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Corona

Erleichterungen für Aussteller und Besucher auf der 39. IDS vom 22.-25.09.2021

Rechtzeitig zum Start der IDS bringt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW deutliche Lockerungen und vereinfacht Ihre Messeteilnahme.

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Seit dem 15. September 2021 ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft – und bringt deutliche Lockerungen

Die wichtigsten Neuerungen fassen wir hier für Sie zusammen: 

  • Exponate und Vitrinen können Sie jetzt wieder an der Standgrenze platzieren.
  • Prospekte / Info-Materialien können Sie wieder offen auslegen.
  • Die pauschale Personenbegrenzung entfällt. Bitte achten Sie aber auf die Einhaltung des Mindestabstandes.
  • Kontaktverfolgung auf den Messeständen, in der Gastronomie sowie die eGuard App sind nicht mehr erforderlich.
  • Die Maskenpflicht entfällt an festen Sitz- und Stehplätzen.
  • Catering für Ihre Standbesucher ist wieder möglich.
  • Spuckschutz ist an festen Sitz- und Stehplätzen nicht mehr nötig.
  • Standpartys sind unter Auflagen wieder möglich.
  • An festen Sitz- und Stehplätzen und bei Vortragsveranstaltungen ist der Mindestabstand aufgehoben und normale Bestuhlung gestattet.

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Um die Sicherheit aller Aussteller, Besucher und Beschäftigten zu gewährleisten, gilt weiterhin 1,5 Meter Abstand halten, auf Hygiene achten und Maske tragen. 

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Wir freuen uns sehr, dass die neuen Lockerungen rechtzeitig vor der IDS in Kraft getreten sind.

Quelle:
Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI e.V.)

Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels

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