Kinderzahnheilkunde


Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bereits für Kinder ab 6 Monaten

Kinderuntersuchungsheft.
Kinderuntersuchungsheft.

Die vertragszahnärztliche Vorsorge für Kinder bis zum 6. Lebensjahr wird seit Juli 2016 nachhaltig gefördert. Insbesondere die Präventionslücke vor dem 30. Lebensmonat in der vertragszahnärztlichen Versorgung konnte durch die exzellente Kooperation von KZBV, BZÄK, DGZMK, DGKiZ, DGKFO, BuKiZ und wissenschaftlicher Expertise der Universitäten weiter verkleinert werden. Bei ungefähr 10–15 % der 3-Jährigen liegt zurzeit eine frühkindliche Karies (Early Childhood Caries, ECC) vor. Die Prävalenz zu reduzieren oder ECC sogar komplett zu vermeiden, ist das ehrgeizige Ziel.

  • Tab. 1: Zusätzliche Verweise im gelben Kinderuntersuchungsheft zu vertragszahnärztlichen Untersuchungen beim Zahnarzt.

  • Tab. 1: Zusätzliche Verweise im gelben Kinderuntersuchungsheft zu vertragszahnärztlichen Untersuchungen beim Zahnarzt.
Im Rahmen der sehr langwierigen Überarbeitung der Kinderrichtlinie, die die Verfahren beim sogenannten gelben U-Heft (Kinderuntersuchungsheft) enthält, konnten erstmalig sechs rechtsverbindliche Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat in Form von Ankreuzfeldern zur Dokumentation etabliert werden (Tab. 1). Einen entsprechenden Beschluss konnte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach einer Expertenanhörung der DGZMK (Prof. Ch. Splieth, Greifswald) und der DGKiZ (Prof. U. Schiffner, Hamburg) erwirken. Dies ist seit dem 1. Juli 2016 gültig. Nun ist die Zahnärzteschaft gefragt, diese zahnärztlichen Untersuchungen auch erfolgreich umzusetzen, um die Mundgesundheit der Säuglinge und Kleinkinder weiter zu verbessern. Dazu müssen flächendeckend die Generalisten, Familienzahnärzte und natürlich auch die Kinderzahnärzte bereitstehen, moderne und wirksame Prävention bei diesen kleinen Kindern im Alter von 6 bis 64 Monaten umzusetzen. Ab 30 Monaten ist dies sicherlich schon Routine, da seit 2004 die Früherkennungsuntersuchungen implementiert sind, die eine Erkennung von oralen Erkrankungen wie Gingivitis und frühkindliche Karies, deren Risikofaktoren wie dentale Plaqueakkumulation und häufiger Kohlenhydratkonsum, eine Überwachung der physiologischen Entwicklung des stomatognathen Funktionssystems sowie die Detektion von Pathologien beinhalten. Genauso wichtig ist aber auch die Aufklärung über die Kariesätiologie und eine Instruktion der Eltern über altersgemäße häusliche Präventionsmaßnahmen. Nun gilt es, das Konzept der erfolgreichen zahnärztlichen Prävention auf die bisherige Präventionslücke vom 6. bis zum 30. Monat vorzuziehen. Dazu wurde in Vorarbeit durch eine Arbeitsgruppe aus KZBV, BZÄK, DGKiZ, BuKiZ und dem Hebammenverband, in Kooperation mit der Abteilung für Präventive Zahnmedizin und Kinderzahnheilkunde der Universität Greifswald, ein Ratgeber „Zahnmedizinische Prävention der frühkindlichen Karies“ (Abb. 1) erstellt.*
  • Abb. 1: Praktischer Ratgeber zur Prävention von frühkindlicher Karies ist jetzt online verfügbar (© proDente).
  • Abb. 2: Anzeichen von Kariesaktivität wie Plaque, Gingivitis, beginnende Initialläsionen und kleinere kariöse Defekte müssen frühzeitig erkannt werden, damit schwere Formen der ECC vermieden werden können (© Santamaría).
  • Abb. 1: Praktischer Ratgeber zur Prävention von frühkindlicher Karies ist jetzt online verfügbar (© proDente).
  • Abb. 2: Anzeichen von Kariesaktivität wie Plaque, Gingivitis, beginnende Initialläsionen und kleinere kariöse Defekte müssen frühzeitig erkannt werden, damit schwere Formen der ECC vermieden werden können (© Santamaría).

