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Allgemeine Zahnheilkunde

Allergien in der Zahnarztpraxis: So schützt sich das Team

Dass der regelmäßige Gebrauch von Latexhandschuhen unliebsame Folgen haben kann, ist weithin bekannt. Doch neben Gummimaterialien gibt es vielfältige weniger bekannte Stoffe, die allergische Erkrankungen auslösen können. An dieser Stelle besteht Handlungsbedarf: Im Team gilt es abzuklopfen, welche in der Praxis vorhandenen Dentalmaterialien bedenklich erscheinen. Der Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Dr. med. Klaus Stadtmüller, gibt im Folgenden einen Überblick über Gefahrstoffe und geeignete Präventionsmaßnahmen.

Allergisches Kontaktekzem. fotolia.de
Allergisches Kontaktekzem.
Allergisches Kontaktekzem.

Zahnärzte werden regelmäßig von ihren Patienten auf das Thema „Allergien“ angesprochen. Teils aus sicherlich berechtigter Sorge, teils aus Verunsicherung – so soll sogar manche Depression oder Darmerkrankung durch zahnärztliche Prozeduren verursacht sein*. Diese Diskussionen kennt das zahnmedizinische Behandlungsteam zur Genüge. Aber wie steht es um die Kenntnisse zur eigenen Gefährdung durch arbeitsbedingte Allergien? Wissen alle Mitarbeiter, welche Arbeitsstoffe als Auslöser von Allergien in Betracht kommen? Welche Schutzmaßnahmen sind zu treffen? Welche beruflichen Folgen haben arbeitsbedingte Allergien? Diese Fragen sind für den Arbeitsalltag relevant.

Meist Haut und Atemwege betroffen

Literatur zu allergisch bedingten Berufserkrankungen bei zahnmedizinischen Erwerbstätigen ist rar; es finden sich erstaunlich wenige Arbeiten, die eine Anzahl von Betroffenen nennen und einen Überblick über das „Geschehen im Feld“ geben. Eine grobe Orientierung ermöglicht die Übersicht der Verdachtsmeldungen auf Berufskrankheiten in zahnmedizinischen Mitgliedsbetrieben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Für das Jahr 2013 ergab sie folgende Werte [1]: Hauterkrankungen liegen mit 517 Meldungen an erster Stelle, darauf folgen – in der wesentlich geringeren Anzahl von 23 Fällen – die Atemwegserkrankungen. Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist die Annahme plausibel, dass es sich in der Mehrzahl dieser Fälle um Kontaktdermatitiden handelt sowie um allergische Atemwegserkrankungen.

Munksgaard et al. fanden 1996 eine Jahresprävalenz von 21,4% für eine Kontaktdermatitis bei Zahnärzten in Schweden [2]. Rustemeyer und Frosch publizierten im gleichen Jahr eine Studie, die auf eine weite Verbreitung von Hautproblemen unter deutschen Zahntechnikern schließen ließ [3]. Unter den anschließend ausgewählten und untersuchten Probanden fanden sich bei 63% eine allergische und bei 23% eine irritative Kontaktdermatitis. Während eine irritative Kontaktdermatitis durch eine Überbelastung der Schutzmechanismen unserer Haut durch physikalische und chemische Reize entsteht, liegt die Ursache für eine allergische Kontaktdermatitis im Kontakt mit bestimmten Allergenen. Durch diesen Kontakt wird eine quasi überschießende spezifische Reaktion des Immunsystems ausgelöst.

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In einem umfassenden Lehrbuch zur Kontaktdermatitis ist nachzulesen, dass die Auswertung einer finnischen Datenbank zu Berufskrankheiten eine Verdreifachung der Kontaktdermatitis- Fälle in den 1990er-Jahren ergab. Dies ist wohl auf den vermehrten Gebrauch von Akrylaten zurückzuführen [4,5]. Nach Auswertung unserer eigenen Daten wurden in den Jahren 2011 bis 2016 nur insgesamt 36 Fälle von Kontaktdermatitiden gemeldet, und zwar überwiegend allergische, weniger toxisch bedingte. Allerdings gehen wir von einer hohen Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle aus. Dabei dürfte die Furcht vor gravierenden Folgen, etwa einer Berufsaufgabe, eine gewisse Rolle spielen. Als auslösende Arbeitsstoffe in den gemeldeten Fällen wurden Desinfektionsmittel, Pharmaka, Klebstoffe und – noch immer! – Latex identifiziert.

