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Frist für Fortbildungsnachweise bis 31.03.2021 verlängert
Zum 22. Dezember 2020 teilte das Bundesministerium für Gesundheit der KZBV mit, dass die First zur Erbringung des Fortbildungsweises nach § 95d SGB V während der Corona-Pandemie bis zum 31. März 2021 verlängert wird. Zahnärztinnen und Zahnärzte werden gebeten, verstärkt Online-Fortbildungsangebote wahrzunehmen.
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