Hervorzuheben ist, dass in der frühen Phase der Gebissentwicklung erwartungsgemäß wenig manifeste Karies vorliegt. Dabei sollten Anzeichen einer Kariesaktivität wie Plaque, Gingivitis, beginnende Initialläsionen und kleinere kariöse Defekte frühzeitig erkannt und die spezifische Situation der jungen Familie erfasst werden (Abb. 2). Insbesondere Kinder aus Haushalten mit niedrigem sozioökonomischem Status unterliegen einem erhöhten Karies- bzw. ECC-Risiko. Anschließend soll die Durchführung der häuslichen Mundhygiene durch die betreuenden Personen am Kleinkind instruiert und trainiert werden. Nur so können die Eltern mit dem Wissen und der Befähigung für eine adäquate tägliche Mundhygiene entlassen werden. Der Ratgeber gibt detaillierte praktische Tipps für eine schrittweise Umsetzung für das halb-, ein- und eineinhalbjährige Kind.

Vorgehensweise bei der Frühuntersuchung

Anamnese

Neben der Erfassung der Sozialdaten, der medizinischen Anamnese und dem Grund des Besuchs sollten auch das bisherige zahnmedizinisch relevante Gesundheitsverhalten wie Fluoridnutzung, Putzgewohnheiten und Ernährungsgewohnheiten inkl. Stillen notiert werden. Daneben können Erwartungen, Lieblingskuscheltier, Ängste etc. erfragt werden. Mit dem Verweis vom Kinderarzt zum Zahnarzt bietet sich insbesondere bei auffälligen Befunden ein Verweis im U-Heft an, damit eine Rückkopplung gewährleistet werden kann. Bislang war in einigen Bundesländern ein getrennter „zahnärztlicher Kinderpass“ verfügbar (Abb. 3), der jedoch nur auf freiwilliger Basis genutzt werden kann. Bei dem initialen Dialog mit der Begleitperson sollten die im Anamnesebogen (Abb. 3) erhobenen Angaben wie die Wünsche bzw. Erwartungen, aber auch mögliche Befürchtungen durchgegangen werden. Die Mundhygiene- und Ernährungsgewohnheiten sowie die häusliche Fluoridnutzung sollten durch offene W-Fragen verifiziert werden. Dabei steht im Vordergrund, herauszufinden, ob das Kleinkind regelmäßig – insbesondere nachts – süße oder zuckerhaltige Getränke über die Nuckelflasche zu sich nimmt und inwieweit die Eltern täglich die Kinderzähne mit fluoridhaltiger Zahnpasta nachputzen.

  • Abb. 3: Der Anamnesebogen sollte auch Fragen zu Fluoridnutzung, Putzgewohnheiten, Ernährungs- und Trinkgewohnheiten inkl. Stillen enthalten. Ein zahnärztlicher Kinderpass ist bislang in einigen Bundesländern auf freiwilliger Basis verfügbar (© Schmoeckel).
  • Abb. 4: Für die zahnärztliche Frühuntersuchung kann das Kind in den Schoß des Zahnarztes gekippt werden. Dabei kann das Kleinkind die Erziehungsperson gut sehen. Diese liegende Position eignet sich sehr gut für die Inspektion (© BZÄK/KZBV, Schmoeckel).
  • Abb. 3: Der Anamnesebogen sollte auch Fragen zu Fluoridnutzung, Putzgewohnheiten, Ernährungs- und Trinkgewohnheiten inkl. Stillen enthalten. Ein zahnärztlicher Kinderpass ist bislang in einigen Bundesländern auf freiwilliger Basis verfügbar (© Schmoeckel).
  • Abb. 4: Für die zahnärztliche Frühuntersuchung kann das Kind in den Schoß des Zahnarztes gekippt werden. Dabei kann das Kleinkind die Erziehungsperson gut sehen. Diese liegende Position eignet sich sehr gut für die Inspektion (© BZÄK/KZBV, Schmoeckel).