Auslöser von Allergien

Das zahnmedizinische Behandlungsteam ist in der täglichen Praxis einer Vielfalt von Materialien ausgesetzt, die allergische Reaktionen auslösen können. Additive und Vulkanisationsbeschleuniger waren bereits als allergieauslösende Stoffe bekannt, als Axelsson 1987 mit einer Fallpublikation von anaphylaktischen Reaktionen beim Gebrauch von Latexhandschuhen das Problem der Immunglobulin- E-(IgE-)vermittelten Sofortreaktion auf Latexproteine ins allgemeine Bewusstsein hob [6]. Zeitweise galten bis zu 16% der Beschäftigten im Gesundheitswesen als sensibilisiert gegenüber Latex. Mindestens der gleiche Anteil ist für das zahnmedizinische Personal anzunehmen, angesichts des intensiven Handschuhgebrauchs in Arzt- und Zahnarztpraxen. Das Verbot von gepuderten Latexhandschuhen und deren Ersatz durch Vinyloder Nitrilhandschuhen hat mittlerweile zu einer deutlichen Verminderung des Problems geführt.

Auch die Sensibilisierung gegenüber Acrylatverbindungen und die damit verbundenen, durch Immunglobulin G vermittelten Allergien vom Spättyp sind schon lange bekannt. IgG-vermittelte Allergien zeigen die klinischen Symptome einer Allergie (Rötung, Schwellung und Juckreiz) erst einige Stunden nach dem Körperkontakt mit dem Allergen. Erste Berichte zu Allergien durch Kontakte zu Methylmethacrylat im Beruf wurden bereits vor rund 80 Jahren verfasst. Das Problem wurde im zahnärztlichen Bereich mit der Verbreitung der Komposite virulent. Dabei ist in der überwiegenden Anzahl der Fälle zunächst die Haut betroffen, häufig im Bereich der Fingerkuppen, da diese im direkten Kontakt zu den auslösenden Verbindungen stehen. Im weiteren Verlauf und bei fortgesetztem Kontakt kann es aber gelegentlich auch zu allergischen Symptomen an den oberen Atemwegen – einer Rhinitis – und/oder an den unteren Atemwegen in Form von Asthma kommen.

Den Symptomen voraus geht eine aerogene Sensibilisierung durch Einatmen der Allergene in den Dämpfen von Kompositen, Bonding- Materialien oder Polymerisationsaktivatoren. Die wichtigsten Einzelverbindungen unter den Acrylaten sind 2-HEMA (2-Hydroxyethylmethacrylat) und EGDMA (Ethylenglycoldimethacrylat). Diese und weitere wichtige Verbindungen sind in den heutigen Standardreihen für Hauttestungen enthalten. Somit sollte die korrekte Diagnose einer Sensibilisierung gegenüber Dentalmaterialien kein Problem darstellen. Bei der Abklärung von möglicherweise allergisch ausgelösten Hautekzemen oder Atemwegssymptomen ist aber auch die Testung von Eigenproben manchmal unerlässlich. Denn nicht alle molekularen Verbindungen in Dentalmaterialien sind auch in den Standardreihen vorhanden.

Was nicht in jeder Praxis bekannt sein mag: Acrylate durchdringen Latex- und Vinylhandschuhe innerhalb kürzester Zeit. Da meist nur zeitlich begrenzte, lokale Kontakte an den Fingerspitzen stattfinden, versuchen sich viele durch das zusätzliche Überstülpen von Fingerlingen oder abgeschnittenen Fingerteilen von Handschuhen zu schützen. Diese Methode bewährt sich, sofern man diesen „Doppelschutz“ komplett etwa alle 10 bis 15 Minuten erneuert – direkte Hautkontakte beim Wechseln bitte strikt vermeiden.

