Pauschaldotierte Unterstützungskasse: Liquiditätsschub und Mitarbeiterbindung erreichen

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist der älteste Weg der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Sie ist eine interessante Alternative auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge und der Unternehmensfinanzierung. Altersvorsorge-Dotierungen des Unternehmens an die Unterstützungskasse sind steuerlich begünstigte Betriebsausgaben und können zugleich bis zur Auszahlung im Unternehmen verbleiben. Das erhöht die Liquidität maßgeblich und kann Fremdfinanzierungen sogar vollständig ersetzen, z.B. bei Gründung oder Übernahme einer Praxis.
Der Weg vieler Zahnärzte führt in die Selbstständigkeit. Das gelingt entweder durch Gründung einer neuen Praxis oder Übernahme einer bestehenden Zahnarztpraxis (in welcher Form auch immer). Beide Fälle sind in aller Regel eine kostspielige Angelegenheit, sodass sich die Frage nach der Finanzierung stellt.
Die wenigsten Zahnärzte sind – das zeigt die Praxis – in der Lage, ihre Praxisgründung komplett aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Durchschnittlich werden 400.000 bis 500.000 Euro für eine Übernahme fällig, dazu kommt ein später Cashflow: Die Kassenzahnärztliche Vereinigung braucht mehrere Monate für die Auszahlung der abgerechneten Behandlungskosten.
Klassischerweise werden dafür Bankdarlehen in Anspruch genommen. In der Regel geht damit ein Flexibilitäts- und Unabhängigkeitsverlust einher.
Zugleich besteht die Notwendigkeit, eine zukunftsorientierte betriebliche Altersvorsorge zu schaffen. Das gilt im Sinne der Mitarbeitergewinnung und der Mitarbeiterbindung und ist auch rechtlich gewollt.
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland gesetzlich gefördert werden. Jeder Arbeitnehmer hat demnach Anspruch darauf, mit staatlicher Förderung in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen und so sein Ruhestandseinkommen weiter auf- und auszubauen.
Pauschaldotierte Unterstützungskasse dient den Interessen des Trägerunternehmens
Eine Alternative in betrieblicher Altersvorsorge und Finanzierung schafft die sogenannte pauschaldotierte Unterstützungskasse. Das ist der älteste Weg der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse (auch als Unternehmenskasse bezeichnet) ähnelt in der Durchführung der Direkt- bzw. Pensionszusage, beschreitet aber rechtlich und steuerlich einen gänzlich anderen Weg.
Bei dieser Form der bAV übernimmt das Unternehmen selbst die Verpflichtung, aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen zu zahlen. Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige juristische Person des privaten Rechts (meist als e.V. oder GmbH gestaltet) und dient als juristisches Vehikel den Interessen des Trägerunternehmens, das es letztendlich führt.
Die pauschaldotierte Unternehmenskasse schafft einen betriebswirtschaftlich, steuerlich und rechtlich etablierten und sicheren Rahmen, um die Ruhestandsversorgung für Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte, Mitarbeiter und alle anderen Personen, die mit dem Unternehmen verbunden sind, abzusichern.
Bei der versicherungs- und produktunabhängigen pauschaldotierten Unterstützungskasse werden die Zusagen beispielsweise mit 3% jährlich verzinst, zugleich sind die Begünstigten über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit abgesichert. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert sowohl die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften als auch die laufenden Renten im Fall einer Insolvenz des Trägerunternehmens.
Dafür zahlt die Firma einen Beitrag an den Verein. Ebenso können Begünstigte über den Entgeltverzicht oder andere individuelle Zahlungen eigene Beiträge leisten, um ihre Ansprüche zu erhöhen.
Weitreichende Begrenzung der Haftungsrisiken in der betrieblichen Altersvorsorge
Da bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse keine Versicherungs- und Finanzprodukte eingesetzt werden, begrenzt die Geschäftsleitung die Haftungsrisiken maßgeblich, gerade im Vergleich zu den typischen versicherungsrückgedeckten Durchführungswegen wie der Direktversicherung nach § 4c Einkommensteuergesetz (EStG) oder auch der rückgedeckten Pensionszusage (§ 6a EStG). Bei der Direktversicherung beispielsweise übernehmen Arbeitgeber sämtliche Risiken und Verpflichtungen.
Erwirtschaftet die Versicherung nicht das zugesagte Kapital oder die Rente, dann ist der Arbeitgeber für den Differenzbetrag zusätzlich in der Verpflichtung (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Oder die Versicherung fällt ganz aus, dann hat der Arbeitgeber die Beträge an die Versicherung gezahlt und muss im schlechtesten Fall den vollen Anspruch auf das Kapital oder die Rente nochmals in voller Höhe leisten. Auch negative bilanzielle Auswirkungen durch die Direktversicherung sind ein wesentlicher Aspekt.
