Praxisführung

Serie: Die Praxisabgabe

Kann ich es mir überhaupt leisten aufzuhören? - Teil 2

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Zahnärzte haben im Vergleich zu vielen anderen Berufsgruppen ein höheres Einkommen. Dadurch steigt im Laufe des Lebens regelmäßig auch der Lebensstandard. Damit dieser im Rentenalter nicht allzu stark beschnitten werden muss, ist ein sorgfältig geplanter Vermögensaufbau erforderlich. Die Bayerische Ärzteversorgung bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten an, um die spätere Rente bestmöglich an Ihre Lebenssituation anzupassen.

Zur Rentenplanung gehört die realistische Einschätzung, an welchem Lebensstandard Sie festhalten möchten. Denn die Rentenzahlungen aus dem Versorgungswerk und den üblichen privaten Versicherungen werden nicht annähernd an das Einkommen aus der Praxis heranreichen. Um diese Rentenlücke möglichst gering zu halten, sollten Sie frühzeitig tätig werden.

Im 1. Schritt ist es also wichtig, den Status quo festzustellen. Losgelöst von den Überlegungen der Praxisabgabe ist es daher sinnvoll, eine übersichtliche Vermögensaufstellung anzufertigen. Im 2. Schritt muss überlegt werden, welche Ausgaben im Alter auf Sie zukommen bzw. welchen Lebensstandard Sie sich im Alter leisten können.

Vermögensaufstellung

Immobilien

Zunächst stellt sich die Frage, ob die von Ihnen selbst bewohnte Immobilie als Vermögensgegenstand betrachtet werden sollte. In den meisten Fällen ist die Privatimmobilie nach dem Auszug der Kinder eigentlich zu groß für das verbleibende Ehepaar. Auch wenn das Haus abbezahlt wurde, dürfen die regelmäßig anfallenden Renovierungs- und Instandhaltungskosten nicht unterschätzt werden.

Sollte das Haus zudem nicht altersgerecht ausgebaut sein, ist ein Verkauf oft wirtschaftlich sinnvoller, um eine kleinere, zentral gelegene und altersgerechte Immobilie kaufen zu können. Allerdings ist die emotionale Bindung zum eigenen Haus nicht zu unterschätzen. Das Eigenheim spielt daher bei der Frage, auf welches angesparte Vermögen Sie in Ihrem Ruhestand zugreifen können, eine zentrale Rolle.

Ihr sonstiger Immobilienbestand sollte insbesondere unter dem Blickwinkel der Ertragsfähigkeit betrachtet werden. Welche Mieteinkünfte sind in Zukunft zu erwarten? Welche Aufwendungen stehen dem entgegen?

Können Sie zuverlässige Mietpersonen auswählen oder wird die Mietparteisuche schwierig? Könnte die Immobilie notfalls und zu einem guten Preis verkauft werden? Hierzu sind vor allem Region und Lage entscheidend, aber auch Größe, Preisklasse und Ausstattung.

Je individueller und luxuriöser das Haus oder die Wohnung gestaltet ist, umso kleiner wird die potenzielle Käuferschicht. Bei Immobilien muss immer der Erhaltungsaufwand mitberücksichtigt werden.

In unregelmäßigen Abständen können Reparatur-, Renovierungs- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen. Als groben Anhaltspunkt für den zukünftig anfallenden Erhaltungsaufwand können (je nach Immobilie) ca. 10 bis 15% der Jahresnettokaltmiete veranschlagt werden.

Sachwerte

Auch bei der Aufstellung der sonstigen Sachwerte ist es wichtig, sich nicht nur an dem aktuellen Wert, sondern auch an der zukünftigen Wertentwicklung zu orientieren. Da die Wertentwicklung nicht sicher vorhergesagt werden kann, sollten Sie keine elementaren Bedürfnisse über diese Anlageform absichern.

Je nach Art des Sachwerts kann trotz objektiv hohem Wert der (kurz- oder mittelfristige) Verkauf schwierig werden. Anders als bei Gold müssen Sie beispielsweise für einen ungewöhnlichen Oldtimer oder ein Gemälde außerhalb des Mainstreams in der richtigen Zielgruppe werben und einen Liebhaber finden, wenn Sie das Objekt zu Geld machen möchten.

