt die KZBV in ihrer neuen Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ sowie in Form von Frage-Antwort-Katalogen zur Verfügung.

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