Sofern der Zeitwert der Direktversicherung niedriger als das arbeitsrechtliche Versprechen ist, entsteht in Form der Differenz ein Fehlbetrag, der die Unterdeckung des Versorgungsversprechens darstellt. Dieser muss zwingend im Anhang der Bilanz als Betrag ausgewiesen werden, und der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer muss jeweils bestätigen, dass kein Fehlbetrag vorliegt.
Formalen Aufwand für die bAV in das steuerpflichtige Unternehmen verlagern
Durch die steuerfreie, kapitalrückgedeckte Unternehmenskasse nach § 4d EStG lassen sich also steuer- und haftungsfreie Anlageformen generieren, die gleichzeitig, vielfältige Unternehmensziele in den Bereichen Bilanzen und Steuern, Personal und Finanzen erfüllen. Sie wirkt sich im Sinne der Finanzierung direkt und unmittelbar auf die Liquidität der Zahnarztpraxis aus. Frische Liquidität durch die pauschaldotierte Unterstützungskasse entsteht durch die erhebliche Reduktion der steuerlichen Belastung.
Die Unterstützungskasse ermöglicht es, den formalen Aufwand für die bAV in das steuerpflichtige Unternehmen zu verlagern und steuerpflichtige Gewinne in seine steuerfreie Unterstützungskasse. Das ist steuerrechtlich abgesichert und wird von den Finanzbehörden akzeptiert.
Das bedeutet: Die individuelle Höhe der Dotierung, die Eigenfinanzierung oder auch die Anerkennung der Dotierung als Betriebsausgaben und die Steuerfreiheit der Erträge sind grundsätzlich nie fraglich. Damit erhalten Unternehmen eine kurzfristige, steuerlich getriebene Liquiditätsspritze. Das geht sogar nachträglich für das abgelaufene Bilanzjahr.
Unternehmen können gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 EstG bis einen Monat nach Feststellung und Aufstellung der Bilanz des Trägerunternehmens die Dotierung noch für das abgelaufene Wirtschaftsjahr durch eine Rückstellung gewinnmindernd berücksichtigen.
Praxisgründung oder Übernahme ohne eigenen finanziellen Aufwand durchführen
Die Unterstützungskasse macht damit eine Binnenfinanzierung möglich. Das Unternehmen bestimmt die Finanzierungskosten nach bilanziellen Vorgaben selbst und entscheidet ebenfalls selbst über die Verwendung der steuerfreien Liquidität, zumal die Dotierungen an die Unternehmenskasse direkt als Liquidität im Unternehmen verbleiben können. Dieses Geld kann dann wiederum im Unternehmen weiter eingesetzt werden.
Je nach Strukturierung der pauschaldotierten Unterstützungskasse und der Dotierungen ist es möglich, de facto eine Praxisgründung oder -übernahme aus eigenen Mitteln zu refinanzieren. Diese Schritte führen schnell zu wesentlich besseren Betriebsergebnissen, sodass auch der Garantiezins der Altersvorsorgezusagen für die Mitarbeiter in Höhe von 3% jährlich leicht zu bewerkstelligen sind. Alles darüber verbleibt als direkter Gewinn in der Unternehmenskasse und genießt dort generelle Steuerfreiheit.
Alternativ nutzt die Unternehmenskasse die eingezahlten Gelder zur Vermögensverwaltung, die keinerlei Beschränkungen seitens der BaFin oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) unterliegen, um für den Zeitpunkt der Auszahlung genügend Kapital zur Verfügung zu haben. Daher kann die Unternehmenskasse nach Weisung des Unternehmens jegliche interne bzw. externe Anlagen vornehmen, so z.B. durch den Erwerb von Betriebsimmobilien oder auch bis zum gewissen Grad als Gesellschafter oder als Aktionär an einer Kapitalgesellschaft.
Fazit
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse stellt für gründungs- und übernahmewillige Zahnärzte sowie für zahnärztliche Unternehmer mit Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf ein interessantes Asset in der langfristigen strategischen Ausrichtung dar. Der steuerfreie Liquiditätszufluss ist beachtlich und schafft große finanzielle Freiräume im unternehmerischen Handeln.
Zugleich entsteht ein anerkanntes, rentierliches Konzept in der betrieblichen Altersvorsorge, mit dem sich (potenzielle) Mitarbeiter überzeugen und binden lassen. Unterstützungskassen können sehr zügig und vollständig unabhängig von Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukten eingerichtet werden. Sogar Kleinstunternehmen können von der Unterstützungskasse profitieren.