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zahnmedizinische Abrechnung

Diätenerhöhung statt Punktwertanpassung in der GOZ

Die Freie Zahnärzteschaft (FZ) kritisiert die Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten, darunter auch Gesundheitsminister Jens Spahn, um 3%, während die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nach 30 Jahren immer noch keine Punktwertanhebung zu verzeichnen hat. Die Abgeordneten genehmigen sich nun monatlich über 10.000€ plus 4.400€ steuerfreie Aufwandspauschale.

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Dazu der FZ-Vorsitzende Zahnarzt Roman Bernreiter, MSc. MSc.: „Diese Ignoranz der Abgeordneten und des Ministers ist an Frechheit schon kaum mehr zu überbieten! Für sich selbst sieht man die Notwendigkeit der Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten, bei Zahnärzten lässt man über 30 Jahre einen Punktwert von 11 deutschen Pfennigen konstant. Das heißt Wasser predigen und selber Wein saufen!“

Bei der Einführung der GOZ 1988 wurde dieser Punktwert eingeführt. Die GOZ 1988 war schon eine kostenneutrale Umstellung der Gebührenordnung von 1965. 2012 wurde die Gebührenordnung überarbeitet, aber der Punktwert einfach konstant gelassen und in Euro umgerechnet. „Dabei sieht die Gebührenordnung selbst die Anpassung der GOZ an Lebenshaltungs- und Praxiskosten durch Punktwertanhebungen vor“, so der FZ-Vorsitzende weiter. Der Gesetzgeber verstoße gegen seine eigenen Verordnungen und die gut alimentierten Abgeordneten sähen tatenlos zu, meint Bernreiter.

Bald brauche man sich nicht mehr zu wundern, wenn Zahnärzte Vereinbarungen mit Patienten schließen, die eine Abweichung von der GOZ vorsehen. Dann müssten die Patienten wohl mehr zuzahlen, weil die Versicherer und die Beihilfe der Beamten diese Sätze nicht erstatten würden, so der Zwieseler Zahnarzt. „Unsere Geduld ist nicht endlos und ebenso wenig die unserer Mitarbeiter, die auch endlich Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung wollen“, so der FZ-Vorsitzende.

Quelle:
Freie Zahnärzteschaft e.V.

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