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Allgemeine Zahnheilkunde

Präventionslücke mit zahnmedizinischer betrieblicher Prävention schließen

Betriebliche zahnmedizinische Prävention kann dazu beitragen, die Mundgesundheit im Erwachsenenalter zu verbessern. Als aufsuchende Maßnahme funktioniert sie ähnlich wie die Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Schulen und stellt somit eine niedrigschwellige Maßnahme dar. In einer ersten Pilotstudie hat sie Wirksamkeit gezeigt.

. Prof. Dr. Zimmer
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Zwölfjährige weisen in Deutschland im statistischen Mittel 0,5 an Karies erkrankte bleibende Zähne (Decayed, Missing, Filled Teeth = 0,5) auf. Dieser Wert liegt bei 35- bis 44-Jährigen bei 11,2 und bei 65- bis 74-Jährigen bei 17,7 [1].

Ein Grund für diesen starken Anstieg der Kariesprävalenz im Erwachsenenalter könnte sein, dass strukturierte Präventionsprogramme, wie sie bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr existieren (Gruppenprophylaxe, FU- und IP-Leistungen), für Erwachsene fehlen. Da nicht davon auszugehen ist, dass im Kindes- und Jugendalter errungene Prophylaxeerfolge automatisch zu einer besseren Mundgesundheit im Erwachsenenalter führen, muss über Möglichkeiten nachgedacht werden, wie diese Präventionslücke geschlossen werden kann. Eine Option könnte die betriebliche zahnmedizinische Prävention sein.

Paradigmenwechsel: vom Gesundheitsschutz zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Bereits im Jahre 1989 hat der Europäische Rat eine Richtlinie zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern bei der Arbeit erlassen (Richtlinie 89/391/EWG) [2]. Das Europäische Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung (European Network for Workplace Health ENWHP) hat in der Folge die inzwischen mehrfach aktualisierte Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union verabschiedet [3]. Grund für diese Deklaration war neben der Richtlinie des Europäischen Rates die zunehmende Wahrnehmung des Arbeitsplatzes als Handlungsfeld der öffentlichen Gesundheit (Public Health).

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Neu war der Wunsch, am Arbeitsplatz die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern. Damit fand ein Paradigmenwechsel statt, denn bisher ging es beim Thema Arbeitsschutz ausschließlich um die Vermeidung von unmittelbaren Gefahren und Gesundheitsrisiken, die nun im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) durch eine gesundheitsförderliche Arbeitsumgebung ergänzt werden soll, um Gesundheitspotenziale zu stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern.

Beispiele für betriebliche Gesundheitsförderung

Die BGF hat inzwischen umfangreich Eingang in das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) gefunden und wurde 2018 durch die Verabschiedung der DIN ISO 45001 in der Umsetzung konkretisiert [4]. Die Tabelle 1 zeigt Beispiele für konkrete Maßnahmen in den Bereichen „Bewegung“, „Ernährung“, „mentale Gesundheit“ und „ergänzende Maßnahmen“ [5]. Betriebliches Gesundheitsmanagement setzt sowohl auf Verhaltens- als auch auf Verhältnisprävention.

Mentale Gesundheit Ernährung
regelmäßige Mitarbeitergespräche gesunde Angebote in der Kantine
Teambuildings zur Förderung der Zusammenarbeit Zuschüsse zum Kantinenessen
klare Regeln zur Erreichbarkeit Ernährungsberatungen
Potenziale der Beschäftigten fördern täglich frischer Obstkorb
Führungskräfte-Schulungen gesunde Snacks wie Müsli oder Nüsse
Sensibilisierung für das Thema „Mobbing“ gesunde zuckerfreie Getränke
Pausen- und Urlaubszeiten beachten Wasserflaschen
Thema „Schlaf und Hygiene“ Abnehmkurse
psychische Gefährdungsbeurteilung Ergänzende Maßnahmen
Bewegung ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
bewegte Pausen mit Fitnessübungen Gesundheitschecks und Vorsorgeuntersuchungen
firmeninterne Lauf-, Tennis- oder Fußballtreffs Betriebsarzt und Betriebspsychologe
Wandertage Ruheraum
firmeneigenes Fitnessstudio Weiterbildungsmöglichkeiten und Coachings
Bereitstellung von Firmenfahrrädern Gesundheitstage
Rückenschule mobile Massagen

Tab. 1: Beispiele für konkrete Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements in den Bereichen „Bewegung“, „Ernährung“, „mentale Gesundheit“ und „ergänzende Maßnahmen“. (https://www.windhund.com/de/magazin/bgm-massnahmen/)

Die Verhaltensprävention zielt darauf ab, das individuelle Verhalten eines Menschen so zu beeinflussen, dass Gesundheitsrisiken vermieden werden und ein die Gesundheit förderndes Verhalten angenommen wird. Ein Beispiel aus der Zahnmedizin sind Motivierung und Instruktion zu einer verbesserten Mundhygiene. Die Verhältnisprävention versucht, unseren Lebensraum so zu gestalten, dass er gesundheitsförderlich ist.

