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Und wo bleibt das ganze Geld? Private Liquiditätsplanung für den niedergelassenen Zahnarzt

Quelle: © Andreas Morlok/pixelio.de
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Im Idealfall sollte sich der niedergelassene Zahnarzt jeden Monat einen festen Unternehmerlohn auf ein gesondertes Konto überweisen. Das tun sicherlich die wenigsten. Stattdessen laufen die Kosten für die private Lebenshaltung einfach nach Gutdünken über das Praxiskonto: Beliebige Beträge werden abgezweigt. Dass dieses Vorgehen nicht eben optimal ist, verdeutlicht im Folgenden Davor Horvat, Experte für Finanz- und Liquiditätsplanung. Er zeigt überdies, wie eine langfristige private Liquditätsplanung aussehen sollte. Dass es sich lohnt, auf lange Zeit zu planen, wird spätestens bei der Finanzierung des Studiums der Kinder klar.

Der durchschnittliche Jahresgewinn einer Einzelpraxis in Westdeutschland lag im Jahr 2011 bei niedergelassenen Zahnärzten bei ca. 138.000 €. Dieses Einkommen wurde wiederum aus einem durchschnittlichen Gesamtumsatz von ca. 403.000 € erzielt, was bedeutet, dass die durchschnittliche Umsatzrendite bei ca. 34 % lag. Dieser Betrag steht dem Zahnarzt allerdings nicht zur freien Verfügung, denn Steuern und diverse private Fixkosten reduzieren diesen Betrag enorm und die tatsächlich freie Liquidität wird dadurch spürbar geringer. Nicht allen gelingt es, diese Minderung der Mittel ohne Einschränkungen in ihrer privaten Lebenshaltung zu bewältigen, und es stellt sich oft die Frage, wo das ganze Geld denn geblieben ist.

Eine Aufstellung der gesamten Bruttoeinnahmen ist für den Zahnarzt einfach zu bewerkstelligen. Die Einnahmen aus der Praxis können der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) entnommen werden. Um den tatsächlichen Cashflow zu ermitteln, muss zum Gewinn die evtl. vorhandene Praxisabschreibung addiert werden. Ebenso leicht lassen sich Einnahmen des Partners, Kindergeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen feststellen.

Rentabilität garantiert noch keine Liquidität

Viele Praxisinhaber stellen aber fest, dass trotz vergleichsweise guter Rentabilität der Praxis die Gesamtliquidität des Praxisinhabers immer wieder eingeschränkt und angespannt ist. Aussagen wie „Ich habe doch 180.000 € verdient, davon ist nichts bei mir angekommen!“ werden oft enttäuscht getroffen. Deshalb sollte bei der Unternehmensplanung bzw. dem Vergleich mit anderen Praxen hinsichtlich ihres Erfolges ein wesentliches Augenmerk vor allem auf die private Liquiditätsplanung gelegt werden.

Kennzahlen, an denen man sich orientieren kann, um und evtl. Optimierungsmaßnahmen einzuleiten, gibt es im Bereich der privaten Liquidität – im Unterschied zur Praxis – eher nicht. Somit ist es nicht ohne Weiteres möglich, aus dem Praxisgewinn allgemein Rückschlüsse auf die private Liquidität zu ziehen. Dies ist ein deutlich komplexerer Vorgang, der in der Realität leider häufig nicht oder nur unzureichend und mit ungeeigneten Mitteln geplant und gesteuert wird. Daher sollte sich der Unternehmer Zahnarzt zunächst überlegen, ob er ein Einkommens- bzw. Renditeziel mit der Praxis definiert oder ob er nicht zuerst die tatsächlich benötigte private Liquidität planen und den Liquiditätsbedarf definieren muss, um daraus die Einkommens- bzw. Rentabilitätsziele der Praxis zu entwickeln.

Liquiditätsbedarf ermitteln

Für die Ermittlung des Liquiditätsbedarfs sind umfangreiche Überlegungen notwendig. Zunächst ist zu beachten, dass beim niedergelassenen Zahnarzt regelmäßig die Fixkosten im privaten Bereich sehr hoch sind. Hierunter fallen z. B. Steuerzahlungen, Zahlungen an das ärztliche Versorgungswerk, Krankenversicherungen und diverse private Versicherungen. Hinzu kommen häufig noch private Finanzierungen, insbesondere für das selbst genutzte Wohnhaus bzw. die Miete. Sind ältere Kinder in der Familie zu unterstützen, gilt es oft auch noch, das Studium der Kinder zu finanzieren. Aus all diesen Gründen ist es wichtig, eine sinnvolle, vorausschauende Planung der monatlichen Kosten zu entwickeln. Folgende Szenarien sollten unbedingt vermieden werden:

  • ständige Inanspruchnahme der eingeräumten betrieblichen Kontokorrentlinien
  • Inanspruchnahme privater Kontokorrent- bzw. Dispositionskredite
  • privater Verbrauch aktueller Rücklagen für Steuer oder Investitionen
  • Angreifen der Reserven für die private Altersvorsorge

In der Wahrnehmung der betroffenen Zahnärzte ist es daher erforderlich, sich von der „Das Geld hat bisher immer gereicht“-Mentalität zu verabschieden. Nicht zu vernachlässigen ist auch der Gesichtspunkt, dass viele Zahnarztpraxen immer schwieriger am Ende des Berufslebens zu einem vernünftigen Preis veräußert werden können und daher als Altersvorsorge nur noch sehr eingeschränkt in Betracht kommen.

Ziel muss es sein, eine vollständige Übersicht über den privaten Liquiditätsbedarf zu erarbeiten. Hierbei liegt die Schwierigkeit darin, dass es nicht nur um eine statische Betrachtung eines einzelnen Jahres geht, sondern dass die Liquiditätsplanung dynamisch sein sollte und die Betrachtung eines Zeitraums von mehreren Jahren bzw. sogar Jahrzehnten erforderlich macht.

Aus der Liquiditätsplanung sollte hervorgehen, ob die Mittel ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Diese Liquiditätsplanung muss sowohl den betrieblichen als auch den privaten Bedarf integrieren und eine genaue Übersicht über die gesamten Vermögens- und Schuldpositionen ermöglichen.

Folgendes Beispiel verdeutlicht, dass der Faktor Zeit dabei eine entscheidende Rolle spielt: Ein 35-jähriger Zahnarzt entscheidet sich für den Erwerb eines Eigenheims im Wert von 500.000 €. Er hat also 30 Jahre Zeit, diese Verbindlichkeiten bis zum geplanten Rentenalter von 65 Jahren zurückzuzahlen. Er hat – überschlägig gerechnet – eine jährliche Tilgungsbelastung von 16.600 €. Damit ein Zahnarzt, der zehn Jahre später diese Entscheidung trifft, zum gleichen Zeitpunkt schuldenfrei ist, muss er bereits 25.000 € jährlich für die Tilgung aufwenden. Es stehen ihm also bis zur Rente jährlich fast 10.000 € weniger für den Lebensunterhalt zur Verfügung.

Diese überschlägige und für jeden nachvollziehbare Berechnung findet bei solchen Investitionsentscheidungen im privaten Bereich allerdings sehr selten Berücksichtigung. Man kann dies darauf zurückführen, dass in den wenigsten Fällen ein Instrument vorhanden ist, mit dem die Auswirkungen von Investitionsentscheidungen über eine lange Zeitachse nachvollziehbar dargestellt werden können. Die Betrachtung der Liquiditätsauswirkung sollte also im Mittelpunkt des Entscheidungsprozesses stehen. Vielfach wird man feststellen, dass manche Investitionsentscheidungen, die aus Rentabilitätsgründen oder Gründen der Steuerersparnis durchaus sinnvoll erscheinen, liquiditätsmäßig überhaupt nicht gestemmt werden können. Liquiditätsengpässe führen aber zu erheblichen Einschränkungen in der Lebensqualität und können dazu führen, dass eine Zahnarztpraxis in ihrer Existenz gefährdet wird.

Es sollten also auch Kennzahlen zur Liquidität entwickelt werden, die es dem Zahnarzt ermöglichen, hier frühzeitig Fehlentwicklungen zu erkennen. Oftmals sind es gerade die gut gehenden Praxen, die bereits viele Jahre erfolgreich im Sinne der Rentabilität und des Gewinnes tätig sind, deren private Liquidität aber angespannt ist. Es ist in vielen oder nahezu allen Fällen festzustellen, dass die Entscheidungen, die zur verminderten Liquidität geführt haben, viele Jahre zurückliegen und mangels Transparenz und Controllings entstanden sind.

Auf die nachfolgend beschriebenen Kennzahlen und Ausgabenbereiche in der Praxis und bei der privaten Liquidität sollte der Unternehmer Zahnarzt achten und diese in der langfristigen Planung berücksichtigen.

Praxisgewinn

Bei expandierenden Praxen, bei denen sich der Praxisgewinn positiv entwickelt und jährlich deutlich erhöht, muss vor allem auf die Steuerplanung geachtet werden. Werden Steuerrücklagen nicht rechtzeitig gebildet und der Anteil der Mehrliquidität für die Steuer nicht zurückgelegt, können enorme Liquiditätsengpässe entstehen. Diese Planung sollte grundsätzlich der Steuerberater vornehmen und im Rahmen einer exakten monatlichen Hochrechung den Praxisinhaber rechtszeitig informieren. Die Steuerrücklagen sollten auf einem separaten und gut verzinsten Tagesgeldkonto angespart werden.

