Praxisführung


Der eHBA: ein praxisnaher Leitfaden

06.10.2020

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Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) gibt Zahnärzten Zugriff auf die Telematikinfrastruktur (TI). Dort können sie nicht nur die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM) nutzen, sondern auch Dokumente digital signieren. Letztere Funktion wird entscheidend für die Nutzung zentraler TI-Anwendungen sein.

Auch wenn der Gedanke an die Telematikinfrastruktur (TI) noch keine Jubelstürme auslösen mag:  Zahnärzte werden von ihr profitieren. Vorausgesetzt, sie besitzen den eHBA – auch bekannt als eZahnarztausweis. Nur wer sich mit der Chipkarte authentifiziert, kann künftig auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die elektronische Patientenakte sowie die zentralen TI-Anwendungen zugreifen. Vielmehr noch: Der eHBA wird 2021 unumgänglich sein, um in diesen Anwendungen zu arbeiten. Denn der Ausweis ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur (QES).

Elektronische Signatur ab Januar Pflicht

Und nur mit der QES kann der Zahnarzt eMedikationspläne und eRezepte bearbeiten, digitale Überweisungsscheine befüllen oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Ein aktueller Dienst, den es nur mit eHBA gibt: die im Juli gestartete Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM). Diese bietet allen Leistungserbringern innerhalb der TI eine sichere Plattform, um Expertise und Dokumente auszutauschen. Bei der sicheren E-Mail-Kommunikation außerhalb der TI kommt eine weitere Funktion des eHBA zum Tragen: die Verschlüsselung von Informationen. Das Ergebnis ist ein weitaus höheres Datenschutzniveau.

Mit allen Konnektoren kompatibel

Sicherheitsbedenken können also außen vor bleiben. Ebenso wie Ängste vor Kompatibilitätsproblemen. Der eHBA, den D-TRUST, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, anbietet, funktioniert mit allen zugelassenen eHealth-Konnektoren. Darüber hinaus hat die Karte eine Laufzeit von fünf Jahren. Das Risiko für Zahnärzte bleibt also mehr als überschaubar. Erst recht, weil die Finanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen auch die eHBA-Anschaffung in Teilen abdeckt. Und weil die Mediziner die Zahlweise per Lastschriftverfahren – im Quartal, halbjährlich oder jährlich – selbst bestimmen.

Einfacher Bestellprozess

Eine gewisse Dinglichkeit ist beim Bestellprozess dennoch geboten, damit die Zahnärzteschaft 2021 den eHBA nutzen kann. Das liegt weniger an der Verfügbarkeit, denn D-TRUST ist auf eine erhöhte Nachfrage vorbereitet. Allerdings muss der Beantragung des eHBA eine Freigabe der zuständigen Landeszahnärztekammer vorausgehen. Danach läuft alles ganz unkompliziert: Die Mediziner beantragen die Karte im Bestellportal von D-TRUST. Um sich sicher zu identifizieren, genügt der Gang in die nächste Postfiliale. Oder man bleibt einfach in der Praxis und nutzt den Onlineservice Easy Ident, den D-TRUST mit ihrem Partner CGM anbietet. Letzteres muss vor dem Bestellprozess erfolgen.

 

Mehr Informationen zu den Funktionen und zur Bestellung des eHBA finden Sie unter bdr.de/eHBA

 

 


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