Recht


Stufenweise Erhöhung des Mindestlohnes

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In Deutschland gibt es seit dem Jahr 2015 einen flächendeckenden und für alle Branchen geltenden gesetzlichen Mindestlohn, der zunächst mit 8,50 € brutto begann. Alle 2 Jahre erfolgt eine Anpassung.

Zum 01.01.2021 wurde der Mindestlohn auf 9,50 € brutto und zum 01.07.2021 auf 9,60 € brutto moderat erhöht. Im Jahr 2022 vergrößern sich dann die Sprünge, nämlich zum 01.01.2022 auf 9,82 € brutto und zum 01.07.2022 sogar auf 10,45 € brutto. Bedeutsam sind die Auswirkungen der Erhöhung des Mindestlohnes insbesondere bei den 450 €-Jobs.

Grenze der Monatsstunden

Während derzeit bei Wahrung des Mindestlohnes maximal 48 Monatsstunden möglich sind, sinkt dieser Wert stufenweise bis Juli 2022 auf 43 Monatsstunden. Diese Grenzen sind zwingend einzuhalten, damit nicht aus dem Mini-Job eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit Beitragsnachforderungen wird.

Näheres zum Autor des Fachbeitrages: RÄ Ulrike Bitsch


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