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Allgemeine Zahnheilkunde

Die allgemeine Zahnheilkunde umfasst die grundlegende zahnärztliche Versorgung wie Vorsorgeuntersuchungen, Reinigungen, Füllungen und Zahnaufhellung. Sie zielt darauf ab, die Mundgesundheit zu erhalten, Zahnprobleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, sowie die Mundhygiene zu fördern.

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Sichtbar für den Zahnarzt – unsichtbar für den Patienten

Mit dem dualhärtenden Stumpfaufbau- und Wurzelstiftbefestigungssystem auf Composite-Basis Rebilda DC fluorescent bringt VOCO ein neues Mitglied der Rebilda-Familie auf den Markt. Rebilda-Präparate sind seit Jahrzehnten weltweit erfolgreich etabliert und genießen insbesondere durch die dentinähnlichen Eigenschaften ein großes Vertrauen in den Zahnarztpraxen. Die bisherigen Farben dentin, weiß und blau werden nun durch eine fluoreszierende Variante ergänzt, wodurch VOCO wieder einmal mehr seinen Innovationscharakter unter Beweis stellt.

Präprothetische Extrusion und anschließender Glasfaserstiftkernaufbau

Komplikationsmanagement in der Zahnmedizin zielt darauf ab, aus einer schwierigen und ungünstigen Ausgangssituation eine langlebige, funktionelle und ästhetische Versorgung für die Patienten/-innen zu schaffen. Die prothetische Rehabilitation beispielsweise von Zähnen mit großflächigem und tiefem Zerstörungsgrad der Zahnhartsubstanz – insbesondere im Falle einer sehr geringen Reststumpfhöhe – ist herausfordernder als gedacht. Neben verschiedenen Therapieoptionen, die mit dem Ersatz des Zahnes einhergehen, kann man durch das Wiederherstellen der biologischen Breite und des Ferrule-Effektes dazu beitragen, den Zahn auch zu erhalten. Der wissenschaftliche Exkurs und ein Fallbericht beschäftigen sich im Folgenden mit der Vorgehensweise und dem Risikomanagement bei einer präprothetischen Extrusionstherapie zur anschließenden Versorgung mit Glasfaserwurzelstift und vollkeramischer Krone unter Verwendung von nur einem speziellen universellen Adhäsivsystem für die Verbindung aller beteiligten Werkstoffe.

Anwendbarkeit der GOZ für Kapitalgesellschaften?

Es gibt unterschiedliche Gerichtsurteile zu der Frage, ob die Leistungsabrechnung über die GOÄ für eine ärztliche Kapitalgesellschaft (Ärzte GmbH oder MVZ-GmbH) verpflichtend ist, wobei die Thematik auch die GOZ betrifft. Im zahnärztlichen Bereich ist Ausgangspunkt dieser Frage § 15 Zahnheilkundegesetz (ZHG), der die Basis für den Erlass der GOZ durch den Verordnungsgeber bildet.

Nichtinvasive Therapieoptionen zur Inaktivierung von Wurzelkaries

Die Therapie von Wurzelkaries nimmt einen immer größeren Stellenwert in der zahnmedizinischen Versorgung ein. Betroffen sind vorwiegend ältere Patienten/-innen. Sind diese zudem pflegebedürftig, ist der Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung oft erschwert. Daher kann eine restaurative Versorgung von Wurzelkaries in dieser Patientengruppe eine Herausforderung darstellen. Nichtinvasive Behandlungsansätze zielen auf die Inaktivierung von Wurzelkariesläsionen ab und ermöglichen so auch in schwierigen Situationen eine Wurzelkariesbehandlung.

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