Desinfektionsmittel sind eine weitere häufige Ursache für Allergien in Dentalpraxen. Dabei gilt es zu beachten, dass Glutaraldehyd, Chlorhexidin, Benzalkoniumchlorid, Peroxide und Alkylamine gleichzeitig irritierend und sensibilisierend wirken.

Nicht vergessen werden sollte der Naturstoff Kolophonium, der noch immer in Abformmassen, Temporärfüllstoffen oder auch in Fluoridlacken vorkommen kann. Kolophonium ist in Naturharzen enthalten und wird als Bindungsvermittler in den genannten Zubereitungen benutzt.

Kontakte mit potenziellen Allergenen vermeiden

Checkliste – Prävention einer Kontaktdermatitis in der Zahnarztpraxis Dr. Stadtmüller
Checkliste – Prävention einer Kontaktdermatitis in der Zahnarztpraxis

Um berufsbedingte allergische Erkrankungen zu verhindern, sollte der Kontakt mit sensibilisierenden Arbeitsstoffen und potenziellen Allergenen soweit möglich vermieden werden. Dies ist das übergeordnete Ziel der Prävention dieser Erkrankungen, welches man immer im Auge behalten sollte. Dabei ist das bewährte arbeitsmedizinische STOP-Schema anzuwenden: „Substitution – Technik – Organisation – Persönlicher Schutz“ (s. Checkliste).

Dies setzt natürlich voraus, dass man die allergisierenden Stoffe in der eigenen Praxis überhaupt kennt. Eine systematische Ermittlung der Arbeitsmittel und die Bewertung ihres Gefährdungspotenzials werden bei den meisten Praxisinhabern zu Überraschungen führen. Im Team sollten Gefahrstoffe daraufhin bewertet werden, ob diese nicht durch weniger gefährliche ersetzt werden können. Fragen müssen gemeinsam geklärt werden: Was muss wirklich „sterilisiert“ oder desinfiziert werden, wo reicht auch eine gründliche Reinigung mit waschaktiven Substanzen? Wo lassen sich Hautkontakte zu Gefahrstoffen reduzieren? Wie können vermehrt Handschuhtragepausen in die Arbeitsabläufe eingebaut werden? Der Unfallversicherer der Zahnmedizin in Deutschland (Berufsgenossenschaft BGW) hat eine nützliche und praxisorientierte Broschüre publiziert [8]**, die diesen Verbesserungsprozess zum Nutzen des Gesundheitsschutzes unterstützt. Gedacht wird darin auch an die Thematik der Hautschutzmittel; bei adäquater Auswahl sehr sinnvoll, bei Missgriffen können auch diese zu allergischen Gefährdungen von Haut und Atemwegen führen. Eine Vorlage für einen kombinierten Hygiene- und Hautschutzplan ist ebenfalls auf der BGW-Website abrufbar.

Folgen berufsbedingter Allergien

Berufsbedingte Allergien können für die Betroffenen einschneidende Folgen haben. Da bereits der Kontakt zu minimalen Mengen von Allergenen in der Regel zu akuten Gesundheitsstörungen führt, muss in vielen Fällen der erlernte Beruf aufgegeben werden. Zwar helfen bei Nachweis der beruflichen Verursachung die zuständigen Unfallversicherungen des Betriebs mindestens finanziell weiter, die Mühen von Umschulung und Jobsuche können sie aber letztlich nicht abnehmen, sondern allenfalls unterstützend wirken. Manchmal ist das Fortführen der Tätigkeit unter Aussparung der auslösenden Einzeltätigkeit möglich oder die erworbenen Kenntnisse können in einem anderen beruflichen Rahmen weiter verwertet werden. Auf alle Fälle ist es weniger aufwendig, Allergien wirksam zu verhindern, als deren Folgen zu bewältigen.

* Siehe z.B.: https://www.mein-allergie-portal.com/allergie-und-zahnbehandlung/.
** Die Berufsgenossenschaft BGW hat eine praxisorientierte, kostenfreie Broschüre zum Thema Gefahrenschutz in der Zahnarztpraxis zusammengestellt. Online unter: https://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Medien-Center/Medientypen/BGW-Broschueren/Gefaehrdungsbeurteilung/BGW04-05-020_Gefaehrdungsbeurteilung-Zahnmedizin.html

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