Anzeige

Fortbildungen

Frist für Fortbildungsnachweise bis 31.03.2021 verlängert

Zum 22. Dezember 2020 teilte das Bundesministerium für Gesundheit der KZBV mit, dass die First zur Erbringung des Fortbildungsweises nach § 95d SGB V während der Corona-Pandemie bis zum 31. März 2021 verlängert wird. Zahnärztinnen und Zahnärzte werden gebeten, verstärkt Online-Fortbildungsangebote wahrzunehmen. 

Photo SG/fotolia

Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels

Kommentare

Keine Kommentare.

Anzeige