Anzeige

Praxisführung

Vorsorgedokumente für selbstständige Unternehmer enorm wichtig

Laut einer aktuellen Studie des Statistischen Bundesamtes gab es 2018 in Deutschland insgesamt rund 1,41 Millionen Selbstständige. Zahlreich vertreten sind Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten, aber auch Unternehmer aus der Dienstleistungsbranche und dem Handwerk. Doch was passiert mit dem eigenen Business, wenn man auf einmal nicht mehr entscheidungsfähig ist? Die PREVAGO-Expertin Dr. Christina Bongartz klärt auf, was Selbstständige tun sollten, um ihr Unternehmen langfristig abzusichern.

Dr. Christina Bongartz. Prevago
Dr. Christina Bongartz.
Dr. Christina Bongartz.

Wer sich selbstständig macht und ein eigenes Unternehmen gründet, genießt einerseits die Freiheit, in die eigene Tasche zu arbeiten, frei über Zeit und Kapazitäten entscheiden zu können und seine eigene Geschäftsidee zum Leben erwecken zu können. „Andererseits trägt man neben dem unternehmerischen Risiko auch eine große Verantwortung seinem Unternehmen und den eigenen Mitarbeitern gegenüber“, so Dr. Christina Bongartz, Rechtsanwältin und Expertin in Sachen Vorsorgedokumente.

Sie selbst gründete mit 2 befreundeten Rechtsanwälten ein Online-Portal zum Erstellen und Verwalten von Vorsorgedokumenten, die nicht nur für Privatpersonen im Falle eines Falles ausschlaggebend für beispielsweise weiterführende medizinische Behandlungen sind, „sondern gerade für Gründer und Unternehmer das A und O darstellen, wenn es zu einer Entscheidungsunfähigkeit kommt und das Unternehmen trotzdem im gewohnten Fahrwasser agieren soll“, so Bongartz.

Die Basis sollten – sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmern – die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht bilden. Wenn Kinder vorhanden sind, sollte auch eine Sorgerechtsverfügung aufgesetzt werden. Die Erstellung dieser Dokumente ist einfach und rechtssicher über das Online-Portal PREVAGO möglich.

Unternehmer sollten dringend noch eine darüber hinausgehende Vorsorge treffen, weiß Bongartz: „Auch wenn das Thema unangenehm ist: Gründer und Unternehmer sollten immer weitsichtig planen, Prokuristen oder entsprechende Stellvertreter ernennen, eine Liste mit Zeichnungs- und Vertretungsbefugten anlegen und zusammen mit den Vorsorgedokumenten ablegen.“ Außerdem, so Bongartz, ist es empfehlenswert, weitere Vollmachten neben den Basis-Vorsorgedokumenten mit zu bedenken wie zum Beispiel eine Vollmacht für die Hausbank des Unternehmens. Je nach Rechtsform des Unternehmens ist auch an Vollmachten zur Vertretung in Gesellschafterversammlungen zu denken. Diese müssen in Einklang stehen mit dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag.

Anzeige

Weitere Tipps für Gründer und Unternehmer findet man unter anderem auf dem Existenzgründungsportal des Bundesamtes für Wirtschaft und Energie:
www.existenzgruender.de

Quelle:
PREVAGO Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH

Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels

Kommentare

Keine Kommentare.

Anzeige