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Urteil Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin

FVDZ-Vorstand begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) befürwortet den Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, dass die Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin bis Ende 2019 reformiert werden muss, weil sie momentan in einigen Punkten verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber muss zukünftig gewährleisten, dass neben der Abiturnote auch andere Kriterien in Erwägung gezogen werden. Das Auswahlverfahren ist aber weiterhin unabdingbar.

Gefordert wird eine Verbesserung des Zugangs zum Medizinstudium. adel/pixelio.de
Gefordert wird eine Verbesserung des Zugangs zum Medizinstudium.
Gefordert wird eine Verbesserung des Zugangs zum Medizinstudium.

„Die Entscheidung aus Karlsruhe ist richtig. Es ist unerlässlich, dass der Zugang zum Medizinstudium verbessert wird. Dieses Votum ist auch für die Zahnmedizin erforderlich“, so der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. Nebst einer sozialen Kompetenz sind auch andere Qualitäten über das Abitur hinaus für Medizinstudierende ausschlaggebend.

Eine abgeschlossene Ausbildung im gesundheitlichen Bereich sollte einen Vorteil bei einer Bewerbung verschaffen, so Schrader. Eine Neugestaltung des Studiums kann aber nicht über den bereits bestehenden Ärztemangel in einigen Fachgruppen oder einem drohenden Ärztemangel hinwegtäuschen. Neben einer Neugestaltung des Medizinstudiums ist es wesentlich, auch die Bürokratie für niedergelassene Ärzte abzubauen.

Mittlerweile verbringen Mediziner 52 Millionen Stunden mit Verwaltungstätigkeiten pro Jahr.
„Diese Zahlen beweisen, dass es zwingend notwendig ist, wieder mehr Zeit für die ärztliche Behandlung einzuräumen und unnötigen Papierkram abzuschaffen. Das muss unbedingt auch in der Reform des Medizinstudiums berücksichtigt werden. Wir sind dennoch erstmal gespannt auf die Umsetzung des Urteils und bieten unsere fachliche Expertise dafür an“, erklärte der FVDZ-Bundesvorsitzende.

Quelle:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte · Berliner Büro · Juliana Gralak · Auguststraße 28 · 10117 Berlin

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