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Markus Heckner

Dr. Markus Heckner

Zahnarzt, Medizinformatiker und Referent, Verbandsarbeit im VDDS und im Beirat der gematik

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Digitalisierung in deutschen Zahnarztpraxen nimmt Fahrt auf

Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärztinnen und Zahnärzte (EBZ), welches seit dem 1. Januar 2023 für alle Kassenzahnarztpraxen verpflichtend ist, wurde ein digitaler Informationskanal von der Zahnarztpraxis zu den Krankenkassen und wieder zurück geschaffen. Aus einem rosa Papierformular ist ein digitaler Antragsdatensatz geworden, welcher nun von der Praxis – statt wie bisher über den Postweg – elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt wird. Dies gelingt bereits sehr gut für die Fachbereiche Prothetik (ZE), Kieferbruch und Kiefergelenkerkrankungen (KB/KGL) sowie die Kieferorthopädie (KFO).

Rund um die Telematik – wer macht was?

Die gematik - Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte hat ihren Sitz in Berlin und wurde 2005 gegründet. Ihr Auftrag ist die sichere, sektorenübergreifende, digitale Vernetzung des Gesundheitswesens. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur und koordiniert den TI-Betrieb. (Die Zahnärzteschaft und die Ärzteschaft haben zusammen nur 30% der Stimmen).

Telematikinfrastruktur – Konsequenzen für die Zahnarztpraxis

Mit dem Anfang 2016 in Kraft getretenen Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) wurde u.a. die bundesweite Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) beschlossen. Damit werden auch Zahnärzte dazu verpflichtet, ihre Praxen an die TI anzuschließen (§ 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V). Praxisinhaber sollten nun in Erfahrung bringen, was auf sie zukommt und was sie wann unternehmen müssen, um die TI in ihrer Praxis zu integrieren. Dieser Artikel soll dabei helfen.

Die Telematikinfrastruktur und ihre Hürden

Noch in diesem Jahr sollen alle Praxen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein, wovon viele Praxisinhaber nicht begeistert sind. Zu den Gründen gehört, neben den nicht ausreichenden Erstattungsbeträgen, insbesondere der mit der TI-Einführung einhergehende Mehraufwand. Dieser wird u.a. durch die hohe Anzahl an ungültigen elektronischen Gesundheitskarten erzeugt, welche sich noch im Umlauf befinden. Obwohl die Krankenkassen die veralteten G1-Karten und größtenteils auch die G1plus-Karten bereits ausgetauscht haben, gibt es bei der praktischen Umsetzung noch erhebliche Probleme.

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