Ein Beispiel aus der Zahnmedizin ist, am Arbeitsplatz zuckerfreie Kaugummis zur Verfügung zu stellen. Ein Grundsatz der Verhältnisprävention lautet: „Mache es einfach, Dich für Gesundheit zu entscheiden!“

Wie sinnvoll ist betriebliche zahnmedizinische Prävention?

Mit dem bereits berichteten DMFT von 0,5 bei Zwölfjährigen nimmt Deutschland im internationalen Vergleich eine Spitzenposition ein [1]. Diese geht bei den Erwachsenenpopulationen der 35- bis 44-Jährigen und 65- bis 74-Jährigen verloren. Mit der Einschränkung, dass bislang nur Querschnitts- und keine Longitudinaldaten vorliegen, zeigt ein Vergleich zwischen den verschiedenen Altersgruppen, dass zwischen den 12 und durchschnittlich 40 Jahre alten Personen bei einem Zeitintervall von 28 Jahren eine DMFT-Differenz von 10,7 (0,38 pro Jahr) besteht.

Für die folgenden 30 Jahre liegt der DMFT-Unterschied bis zum durchschnittlichen Alter von 70 Jahren bei 6,5 (0,22 pro Jahr). Ob dieser Unterschied in Zukunft durch die bessere Zahngesundheit im Kindesalter geringer ausfallen wird, ist fraglich. Hinzu kommt das Problem der Parodontalerkrankungen.

Hier nimmt Deutschland in der Krankheitsprävalenz im internationalen Vergleich bei den jüngeren und älteren Erwachsenen lediglich einen Platz im hinteren Drittel ein [1]. Da Karies und Parodontitis nicht geheilt, sondern nur kontrolliert werden können, ist grundsätzlich mit ihrem Anstieg zu rechnen, wenn Präventionsmaßnahmen nicht weitergeführt werden. Dies zeigte sich in einer kontrollierten Studie an 6- bis 7-jährigen Schulkindern.

Die Testgruppe nahm 2 Jahre an einem Präventionsprogramm teil. Bei gleicher Ausgangssituation lag ihr DMFT am Ende bei 0,85, während er in der Kontrollgruppe bei 1,86 lag. Drei Jahre nach Absetzen des Präventionsprogrammes lag der DMFT in der Testgruppe bei 3,03 und in der Kontrollgruppe bei 2,86.

Das bedeutet, dass der Effekt des Präventionsprogrammes 3 Jahre nach dessen Ende komplett verschwunden war [6]. Zwar hat sich die weitgehend privat zu zahlende Erwachsenenprophylaxe in den Zahnarztpraxen in Deutschland in den vergangenen 30 Jahren fest etabliert und immer mehr Patientinnen und Patienten nehmen die angebotenen Präventionsprogramme in Anspruch, aber es dürfte einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung geben, der nicht davon profitiert. Deshalb wurden bereits früh Überlegungen angestellt, wie diesem Problem durch die Übertragung des Modells der Gruppenprophylaxe auf Erwachsenenpopulationen begegnet werden könnte [7].

Grundsätzlich könnte das überall da geschehen, wo Erwachsene in Gruppen zusammenkommen. Es bietet sich aber primär der Arbeitsplatz an, denn in Deutschland sind 45,7 Millionen Menschen erwerbstätig (Oktober 2022), was einer Erwerbstätigenquote von 75,8% der 15- bis unter 65-Jährigen entspricht [8]. Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass es in Deutschland einen Bedarf gibt, strukturierte zahnmedizinische Präventionsangebote im Erwachsenenalter anzubieten und dass der Arbeitsplatz dafür der richtige Ort sein kann.

Internationale Erfahrungen mit betrieblicher zahnmedizinischer Prävention

Veröffentlichungen zur Implementierung von zahnmedizinischen Inhalten in das betriebliche Gesundheitsmanagement existieren bislang nur aus Japan. In einer bereits 1997 publizierten Studie von Ide et al. bestand die Intervention in einer Basis-Mundhygiene-Information, die im späteren Verlauf alle 6 Monate wiederholt wurde. Nach 2 Jahren wiesen die Probanden reduzierte Taschentiefen und weniger Blutungsstellen als zu Beginn auf [9].