Fonds/Aktien

Je älter man wird, desto wichtiger ist eine breite Aufstellung – die Diversifizierung. Der Anlagehorizont wird immer kürzer, sodass eine Krise vielleicht nicht mehr aussitzbar ist. Durch die richtige Diversifikation kann das Risiko reduziert werden.

Haben Sie mit thesaurierenden Fonds durch den Zinseszinseffekt ein großes Vermögen aufgebaut, braucht es eine geeignete Exit-Strategie, falls Sie mit dem Geld Ihren Lebensabend gestalten wollen. Eine Möglichkeit wäre es, Ihr vorhandenes Fondvermögen in ausschüttende Fonds zu überführen, um so weitere Einnahmen durch Dividenden, neben Ihrer Rente aus dem Versorgungswerk, zu generieren. Manche thesaurierenden Fonds bieten auch einen Entnahmeplan an.

Geht man von einer steigenden Konjunktur aus, würde man weiterhin von Kurssteigerungen profitieren. Egal, für welche Strategie Sie sich letztendlich entscheiden, sollten Sie sich rechtzeitig mit diesem Thema befassen.

Versicherungen

Die vom Versorgungswerk, Ihren privaten Rentenversicherungen und anderen Anlageprodukten (z.B. Lebensversicherungen) herausgegebenen jährlichen Berichte geben Auskunft, mit welchen Auszahlungen Sie später (vor der Besteuerung) rechnen können. Sprechen Sie auch mit Ihrem Versicherungsmakler, ob hier gegebenenfalls Optimierungsbedarf besteht und sich die Produkte wie gewünscht entwickeln.

Praxiswert

Auch Ihre Praxis ist ein Vermögenswert, den Sie über Jahrzehnte aufgebaut haben. Wie viel Ihre Praxis Wert ist, kann geschätzt werden.

Zu beachten gilt auch hier, dass sich der Wert regelmäßig ändert und im Falle eines Käufermarkts nicht zwingend zu Ihren Preisvorstellungen herangezogen werden kann. Daher ist also eine konservative Einschätzung bei der Erstellung der Vermögensübersicht von Vorteil.

Ermittlung des Kapitalbedarfs im Ruhestand

Mit Ihrem Finanzberater können Sie Ihren derzeitigen Kapitalbedarf ermitteln. Viele Ihrer Ausgaben werden auch im Ruhestand weiterhin bestehen bleiben. Andere Ausgaben kommen neu dazu, einige werden geringer oder fallen ganz weg.

Ein nicht zu vernachlässigender Posten sind die Beiträge zur Krankenversicherung. Gerade im Alter unterscheiden sich hier die gesetzliche und die private Krankenversicherung stark.

Bei der Ermittlung Ihres Bedarfs ist es wichtig, dass Sie sich realistisch einschätzen. Es fällt naturgemäß schwer, einen seit Jahrzehnten gewohnten Lebensstandard einzuschränken.

Getreu dem Motto „Man kann auf alles verzichten – außer auf Luxus“. Bedenken Sie auch, dass Sie die Leistungen der Rentenversicherungen versteuern müssen und die Preise für Güter und Dienstleistungen aufgrund der Inflation kontinuierlich steigen.

Beispielrechnung Rentenlücke

pro Monat
Lebenshaltungskosten (Essen, Kleidung etc.)- 2.500 €
KV/PV- 800 €
Steuer auf Rente- 300 €
Aufwand - Miete oder eigenes Haus- 900€
= Benötigte Liquidität pro Monat- 4.500 €
Zufluss aus dem Versorgungswerk+ 3.500 €
Zusätzliche Einnahmen (V+V; Kapitalerträge)+ 450 €
= Rentenlücke pro Monat- 550 €

Eine sorgfältige und realistische Berechnung führt in vielen Fällen zu dem Ergebnis, dass es sich aus finanzieller Sicht lohnt bzw. notwendig ist, noch einige Jahre weiterzuarbeiten, anstatt die Praxis frühzeitig zu verkaufen. Die Praxis sollte insbesondere nicht deshalb verkauft werden, weil gerade Kaufinteressierte vorhanden sind.

Stattdessen kann hier die Übergangs-Berufsausübungsgemeinschaft Kaufinteressierte binden, Ihnen Möglichkeiten zur Reduzierung Ihrer Arbeitszeit bieten und gleichzeitig Einkünfte erhalten. Zu beachten ist zudem, dass im obigen Beispiel keine Ausgaben für unvorhergesehene Ereignisse oder Instandhaltungen enthalten sind, die eine noch größere Lücke entstehen lassen können.