Bei steigendem Gewinn steigt auch der Beitrag für das ärztliche Versorgungswerk. Am Beispiel des Versorgungswerks Baden-Württemberg bedeutet das einen Beitragssatz von 9 %, der sich am Praxisgewinn bemisst. Steigt der Gewinn z. B. von 120.000 € auf 180.000 €, steigt der Beitrag, der an das Versorgungswerk zu zahlen ist, von 10.800 € auf 16.200 €. Zu einer Nachzahlung von über 5.000 € kommt somit noch eine höhere monatliche Vorauszahlung, da diese dem neuen Gewinn angepasst wird.

Praxisabschreibungen

Innerhalb der Praxiskennzahlen muss bei der langfristigen Liquiditätsplanung das Augenmerk auf die Praxisabschreibung gelegt werden. Tätigt man neue Investitionen in der Praxis, verringern die neu gebildeten Abschreibungen den Gewinn und die Steuerlast reduziert sich. In der Regel wird die dadurch entstandene Mehrliquidität nicht zur Tilgung der Investition verwendet, was der goldenen Finanzierungsregel entsprechen würde, sondern für den privaten Lebensunterhalt benutzt.

Oft geraten Liquiditätsauswirkungen von Investitions- und Finanzierungsentscheidungen sehr schnell nach der Investition aus dem Blickfeld. Man stellt sich hinsichtlich seiner privaten Belange und seiner Entnahmen auf die real vorhandene Liquidität ein und vergisst, dass diese sich nach Ablauf der Abschreibung erheblich verändert. Der Abschreibungsverlauf sollte auf die gesamte Laufzeit exakt vom Steuerberater geplant und berechnet werden, sodass nach Ablauf der Abschreibungen keine Überraschung entsteht.

Tilgung und Tilgungsersatz

Oft werden Praxisdarlehen langfristig finanziert und über Tilgungsaussetzungsmodelle bedient bzw. angespart. Das heißt, dass die Tilgungen in Tilgungsinstrumente wie Versicherungen oder Fonds fießen, anstatt die Darlehen direkt zu tilgen. Wenngleich Tilgungsaussetzungsmodelle steuerlich durchaus rentabel erscheinen, sind sie doch liquiditätsmäßig sehr häufig überdurchschnittlich belastend. Ob direkte Tilgung oder Ansparung – beide Entschuldungsvarianten sind steuerlich nicht als Betriebsausgaben ansetzbar und müssen aus den Nettoeinnahmen bedient werden. Wichtig bei Tilgungssurrogaten sind deren langfristige Ergebnisse, da am Ende der Laufzeit oft Finanzierungslücken entstehen. Über diese sollte man sich jährlich im Klaren sein, um parallel rechtzeitig freie Liquidität zurückzulegen.

Noch gravierender fällt die Belastung durch private Darlehen aus. Hier sind im Gegensatz zu den betrieblichen Darlehen die Zinsen steuerlich nicht absetzbar und müssen voll aus dem versteuerten Einkommen bezahlt werden. In der Regel kommen private Darlehen beim niedergelassenen Zahnarzt in der Eigenheimfinanzierung zum Tragen und sind, was die Darlehenshöhe betrifft, oft doppelt so hoch wie das Praxisdarlehen. Die langfristigen Auswirkungen einer Immobilienfinanzierung sind dem Zahnarzt meist nicht bekannt und bewusst. Regelmäßig übernehmen sich viele bei ihrem Kaufoder Bauvorhaben und die vorher geplante Investition übersteigt schnell das mögliche Budget. Langfristige Liquiditätsengpässe hierdurch sind keine Seltenheit, da der bisherige private Lebensstil beibehalten werden soll. Nur wer die Auswirkungen der privaten Darlehen langfristig, d. h. bis Finanzierungsende, überblicken kann, hat hier klare Planungs- und Entscheidungsvorteile. Vor einer solchen Entscheidung sollten Szenarien simuliert werden, anhand derer man sieht, wie sich die Liquidität bei Gewinneinbrüchen oder Ausfällen durch Krankheit etc. auswirkt.

Private Lebenshaltungskosten

Der größte Bereich der zu Problemen in der Liquidität führt, ist die unzureichende Planung des privaten Liquiditätsbedarfs: die Lebenshaltungskosten. Dieser private Liquiditätsbedarf steigt sehr häufig wesentlich stärker an, als die Ertrags- und Liquiditätskraft des Unternehmens Zahnarztpraxis es eigentlich zulassen würde. In der Regel wird hier kein bestimmtes Budget festgelegt, sondern auf das Praxiskonto in unterschiedlich hohen Beträgen zugegriffen. Die private Liquiditätsbedarfsplanung findet häufig überhaupt nicht statt.