  • Abb. 5: Bei etwas größeren und selbstbewussten Kleinkindern kann die zahnärztliche Frühuntersuchung nach einer kurzen Orientierungszeit im Behandlungszimmer unter Umständen auch alleine auf dem Behandlungsstuhl erfolgen (© BZÄK/KZBV, Schmoeckel).
  • Abb. 5: Bei etwas größeren und selbstbewussten Kleinkindern kann die zahnärztliche Frühuntersuchung nach einer kurzen Orientierungszeit im Behandlungszimmer unter Umständen auch alleine auf dem Behandlungsstuhl erfolgen (© BZÄK/KZBV, Schmoeckel).

Zahnärztliche Untersuchung

Kleinere Kinder sitzen oder liegen meistens auf dem Schoß der Eltern. Bei Bedarf kann auch kleinen Kindern eine Orientierungszeit im Behandlungszimmer eingeräumt werden. Für die zahnärztliche Frühuntersuchung selbst kann das Kind aus dem Schoß der Erziehungsperson auch in den Schoß des Zahnarztes gekippt werden (Abb. 4). Dabei kann das Kleinkind das Elternteil gut sehen und oftmals öffnet sich der Mund des Kindes reflektorisch. Größere Kinder können mitunter auch schon allein auf dem Stuhl sitzen bzw. liegen (Abb. 5).

Plaqueanfärbung

Dentale Plaque lässt sich besser diagnostizieren und für die Eltern visualisieren, wenn sie mittels einer Plaqueanfärbelösung sichtbar gemacht wird (Abb. 6a). Deshalb sollte ein Anfärben des Biofilms v. a. bei Kindern, die Anzeichen von (Initial-)Karies, Gingivitis oder sichtbarer Plaque zeigen, erfolgen (Abb. 2). Ein wesentlicher Vorteil hierbei ist, dass bei der Mundhygieneinstruktion die angefärbte Plaque viel eindrücklicher durch die Eltern mit der Zahnbürste entfernt werden kann. Bei Kleinkindern mit Sprachkompetenz ist eine Anwendung der Tell-Show-Do- Technik hilfreich. Hierbei werden ein Gegenstand, wie z. B. das Wattestäbchen mit der Plaqueanfärbelösung (Abb. 6a), und die dazugehörige Tätigkeit kurz erklärt und gezeigt sowie abschließend durchgeführt. So kann nach der Demonstration am Finger des Kindes (Abb. 6b) das Anfärben der Zahnbeläge mit „Zauberfarbe“ (Abb. 7) oftmals viel leichter erfolgen.

  • Abb. 6a u. b: Die Tell-Show-Do-Technik kann bei Kleinkindern mit Sprachkompetenz sehr hilfreich sein. Hierbei werden z. B. das farbige Wattestäbchen (a) und die beabsichtigte Tätigkeit „Anfärben der Zahnbeläge mit Zauberfarbe“ kurz erklärt und am Finger des Kindes (b) gezeigt. Anschließend kann dies meist deutlich einfacher an den Zähnen durchgeführt werden (© BZÄK/KZBV, Schmoeckel).
  • Abb. 7: Bei der zahnärztlichen Prävention am Kleinkind stehen neben der Überwachung von Wachstum und Entwicklung die Vermeidung und Detektion von Plaque, Gingivitis und (Initial-)Karies im Vordergrund – vom ersten Zahn an ist ein Anfärben der Zähne dafür sehr hilfreich (© BZÄK/KZBV, Schmoeckel).
  • Abb. 6a u. b: Die Tell-Show-Do-Technik kann bei Kleinkindern mit Sprachkompetenz sehr hilfreich sein. Hierbei werden z. B. das farbige Wattestäbchen (a) und die beabsichtigte Tätigkeit „Anfärben der Zahnbeläge mit Zauberfarbe“ kurz erklärt und am Finger des Kindes (b) gezeigt. Anschließend kann dies meist deutlich einfacher an den Zähnen durchgeführt werden (© BZÄK/KZBV, Schmoeckel).
  • Abb. 7: Bei der zahnärztlichen Prävention am Kleinkind stehen neben der Überwachung von Wachstum und Entwicklung die Vermeidung und Detektion von Plaque, Gingivitis und (Initial-)Karies im Vordergrund – vom ersten Zahn an ist ein Anfärben der Zähne dafür sehr hilfreich (© BZÄK/KZBV, Schmoeckel).