Verkauf der Praxis

Unabhängig von der Form der Übergabe sind im Folgenden einige Hinweise zusammengefasst, die im Rahmen der Übergabe für Sie nützlich sein können.

Kaufpreis/Praxisbewertungen

Bei allen Verkaufsgesprächen stellt sich die Frage nach dem Preis. Dieser ist zwischen den Parteien frei verhandelbar. Letztlich gibt es nur ein Gesetz: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.

Um trotzdem eine Ausgangsbasis für die Kaufpreisverhandlungen zu erhalten, empfiehlt sich eine Praxisbewertung nach gängigen Bewertungsmethoden. Der Wert der Praxis setzt sich dabei regelmäßig aus 2 Teilen zusammen: dem materiellen sowie dem immateriellen Wert.

Bei dem materiellen Praxiswert (Substanzwert) handelt es sich um die Summe der in der Zahnarztpraxis enthaltenen Vermögensgegenstände. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Einrichtungsgegenstände, die Einheiten, Röntgengeräte usw. Die im Anlagevermögen aufgeführten Buchwerte sind für die Substanzwertberechnung nur begrenzt nutzbar, da diese auf steuerlichen Abschreibungen basieren.

Vielmehr ist eine Berücksichtigung des Marktwertes zum Stichtag vorzunehmen. Bei dem immateriellen Wert (Goodwill oder auch ideeller Wert) handelt es sich um das vorhandene betriebswirtschaftliche Potenzial der Praxis, also um die Chance, eine bestehende Praxis, also einen „lebenden Organismus“ mit dem dazugehörigen Patientenstamm und dem Team, wirtschaftlich erfolgreich fortzuführen.

Dieser Wert ist in der Regel der Hauptbestandteil des Praxiswerts. Er wird u.a. bestimmt durch den Patientenstamm, den Bekanntheitsgrad, die Reputation, die Praxislage, das Knowhow des Teams und bestehende Organisationsstrukturen sowie sonstige „weiche“ Faktoren. Der ideelle Wert ist aufgrund einer mehrjährig entstandenen Vertrauensbeziehung zwischen Praxisinhaber und Patientenstamm stark vom Inhaber abhängig.

Er ist daher nicht mit dem Firmenwert eines Gewerbebetriebs vergleichbar. Derzeit herrscht ein Käufermarkt, da in Summe mehr Praxen angeboten als nachgefragt werden. Dies führt dazu, dass Praxen in unattraktiven Gebieten mit einer nicht modernen Anmutung gelegentlich nahezu unverkäuflich sind.

Attraktive Praxen hingegen können nach wie vor einen guten Kaufpreis erzielen. Ein nicht beinflussbarer Wertfaktor ist vor allem die Lage der Praxis.

Aktuell besteht weiterhin der Trend, dass junge Zahnärzte die Nähe von größeren Städten suchen und ländliche Gegenden eher meiden. Daher stellt sich die Frage, wie Sie Ihre Praxis sinnvoll für den Verkauf aufwerten können.

Aufwertung der Praxis

Kaufinteressenten nehmen bei der Besichtigung den Gesamteindruck der Praxis auf. Hier können kleine Details die Kaufentscheidung unterbewusst beeinflussen. Wenn Sie Ihre Praxis einmal aus dieser Perspektive besichtigen, fallen Ihnen bestimmt einige Verbesserungsvorschläge ein.

Sauberkeit in allen Ecken und eine ordentliche, übersichtliche Anordnung der Einrichtungsgegenstände können zu einem positiven ersten Eindruck führen. Investitionen in Maler- und Streicharbeiten können lohnenswert sein.

Eine ansprechende Homepage gehört zur Grundausstattung jeder Praxis. Über die Homepage werden Kaufinteressenten zum einen auf die Praxis aufmerksam. Zum anderen können Sie durch die Auswahl der Darstellung und der Bilder auf der Homepage Einfluss auf den ersten Eindruck nehmen, den der Interessent von der Praxis bekommt.

