Neuerungen des IfSG

3G-Regeln in Zahnarztpraxen: Am 12. Dezember 2021 sind Neuerungen des IfSG in Kraft getreten, mit denen z.B. die zum 24. November eingeführten Regelungen über eine Test- bzw. Testnachweispflicht in Zahnarztpraxen (§ 28b Abs. 2 IfSG) überarbeitet wurden. Die KZBV hat eine an die Neuregelungen angepasste, überarbeitete FAQ-Liste veröffentlicht.
Seit dem 12. Dezember 2021 gelten die Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die zum 24. November 2021 eingeführte Test- bzw. Testnachweispflicht für u.a. auch Zahnarztpraxen (§ 28b Abs. 2 IfSG) ist durch diese Neuerungen modifiziert und präzisiert worden. Einen Überblick der aktuellen Regelungen zur Testnachweis- bzw. Testpflicht in Zahnarztpraxen verschafft die FAQ-Liste der KZBV.
So wurde in Umsetzung des GMK-Beschlusses vom 25. November beispielsweise geregelt, dass geimpftes oder genesenes Personal nicht täglich, sondern nur zweimal wöchentlich getestet werden muss und hierfür Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung ohne Überwachung ausreichend sind. Auch die überbordenden Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden wurden erheblich reduziert.
Darüber hinaus beantwortet die Liste die derzeitigen Regelungen zu folgenden Fragen:
- Welche Personen unterliegen einer Testnachweispflicht bzw. Testpflicht in der Zahnarztpraxis?
- Wer gehört zu den Beschäftigten in einer Zahnarztpraxis?
- Müssen Patienten einen Testnachweis erbringen oder getestet werden?
- Wer gehört zu den Besuchern einer Zahnarztpraxis? Was ist mit Begleitpersonen von Patienten? Welche Ausnahmen bestehen hinsichtlich Besuchern?
- Wer gilt als getestete Person?
- Wie kann bei Fehlen eines Testnachweises die Testung von Praxispersonal oder Besuchern in der Praxis durchgeführt werden?
- Was gilt als Testnachweis im gesetzlichen Sinne?
- Wer trägt die Kosten der Testungen in einer Zahnarztpraxis?
- Was gilt als Genesenennachweis im gesetzlichen Sinne?
- Was gilt als Impfnachweis im gesetzlichen Sinne?
- Darf und muss eine Zahnarztpraxis den Impf-, Genesenen- oder Teststatus der Beschäftigten abfragen, dokumentieren und kontrollieren?
- Sind die Beschäftigten oder Besucher einer Zahnarztpraxis gegenüber verpflichtet, ihren Impf-, Genesenen- oder Teststatus durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises nachzuweisen?
- Wie kann eine Zahnarztpraxis ihrer Kontrollpflicht über den Impf- und Teststatus von Beschäftigten und Besuchern nachkommen?
- Wie muss eine Zahnarztpraxis das Praxispersonal über die Regelungen informieren?
- Ist eine Zahnarztpraxis verpflichtet ein Testkonzept zu erstellen und was muss dabei beachtet werden?
- Welche Angaben muss eine Zahnarztpraxis gegenüber der jeweils zuständigen Behörde machen?
- Ist die Testung Arbeitszeit?
- Welche Konsequenzen entstehen bei Nichtbefolgung der neuen Regelung oder bei Verstößen gegen die neue Regelung?
- Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen entstehen für Beschäftigte, wenn sie sich der Testung verweigern?
- Ab wann gilt die neue Regelung für Zahnarztpraxen und für wie lange?
Die FAQ-Liste kann auf der Website der KZBV eingesehen werden.
Quelle:
KASSENZAHNÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG (KZBV)