Ichihashi et al. führten 2007 eine Kosten-Nutzen-Analyse eines Programmes zur zahnmedizinischen betrieblichen Prävention aus Sicht der Arbeitgeber durch. Das Programm bestand aus zahnärztlichen Untersuchungen und Mundgesundheitserziehung. Drei Programme unterschiedlicher Intensität wurden über einen Zeitraum von 7 Jahren verglichen: 1 Maßnahme, 2 bis 4 Maßnahmen und 5 bis 6 Maßnahmen pro Jahr.

Es zeigte sich, dass das Programm mit 2 bis 4 Maßnahmen pro Jahr Kosten-Nutzeneffektiv für die Arbeitgeber war [10]. Für Deutschland ist, abgesehen von Beamtinnen und Beamten, eine unmittelbare Kosten-Nutzen-Effektivität eines solchen Programmes nicht zu erwarten, weil die Arbeitgeber keinen direkten Beitrag zu den Kosten der zahnmedizinischen Versorgung leisten und eine Auswirkung auf den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu erwarten ist. Allerdings könnte sich der Umfang von Ausfallzeiten aufgrund zahnmedizinischer Notfallbehandlungen reduzieren.

Pilotprojekt zur betrieblichen zahnmedizinischen Gesundheitsförderung

Um Umsetzbarkeit und Wirksamkeit eines niedrigschwelligen Präventionsangebotes im Rahmen der betrieblichen zahnmedizinischen Gesundheitsförderung zu untersuchen, wurde ein Pilotprojekt in einer Heimtiernahrungsfabrik in Verden an der Aller durchgeführt [11]. Alle Beschäftigten der Fabrik (Mars Petcare Germany GmbH, Eitzer Straße 215, 27283 Verden) mit Tätigkeit in Büro, Produktion oder Tierhaltung wurden durch Aushänge und betriebsinterne Rundmails zur Teilnahme an der einarmigen Studie eingeladen. Es gab keine weitergehenden Ein- oder Ausschlusskriterien.

Nach einer persönlichen mündlichen und schriftlichen Information über Inhalte und Ablauf der Studie konnten 144 Freiwillige (90w, 54m) eingeschlossen werden. Alle Studienteilnehmer und -teilnehmerinnen unterschrieben eine Einwilligungserklärung. Mithilfe eines 26 Fragen umfassenden Fragebogens wurden Gewohnheiten und Wissen in der zahnmedizinischen Prävention sowie allgemeine Gesundheitsdaten abgefragt.

Abb. 1: Mit dem modifizierten Approximal-Plaque-Index [12] kann die Biofilmausbreitung auf den approximalen Zahnflächen in 4 Graden erfasst werden. Prof. Dr. Zimmer
Abb. 1: Mit dem modifizierten Approximal-Plaque-Index [12] kann die Biofilmausbreitung auf den approximalen Zahnflächen in 4 Graden erfasst werden.

An das Ausfüllen der Fragebögen schloss sich eine klinische Untersuchung an, in der die Mundhygiene anhand des modifizierten Approximalraum-Plaque-Index (mAPI) (Abb. 1) [12] sowie des Papillen-Blutungs-Index (PBI) (Abb. 2) [13] erhoben wurde. Sondierungstiefen (ST) wurden nach den Vorgaben der WHO mithilfe einer farbmarkierten Sonde ermittelt. Die Messungen erfolgten an den Zähnen 16, 21, 24, 36, 41 und 44 an jeweils 4 Messpunkten (mesio-bukkal, disto-bukkal, mesio-palatinal, disto-palatinal) mit einer Genauigkeit von 1 mm (Abb. 3).

Abb. 2: Mit dem Papillen-Blutungs-Index [13] kann die Entzündung der interdentalen Zahnfleischpapille in 4 Graden erfasst werden. Prof. Dr. Zimmer
Abb. 2: Mit dem Papillen-Blutungs-Index [13] kann die Entzündung der interdentalen Zahnfleischpapille in 4 Graden erfasst werden.
Abb. 3: Mithilfe einer WHO-Parodontalsonde wurden die parodontalen Sondierungstiefen gemessen (ST). Prof. Dr. Zimmer
Abb. 3: Mithilfe einer WHO-Parodontalsonde wurden die parodontalen Sondierungstiefen gemessen (ST).

Weisheitszähne wurden nicht berücksichtigt. Die klinische Untersuchung erfolgte durch 2 Personen bei Tageslicht in den Seminarräumen des Unternehmens während der Arbeitszeit. Die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer saßen in einem Stuhl, die Untersucher arbeiteten stehend.