Größere Investitionen, z.B. in eine neue Behandlungseinheit, ein CEREC oder eine neue Praxissoftware, sind dagegen problematisch. Der Käufer wird Ihnen dafür in der Regel nicht so viel bezahlen, dass sich die Investition lohnt. Viele Käufer haben eigene Präferenzen in Sachen Hersteller oder Softwareunternehmen.

Für die Käufer ist es in der Regel besser, wenn der Kaufpreis etwas geringer ist und sie sich genau die Geräte und Software anschaffen können, die sie möchten. Wenn Sie kurz vor dem Verkauf zu viele Dinge und Abläufe in der Praxis ändern, kann es passieren, dass Ihre Angestellten diese Änderungen nicht mittragen. Neuerungen treffen meistens auf einen anfänglichen Widerstand in der Belegschaft, da sie die gewohnten Strukturen stören.

Hat der Mitarbeiter eine konkrete Zukunftsperspektive in der Praxis, wird er die Veränderungen vermutlich mittragen. In einer Umbruchphase (wie z.B. einem absehbaren Inhaberwechsel) hingegen können Veränderungen dazu führen, dass Mitarbeitende sich auf dem Arbeitsmarkt umschauen.

Exposé

Um die Vorteile und Besonderheiten Ihrer Praxis hervorzuheben, eignet sich ein Exposé, das Sie Kaufinteressenten zusenden können. Dieses sollte auch professionelle und vorteilhafte Bilder der Praxiseinrichtung und -ausstattung enthalten. Auch Kosten, Lage und Patientenstruktur sollten den Interessenten an die Hand gegeben werden.

So kontrollieren Sie den ersten Eindruck und die Perspektive, mit der Interessenten Ihrer Praxis begegnen. Zudem wirken Sie professionell und sachkundig – eine gute Basis für anstehende Verhandlungen.

Verkaufsplattformen

Es gibt verschiedene Plattformen, um eine Praxis zum Verkauf anzubieten, z.B. durch Inserate in den ZM, auf den Homepages der Bayerischen Landeszahnärztekammer, der KZVB, der Zahnärztlichen Bezirksverbände und des FVDZ sowie bei Banken und Dentaldepots.

Verkauf an bereits niedergelassene Kollegen vor Ort 

Falls Sie keinen Käufer finden, welcher Ihre Praxis als neue Praxis weiterbetreiben will, bleibt Ihnen die Möglichkeit eines Verkaufs an bereits niedergelassene Kollegen vor Ort. Diese könnten ein Interesse an der Übernahme Ihres Patientenstamms und möglicherweise auch Ihres Personals haben. Neben dem damit erzielbaren Kaufpreis hat dies den weiteren Vorteil, dass Sie Ihre Patientenkartei nicht selbst aufbewahren müssen.

Außerdem müssen Sie (im Gegensatz zur Praxisaufgabe) ggf. Ihrem Team nicht kündigen. Der Übernehmer wird aber nur dann Interesse an Ihren Räumen und an Ihrer Einrichtung haben, wenn seine eigene Praxis bereits weitgehend ausgelastet ist und er Ihren Praxisstandort zusätzlich betreiben möchte.

Mietvertrag Praxisräume

Wenn Ihre Praxisräume gut gelegen und geschnitten sind, hat der Käufer in der Regel ein großes Interesse, die Praxis in diesen Räumen weiterzuführen. Da er oftmals erheblich in die Einrichtung investiert, muss er sicher sein, dass er langfristig dort praktizieren kann. Dies wird durch einen Mietvertrag sichergestellt, der eine lange Laufzeit und im besten Fall mehrere Verlängerungsoptionen für den Mieter festlegt.

Wenn Sie selbst Eigentümer der Praxisimmobilie sind, ist ein guter Mietvertrag mit dem Käufer auch in Ihrem Interesse. Die Formvorschriften für Praxismietverträge über eine lange Laufzeit sind jedoch sehr streng.

Fast jeder Vertrag, der mehrere Jahre läuft, ist wegen Verstoß gegen die Formvorschriften angreifbar. Schon kleine zusätzliche mündliche Absprachen oder Anpassungen können als Formverstöße gewertet werden. Dies hat zur Folge, dass sowohl Mieter als auch Vermieter mit einer Frist von knapp 6 Monaten kündigen könnten.

