Denn: Ausländische Zahnärzte, die in Deutschland arbeiten wollen, müssen sich für die Erteilung der deutschen Approbation einer Gleichwertigkeitsprüfung nach Aktenlage bei der Bezirksregierung unterziehen. Wird eine Gleichwertigkeit nicht festgestellt, folgt eine Kenntnisprüfung durch die ZÄKWL. Zudem erfolgt die Fachsprachenprüfung, bei der die deutschen Sprachkenntnisse des ausländischen Zahnarztes geprüft werden. Erst wer beide Prüfungen erfolgreich durchläuft, darf in Deutschland als Zahnarzt tätig sein.
„In den Fachsprachentests stellen wir immer wieder fest, dass die Bewerber über unzureichende Fach- sowie Deutschkenntnisse verfügen, “ sagte Dr. Martina Lösser, Mitglied des Vorstandes der ZÄKWL und Mitglied der Prüfungskommission. „Es ist uns seit Kurzem untersagt, etwaige von uns festgestellte fachliche Mängel, bei den Bezirksregierungen anzumerken. So kann es vorkommen, dass Bewerber den Fachsprachentest
aufgrund guter Deutschkenntnisse bestehen und trotz fachlicher Mängel die zahnärztliche Tätigkeit ausüben dürfen und somit das Wohl der Patienten gefährden.“
Die ZÄKWL ist seit Mai 2014 mit der Durchführung der Fachsprachentests beauftragt. Bisher wurden 243 Prüfungen durchgeführt, wobei über 60 % der Prüfungen nicht bestanden wurden. Die Antragsteller kommen aus einer Vielzahl verschiedener Länder, die größten Anteile stellen dabei Syrien und Libyen.
Quelle: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe; www.zahnaerzte-wl.de
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