  • Abb. 8: Die praktische Zahnputzübung mit den Eltern, die selbst die Zähne ihres Kindes in der Praxis putzen sollten, ist ein wichtiger Bestandteil dieses Termins. Auf das Anheben und Abhalten der Lippen kann dabei eindrücklich hingewiesen werden. Das Lippenbändchen sollte allerdings nicht gebürstet werden, da ungeschicktes „Schrubben“ über das Frenulum Schmerzen und daher Abwehrreaktionen beim Kind erzeugen kann. (© BZÄK/KZBV, Schmoeckel)
  • Abb. 8: Die praktische Zahnputzübung mit den Eltern, die selbst die Zähne ihres Kindes in der Praxis putzen sollten, ist ein wichtiger Bestandteil dieses Termins. Auf das Anheben und Abhalten der Lippen kann dabei eindrücklich hingewiesen werden. Das Lippenbändchen sollte allerdings nicht gebürstet werden, da ungeschicktes „Schrubben“ über das Frenulum Schmerzen und daher Abwehrreaktionen beim Kind erzeugen kann. (© BZÄK/KZBV, Schmoeckel)

Putzinstruktion der Eltern

In liegender Position kann auch sehr gut das abschließende Zähneputzen, also das Nachputzen durch die Eltern, erfolgen (Abb. 8). Dabei sollte eine Systematik wie KAI (Kau-, Außen- und Innenflächen) beigebracht werden. Zudem ist die sogenannte „Lift-the-lip“- Technik zu zeigen, damit v. a. auch die Oberkieferzähne gut gereinigt werden können. Nach jedem erfolgreichen Untersuchungstermin sollte das Kind mit einer Kleinigkeit belohnt werden.

Abrechnung

Abgerechnet werden kann diese Untersuchung/ Beratung bisher als Beratung (Ä1), Untersuchung (01) oder ab 30 Monaten im Rahmen des Präventionsgesetzes von 2015, das die Implementierung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (FU) vor dem 30. Lebensmonat ermöglicht und damit auch den Leistungs- und Abrechnungsrahmen vorgibt.

Ausblick

Zurzeit wird auf Antrag der KZBV die Einführung der „therapeutischen Fluoridierung“ von kariösen (Initial-)Läsionen bei Kindern unter 30 Lebensmonaten wissenschaftlich evaluiert, um auch für diese sehr kleinen Kinder die Touchierung mit Fluoridlacken wirksam im vertragsärztlichen System zu implementieren. Aufgrund der Gefahr von Dentalfluorosen sollen allerdings Fluoridlacke bei diesen sehr kleinen Kindern nur als Therapie bei erkennbaren Demineralisationen angewandt werden und nicht präventiv auf allen Zähnen. Damit könnten aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur non-invasiven Kariestherapie bzw. Kariesinaktivierung in die Regelversorgung eingeführt werden, und dies nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern entsprechend der stark polarisierten Kariesverteilung.

Fazit

  • Abb. 9: Bislang erfolgte bei Kindern mit ECC ein Zahnarztbesuch meist zu spät. Durch die Verweise im gelben Kinderuntersuchungsheft soll die Prävention gefördert und solche Zahnbefunde wie dieser vermieden werden. (© BZÄK/KZBV, Santamaria)

  • Abb. 9: Bislang erfolgte bei Kindern mit ECC ein Zahnarztbesuch meist zu spät. Durch die Verweise im gelben Kinderuntersuchungsheft soll die Prävention gefördert und solche Zahnbefunde wie dieser vermieden werden. (© BZÄK/KZBV, Santamaria)
Durch regelmäßige Verweise vom Kinderarzt und adäquate zahnärztliche Untersuchungen und Empfehlungen schon in diesen frühen Lebensjahren rückt das Ziel, die schweren Formen von ECC (Abb. 9) zu vermeiden und ein gesundes Milchgebiss für alle Kinder zu gewährleisten, näher. Diese gemeinsam erzielten strukturellen Fortschritte sind ein Meilenstein in der zahnmedizinischen Prophylaxe und ein gutes Beispiel für die Innovationsfähigkeit der Zahnmedizin bei einer modernen Versorgung in Deutschland.

* http://www.kzbv.de/fruehkindliche-karies-vermeiden.1030.de.html oder https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b16/ecc-ratgeber.pdf

Bilder soweit nicht anders deklariert: OA Dr. Julian Schmoeckel , Dr. Ruth Santamaria , Prof. Dr. Christian H. Splieth