Seit dem 15. September 2021 ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft – und bringt deutliche Lockerungen.
Die wichtigsten Neuerungen fassen wir hier für Sie zusammen:
- Exponate und Vitrinen können Sie jetzt wieder an der Standgrenze platzieren.
- Prospekte / Info-Materialien können Sie wieder offen auslegen.
- Die pauschale Personenbegrenzung entfällt. Bitte achten Sie aber auf die Einhaltung des Mindestabstandes.
- Kontaktverfolgung auf den Messeständen, in der Gastronomie sowie die eGuard App sind nicht mehr erforderlich.
- Die Maskenpflicht entfällt an festen Sitz- und Stehplätzen.
- Catering für Ihre Standbesucher ist wieder möglich.
- Spuckschutz ist an festen Sitz- und Stehplätzen nicht mehr nötig.
- Standpartys sind unter Auflagen wieder möglich.
- An festen Sitz- und Stehplätzen und bei Vortragsveranstaltungen ist der Mindestabstand aufgehoben und normale Bestuhlung gestattet.
Um die Sicherheit aller Aussteller, Besucher und Beschäftigten zu gewährleisten, gilt weiterhin 1,5 Meter Abstand halten, auf Hygiene achten und Maske tragen.
Wir freuen uns sehr, dass die neuen Lockerungen rechtzeitig vor der IDS in Kraft getreten sind.
Quelle:
Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI e.V.)
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