Ein effektives Controlling der privaten Ausgaben lässt sich erst dann planen, wenn man sich derer auch bewusst ist bzw. diese erst einmal protokolliert. Die Lebenshaltungskosten setzen sich aus fixen und variablen Ausgaben zusammen. Mit fixen Ausgaben sind z. B. die privaten Versicherungen, wie Krankenversicherung, Risikoabsicherungen und private Altersvorsorge oder Sparbeiträge, gemeint. Auch fallen darunter Mietkosten sowie Mitgliedschaften in Vereinen oder Betreuungskosten für Kinder. Unter die variablen Ausgaben fallen z. B. Lebensmittel, Urlaube, Kleidung, Freizeit und Hobbys.

All diese privaten Ausgaben müssen einmal erfasst und als fixe monatliche Größe definiert werden. Dieser ermittelte Betrag sollte dann als fester Unternehmerlohn jeden Monat auf ein gesondertes Konto fließen und als maximales Budget dem Unternehmer Zahnarzt zur Verfügung stehen. Vorher sollte dieser Unternehmerlohn mit dem tatsächlich möglichen Betrag, den man maximal entnehmen kann, abgestimmt werden. Vielen ist nicht bewusst, dass gerade diese Planung für die Unternehmensentscheidung in der Praxis von zentraler Bedeutung ist. Die Folgen sind häufig wesentlich dramatischer als die Liquiditätseffekte in der Praxis selbst.

Ausbildungskosten der Kinder

Oft komplett unterschätzt bzw. gar nicht einkalkuliert sind die späteren Ausbildungskosten für die Kinder. Hier erkennt man sehr schnell, wie wichtig es ist, Liquidität frühzeitig und langfristig zu planen.

Jedem Zahnarzt, der Kinder hat, ist klar, dass seine Kinder im Falle eines Studiums finanziert werden müssen. Ab dem 19. oder 20. Lebensjahr müssen im Monat vorsichtig kalkuliert mindestens 1.000 € (eher noch mehr) bereitgestellt werden. Umgerechnet ergibt sich eine jährliche Belastung von 12.000 € netto, die bereits viele Jahre vor Ausbildungsbeginn voraussehbar ist. Bei einer steuerlichen Belastung von 40 % sind also Bruttoeinnahmen von 20.000 € jährlich erforderlich, um einem Kind ein Studium zu finanzieren.

In vielen Fällen sind die betroffenen Ärzte über 50 Jahre alt, wenn bei ihren Kindern Studienkosten anfallen. Die Liquiditätsplanung sollte deshalb so organisiert sein, dass zu diesem Zeitpunkt entsprechende Belastungen, z. B. aus privaten Finanzierungen, wegfallen oder vorab entsprechende Rücklagen gebildet werden, damit eine Liquiditätsbelastung in dieser Phase nicht nur durch die Einnahmen aus der Praxis gesichert werden muss.

Privatinvestitionen

Hier geht es insbesondere um Verbindlichkeiten für Immobilien und/oder Investitionen in Kapitalanlagen, die in der Vergangenheit mit dem Ziel der Minderung der Steuerbelastung abgeschlossen wurden. Um hier eine Übersicht über den Liquiditätsbedarf zu erhalten, sollten die Liquiditätsauswirkungen dieser Investitionen (oft Immobilien oder geschlossene Fonds) ermittelt und geplant werden. Dies gilt nicht nur zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Investition, also für das erste Jahr, sondern für die gesamte Laufzeit des Investitionsvorhabens.

Es gibt eine Vielzahl von weiteren Beispielen im privaten Bereich, die frühzeitig erkannt und in die Liquiditätsplanung einbezogen werden können. Um zu wissen, wo das ganze Geld bleibt, ist eine Liquiditäts- und Vermögensplanung zu entwickeln, die bis zum Rentenalter und darüber hinaus reicht. Jeder Zahnarzt sollte weit vor Rentenbeginn wissen, wann seine letzten Verbindlichkeiten getilgt sind und ob die Liquidität nach Rentenbeginn ausreichend ist, um allen Verpflichtungen, die zu diesem Zeitpunkt noch bestehen, nachkommen zu können. Am Ende gilt auch für den Unternehmer Zahnarzt die Kaufmannsweisheit „Liquidität vor Rentabilität“. 

Näheres zum Autor des Fachbeitrages: Finanzfachwirt (FH) Davor Horvat

Bilder soweit nicht anders deklariert: Finanzfachwirt (FH) Davor Horvat


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