Beide Untersucher trugen eine Kopflampe mit LED-Leuchte. Die Untersucher wurden vor Beginn der Messungen kalibriert. Für die Ermittlung der Reliabilität zwischen den Untersuchern wurden Messungen an 3 Testpatientinnen und Testpatienten mit 79 (mAPI), 72 (PBI) und 80 (ST) Messstellen durchgeführt.

Die Kappa-Werte für die Übereinstimmung lagen bei 0,75 (mAPI), 0,70 (PBI) und 0,74 (ST). Die Untersucher benutzten oberflächenverspiegelte plane Spiegel der Größe 5, eine zahnärztliche Sonde und eine WHO-Parodontalsonde (alle Henry Schein Dental, Langen). An die klinische Untersuchung schloss sich eine Schulung in zahnmedizinischer Prävention mit einem eigens produzierten Video an.

Die Gruppengrößen für die Schulung, die etwa 20 Minuten dauerte, lagen jeweils bei 5 bis 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Alle Teilnehmenden erhielten zuckerfreien Kaugummi (Wrigley’s extra, Mars GmbH, Hamburg) und Mundspüllösungen mit 225 ppm Fluorid (Natriumfluorid) und Cetylpyridiniumchlorid (CPC) als antimikrobiellen Wirkstoff (Vitis Orthodontic Mundspüllösung 500 ml, Dentaid GmbH, Mannheim) zur jeweils zweimal täglichen Anwendung für den Zeitraum eines Jahres. Die Produkte wurden nach der Eingangsuntersuchung zunächst für 6 Monate ausgegeben und danach für weitere 6 Monate zugesandt.

Nach einem Jahr wurden erneut der Fragebogen ausgegeben und die klinischen Parameter erhoben. Die Eingangsuntersuchungen fanden im Juli und August 2018, die Abschlussuntersuchungen in den gleichen Monaten 2019 statt. Die statistische Analyse erfolgte mit SPSS 26.

Von den 144 eingeschlossenen Probandinnen und Probanden konnten 85 (59 w, 26 m) nach einem Jahr nachuntersucht werden. Von den 59 nicht zur Abschlussuntersuchung erschienenen Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern gaben 16 (27,1%) an, keine Zeit zu haben, 8 (13,6%) befanden sich in Urlaub, 5 (8,5%) waren nicht mehr im Betrieb, 4 (6,8%) befanden sich in Mutterschaftsurlaub, 2 (3,4%) hatten kein Interesse mehr und 24 Personen (40,7%) meldeten sich auch auf eine erneute Nachfrage nicht zurück. Die Analyse der Fragen zum Informationsstand zur zahnmedizinischen Prävention ergab statistisch signifikant verbesserte Werte, während es bei den Fragen zum Mundgesundheitsverhalten nur in 2 von 8 Fällen eine statistisch signifikante Verbesserung gab.

Das zeigt, dass es eine Verbesserung beim Wissen zur zahnmedizinischen Prävention gab, dieses aber noch nicht durchgängig in ein verändertes Verhalten umgesetzt worden war. Bei den klinischen Parametern mAPI, PBI und ST ergaben sich statistisch signifikante Verbesserungen (Tab. 2). Die Studie ist beim Deutschen Register Klinischer Studien unter der ID DRKS00020211 registriert und von der Ethikkommission der Universität Witten/Herdecke genehmigt (#01/2018).

Messparameter Score n Beginn MW (StA) Ende MW (StA) p-Wert (t-Test)
mAPI 0-4 85 1,54 (0,51) 1,35 (0,39) p=0,007
PBI 0-4 85 0,43 (0,40) 0,31 (0,36) p=0,031
ST stetig 85 1,83 (0,39) 1,56 (0,36) p<0,001

Tab. 2: Mittelwerte und Standardabweichungen der klinischen Parameter mAPI, PBI und ST zu Beginn der Studie und nach einem Jahr. (MW = statistischer Mittelwert; StA = Standardabweichung).

Schlussfolgerungen und Ausblick

Es gibt einen Bedarf für die Implementierung von zahnmedizinischen Inhalten in die betriebliche Gesundheitsförderung. Im Rahmen einer Pilotstudie konnte gezeigt werden, dass ein entsprechendes niedrigschwelliges Programm in das betriebliche Gesundheitsmanagement integriert werden kann und dass das Programm wirksam ist.

Die in der Studie gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für eine Anschlussstudie mit mehr Probandinnen und Probanden und längerer Laufzeit, in welcher die Wirksamkeit des Programms auf die Vorbeugung von Karies und Parodontitis untersucht werden soll. Damit sollen solide wissenschaftliche Grundlagen für die Umsetzung von zahnmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gelegt und so ein Beitrag zur Fortschreibung der Erfolge der Prävention im Kindesalter ins Erwachsenenalter geleistet werden.

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