In vielen Mietverträgen ist geregelt, dass der Zahnarzt bei Auszug die Räume in den ursprünglichen Zustand zurückbauen muss. Im Extremfall müssen hierzu die Leitungen zu den Stühlen, die Bleiverkleidung des Röntgenraums und sogar eingezogene Trockenwände kostenintensiv entfernt werden. Diese Bürde trifft bei erfolgloser Käufersuche Sie selbst, andernfalls den Käufer, falls dieser später ausziehen möchte.

Der Mietvertrag ist daher in beiden Fällen deutlich attraktiver, wenn eine Rückbaupflicht darin nicht enthalten bzw. ausdrücklich ausgeschlossen ist. Empfehlenswert ist daher, frühzeitig mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und ihm die Aktualisierung bzw. Neugestaltung des Mietvertrages vorzuschlagen.

In dem Vertrag kann auch die Übertragungsmöglichkeit auf einen Nachfolger schriftlich fixiert werden. Für die Fertigung des Mietvertrages ist aufgrund der strengen Formvorschriften die Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei unumgänglich.

Sonstige Verträge

Jeder Praxisinhaber steht in vielen Vertragsverhältnissen, die dem Betrieb seiner Praxis dienen. Außer dem Mietvertrag und den Personal-Arbeitsverträgen zählen hierzu Telefon- und Internetanschluss, Homepage, Werbung (z.B. Google und Bewertungsportale), Abos für Wartezimmerlektüre, EDV-Wartung, Praxis-Software, Geräte- und Fahrzeugleasing, praxisbezogene Versicherungen usw. Mit Ausnahme der Arbeitsverträge gehen diese Vertragsverhältnisse nicht automatisch auf den Käufer über.

Wenn Sie einen Vertrag übergeben wollen, können Sie dies nur mit Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners erreichen. Verträge, die nicht übergeben werden, müssen von Ihnen rechtzeitig gekündigt werden.

Praxiskaufvertrag

Eine Praxis besteht nicht nur aus Gegenständen, die übergeben werden können, sondern auch aus Vertragsverhältnissen und anderen ideellen Werten. Damit für Käufer und Verkäufer klar ist, was genau mit dem Kaufpreis bezahlt wird, muss ein professioneller Praxiskaufvertrag erstellt werden. Im Praxiskaufvertrag wird aber nicht nur der Kaufgegenstand definiert.

Dort wird z.B. auch ein Wettbewerbsverbot für den Verkäufer vereinbart. Dieses hindert Sie daran, in der Umgebung weiter zu praktizieren und dem Käufer Konkurrenz zu machen. Die Übergabe der Patientenkartei ist aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht problematisch.

Praxiskaufverträge enthalten daher eine spezielle rechtliche Konstruktion (sogenanntes 2-Schrank-Modell), damit der Käufer die Patientenkartei nutzen kann, ohne dass Sie gegen das Verbot zur Offenbarung von Patientengeheimnissen verstoßen. Weiterhin muss eine Rechnungsabgrenzung formuliert werden, die Verbindlichkeiten und Forderungen vor und nach dem Stichtag korrekt zuordnet. Je nach Einzelfall sind weitere rechtliche Sicherungsmechanismen zu vereinbaren, die Ihre Interessen als Verkäufer berücksichtigen, z.B. eine verbindliche Finanzierungszusage einer Bank oder eine Bankbürgschaft des Käufers.

In manchen Praxiskaufverträgen werden auch konkrete Regelungen zum Vorgehen bei Mängel- und Garantiearbeiten getroffen. Sollte nach dem Verkauf Ihrer Praxis ein Patient Ansprüche auf Gewährleistung oder Garantie an Sie stellen, sind Sie darauf angewiesen, dass Sie diese Arbeiten entweder selbst noch in der Praxis unter Zuhilfenahme der Ausstattung und des Personals vornehmen oder dass der Käufer diese für eine festgelegte Vergütung übernimmt.


Praxisabgabe – Webinar-Veranstaltung

Termine: 27. Januar 2023 / 2. Juni 2023; 15 bis 18 Uhr
Referent: Prof. Dr. Michael Nelles
Gebühr: 99 Euro (zzgl. MwSt)., 4 Fortbildungspunkte

Kontakt und Information

FUNDAMENTAL® GbR, Dentales Schulungszentrum
Gertenbachstr. 38, 42899 Remscheid
Tel.: 02191 5646660
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www.fundamental.de 

Näheres zum Autor des Fachbeitrages: André Martin



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