Gesellschaften/Verbände

FAQ-Liste der KZBV

Neuerungen des IfSG

16.12.2021

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3G-Regeln in Zahnarztpraxen: Am 12. Dezember 2021 sind Neuerungen des IfSG in Kraft getreten, mit denen z.B. die zum 24. November eingeführten Regelungen über eine Test- bzw. Testnachweispflicht in Zahnarztpraxen (§ 28b Abs. 2 IfSG) überarbeitet wurden. Die KZBV hat eine an die Neuregelungen angepasste, überarbeitete FAQ-Liste veröffentlicht. 

Seit dem 12. Dezember 2021 gelten die Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die zum 24. November 2021 eingeführte Test- bzw. Testnachweispflicht für u.a. auch Zahnarztpraxen (§ 28b Abs. 2 IfSG) ist durch diese Neuerungen modifiziert und präzisiert worden. Einen Überblick der aktuellen Regelungen zur Testnachweis- bzw. Testpflicht in Zahnarztpraxen verschafft die FAQ-Liste der KZBV.

So wurde in Umsetzung des GMK-Beschlusses vom 25. November beispielsweise geregelt, dass geimpftes oder genesenes Personal nicht täglich, sondern nur zweimal wöchentlich getestet werden muss und hierfür Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung ohne Überwachung ausreichend sind. Auch die überbordenden Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden wurden erheblich reduziert. 

Darüber hinaus beantwortet die Liste die derzeitigen Regelungen zu folgenden Fragen:

  1. Welche Personen unterliegen einer Testnachweispflicht bzw. Testpflicht in der Zahnarztpraxis?
  2. Wer gehört zu den Beschäftigten in einer Zahnarztpraxis?
  3. Müssen Patienten einen Testnachweis erbringen oder getestet werden? 
  4. Wer gehört zu den Besuchern einer Zahnarztpraxis? Was ist mit Begleitpersonen von Patienten? Welche Ausnahmen bestehen hinsichtlich Besuchern?
  5. Wer gilt als getestete Person?
  6. Wie kann bei Fehlen eines Testnachweises die Testung von Praxispersonal oder Besuchern in der Praxis durchgeführt werden?
  7. Was gilt als Testnachweis im gesetzlichen Sinne?
  8. Wer trägt die Kosten der Testungen in einer Zahnarztpraxis?
  9. Was gilt als Genesenennachweis im gesetzlichen Sinne?
  10. Was gilt als Impfnachweis im gesetzlichen Sinne?
  11. Darf und muss eine Zahnarztpraxis den Impf-, Genesenen- oder Teststatus der Beschäftigten abfragen, dokumentieren und kontrollieren?
  12. Sind die Beschäftigten oder Besucher einer Zahnarztpraxis gegenüber verpflichtet, ihren Impf-, Genesenen- oder Teststatus durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises nachzuweisen?
  13. Wie kann eine Zahnarztpraxis ihrer Kontrollpflicht über den Impf- und Teststatus von Beschäftigten und Besuchern nachkommen?
  14. Wie muss eine Zahnarztpraxis das Praxispersonal über die Regelungen informieren?
  15. Ist eine Zahnarztpraxis verpflichtet ein Testkonzept zu erstellen und was muss dabei beachtet werden?
  16. Welche Angaben muss eine Zahnarztpraxis gegenüber der jeweils zuständigen Behörde machen?
  17. Ist die Testung Arbeitszeit?
  18. Welche Konsequenzen entstehen bei Nichtbefolgung der neuen Regelung oder bei Verstößen gegen die neue Regelung?
  19. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen entstehen für Beschäftigte, wenn sie sich der Testung verweigern?
  20. Ab wann gilt die neue Regelung für Zahnarztpraxen und für wie lange?

Die FAQ-Liste kann auf der Website der KZBV eingesehen werden.


Quelle:
KASSENZAHNÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG (KZBV)