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Spezialisierungspgrogramm der DG PARO ist erweitert

Neu: Zertifizierte Dentalhygienikerin der DG PARO

Ab sofort haben auch Dentalhygieniker/innen die Möglichkeit, sich von der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) zertifizieren zu lassen. Die DG PARO vergibt den eigenen Qualifikationstitel „zertifizierte Dentalhygienikerin der DG PARO®“ und „zertifizierter Dentalhygieniker der DG PARO®“ zur Qualitätssicherung der parodontalen Versorgung.

Zertifizierungssiegel zur „zertifizierten Dentalhygienikerin der DG PARO®“. DG PARO
Zertifizierungssiegel zur „zertifizierten Dentalhygienikerin der DG PARO®“.
Zertifizierungssiegel zur „zertifizierten Dentalhygienikerin der DG PARO®“.

Die DG PARO erweitert ihr seit 1993 bestehendes Spezialisierungsprogramm um den Titel: „zertifizierte Dentalhygienikerin der DG PARO®“ bzw. „zertifizierter Dentalhygieniker der DG PARO®“.

Seit 1993 verleiht die DG PARO für weitergebildete Zahnärzte den Qualifikationstitel „DG PARO-Spezialist für Parodontologie®“ und seit 2009 den „DG PARO-Master“. Nun erweiterte sie die Spezialisierung und ermöglicht auch Dentalhygienikern/innen eine Zertifizierung ihrer Ausbildung und ihres Könnens. Die Zertifizierung kann als Qualitätssiegel gewertet werden und dient der Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung der Patienten in Prävention und Therapie.

Die Anforderungen wurden mit dem Berufsverband Deutscher Dentalhygienikerinnen e. V. (BDDH), dem Verband Deutscher Dentalhygieniker (VDDH) und der Deutschen Gesellschaft für Dentalhygieniker/Innen e. V. (DGDH) abgestimmt.

Voraussetzungen für die Qualifizierung sind neben der Mitgliedschaft in der DG PARO eine Aus- und/oder Weiterbildung zur/m Dentalhygieniker/in entsprechend einer akademischen Ausbildung von mindestens zwei Jahren in Vollzeit (120 ECTS-Punkte).

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Aktuell besteht zur Antragsstellung eine Übergangsbestimmung bei Nichterreichen einer Ausbildungszeit von zwei akademischen Jahren. Durch eine gutachterliche Bewertung von 6 selbst und umfassend therapierten Behandlungsfällen und einer Zusammenstellung von Behandlungsmaßnahmen der letzten 3 Jahre wird die Eignung der/des Kandidatin/en sorgfältig geprüft. Die Ernennung erfolgt für 6 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.

Die Richtlinien für die Ernennung zur „zertifizierten Dentalhygienikerin der DG PARO®“ und zum „zertifizierten Dentalhygieniker der DG PARO®“ sind unter www.dgparo.de zu finden. Der Antrag und die schriftlichen Nachweise können ab sofort bei der DG PARO eingereicht werden.

In diesem Zusammenhang möchte die DG PARO darauf hinweisen, dass der Mitgliedsbeitrag für Dentalhygieniker/innen, zahnmedizinische Fachassistenten/innen und Prophylaxe-Assistenten/innen ab 2021 auf 55 €/Jahr reduziert wurde.

Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e. V.
Neufferstraße 1
93055 Regensburg
kontakt@dgparo.de

www.dgparo.de 

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