Gesellschaften/Verbände

Aufenthaltsgenehmigung verweigert: Gut integrierten ZFA-Nachwuchskräften aus dem Ausland werden Start und Beendigung der Ausbildung verbaut

ZFA-Ausbildung scheitert an bürokratischen Hürden

01.09.2023

DZOI-Präsident Dr. Helmut B. Engels, Bonn (re. im Bild), und Vizepräsident PD Dr. Dr. Arwed Ludwig aus Kassel kritisieren, dass gut integrierten ZFA-Nachwuchskräften aus dem Ausland der Start und die Beendigung der Ausbildung verbaut werden.
DZOI-Präsident Dr. Helmut B. Engels, Bonn (re. im Bild), und Vizepräsident PD Dr. Dr. Arwed Ludwig aus Kassel kritisieren, dass gut integrierten ZFA-Nachwuchskräften aus dem Ausland der Start und die Beendigung der Ausbildung verbaut werden.

Der akute Fachkräftemangel ist auch in Zahnarztpraxen spürbar. Zu den von der Bundesagentur für Arbeit einmal jährlich ermittelten sogenannten „Engpassberufen“ gehören inzwischen auch Zahnmedizinische Fachangestellte. Doch anstatt gut integrierten Nachwuchskräften aus dem Ausland die ZFA-Ausbildung in Deutschland zu ermöglichen, erteilt die Ausländerbehörde keine Aufenthaltsgenehmigungen. Diese Erfahrung machten unabhängig voneinander der Präsident des Deutschen Zentrums für orale Implantologie e. V. (DZOI), Dr. Helmut B. Engels, in seiner Praxis in Bonn sowie DZOI-Vizepräsident PD Dr. Dr. Arwed Ludwig an seinem Praxissitz in Kassel. 

Die Schwierigkeiten, die sich für Zahnarztpraxen und ihre ZFA-Auszubildenden ergeben, werden anhand dieser Erfahrungen deutlich: DZOI-Präsident Engels hätte gerne zum 01. August 2023 eine Auszubildende für den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten eingestellt. Die junge Frau, die ursprünglich aus dem Kosovo stammt, aber sehr gut Deutsch spricht, wollte sich von einer Ausbildung in einem Seniorenheim umorientieren und hatte sich in der Zahnarztpraxis beworben.

„Ich bekam einen Anruf vom Jobcenter in Bonn“, berichtet Engels. „Es wurde behauptet, dass die Auszubildende nicht eingestellt werden könne, weil die Ausländerbehörde beim Jobcenter nachgefragt habe, ob es keine anderen Bewerber/-innen gäbe. Da das Jobcenter dies bejaht hatte, entschied die Ausländerbehörde, der Bewerberin keine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen.

Sie konnte ihre Ausbildung bei uns in der Praxis nicht beginnen. Auf die Bitte an das Jobcenter, ob man mir zwei ZFA-Bewerberinnen nennen könne, erhielt ich keine Antwort.“

Unzumutbare Härten

Im Fall von DZOI-Vizepräsident Ludwig musste eine Auszubildende, die schon einige Jahre in Deutschland lebt, aber aus dem Kurdengebiet der Türkei kommt, plötzlich zwangsweise ausreisen. Besonders bitter: Bereits zwei Jahre hatte sie ihre ZFA-Ausbildung in der Praxisklinik in Kassel erfolgreich absolviert und sogar schon die Zwischenprüfung bestanden. Nun muss sie ihre Ausbildung unterbrechen bzw. abbrechen. „Dies sind unzumutbare Härten für die betroffenen Menschen und vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, den auch wir in unseren Praxen erheblich spüren, absolut unverständlich“, so die beiden Praxisinhaber.


Quelle:
Deutsches Zentrum für orale Implantologie e.V.


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