Mehr Transparenz für Qualität in Zahnarztpraxen gesetzlich verankern

„Eine entscheidende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem ist die Qualitätssicherung.“ So ist es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums zu lesen. Demnach sind alle Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung, also alle medizinischen Einrichtungen von Krankenhäusern bis Arztpraxen dazu verpflichtet, die Qualität ihrer angebotenen Leistungen zu sichern und stetig weiterzuentwickeln.
Um diese Qualitätssicherung in allen Arztpraxen, besonders für die Patientinnen und Patienten, transparent zu machen, spricht sich der BNZK als Vertreter der investorenfinanzierten Zahnarztpraxen-Betreibergesellschaften für eine gesetzlich verankerte Hinweispflicht (beispielsweise mit der Anbringung eines verpflichtenden Hinweisschilds) in Wartezimmern von Zahnarztpraxen aus.
Diese Hinweispflicht sollte, ab fünf Jahren vor dem Renteneintritt des behandelnden Zahnarztes, gelten und Auskunft darüber geben, ob und wann Behandlungsgeräte überholt oder neu angeschafft wurden. Zusätzlich sollte es eine Zusicherung durch die Landeszahnärztekammern (LZÄK) geben, dass die jeweilige Praxis trotz gegebenenfalls ausbleibender Modernisierung vor dem Renteneintritt des Zahnarztes einen guten Qualitätsstandard für Patienten garantiert.
Landeszahnärztekammern als Qualitätsgarant
Zudem spricht sich der BNZK für eine gesetzlich verankerte „tägliche Begehung“ aller Zahnarztpraxen in Deutschland durch die zuständigen Landeszahnärztekammern aus. Konkret heißt das: Die Kammern müssen durch regelmäßige Kontrollen gewährleisten, dass die Hygienestandards in den in ihrem Gebiet befindlichen Praxen eingehalten werden.
Diese Kontrollen sollen über alle Rechtsformen und Praxisgrößen entsprechend der prozentualen Verteilung erfolgen und einmal jährlich von den Landeszahnärztekammern für Patientinnen und Patienten transparent gemacht werden. Anders als andere Praxen müssen investorenfinanzierte Praxen schon heute eine tägliche Begehung durch ihre Betreibergesellschaften sicherstellen.
Um Beschwerden aufzunehmen und zu bearbeiten, sollte eine Ombudsstelle alle Zahnarztpraxen geschaffen werden. An diese neutrale Stelle können sich Patientinnen und Patienten, angestellte und selbstständige Zahnärztinnen und Zahnärzte, Betreibergesellschaften und KZVen wenden, wenn es zu Problemen, Konflikten oder anderen Unregelmäßigkeiten kommen sollte.
Das Qualitätsmanagement in einer Zahnarztpraxis zielt letztlich darauf ab, den Patientinnen und Patienten die bestmögliche zahnärztliche Versorgung zu bieten, wobei Sicherheit, Patientenzufriedenheit und kontinuierliche Verbesserung in allen Bereichen der Praxis im Vordergrund stehen. Dazu gehört beispielsweise die Gewährleistung einer sicheren und hygienischen Umgebung für Patientinnen und Patienten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Fachpersonal muss in Abläufe, die Verwendung von Materialien und Geräten, Software und Organisation eingewiesen sein. Regelmäßige Schulungen sind dabei unbedingt notwendig. Nur so können Hygienestandards eingehalten werden, um bakterielle Verkeimung zu verhindern und damit die Patientensicherheit in der Zahnarztpraxis zu gewährleisten.
„Wir begrüßen, dass das Gesundheitsministerium den Qualitätsstandard der Zahnarztpraxen verbessern will. Für Patientinnen und Patienten muss die Qualität der medizinischen Versorgung transparent werden, zum Beispiel wann Geräte zuletzt ausgetauscht oder überholt wurden.
Die Schaffung einer neutralen Ombudsstelle ist längst überfällig. Beschwerden von Patienten und Patientinnen, angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten, KZVen und uns als Betreibergesellschaften müssen ernst genommen und bearbeitet werden“, sagt Dr. med. dent. Jana Kleinschmidt, stellvertretende Vorsitzende des BNZK.
Quelle:
BNZK e.V.
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