Zum Eröffnungsfestakt am 8. November umrissen die 3 Organisationen die Bedeutung von Therapiefreiheit: ein (Zahn-)Mediziner müsse das therapeutisch Notwendige anwenden dürfen, ohne durch ökonomische Vorgaben von dritter Seite beeinflusst zu werden. Der Politik käme die Aufgabe zu, hier die notwendigen Rahmenbedingungen im Interesse des Patientenschutzes zu gestalten. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel forderte zudem den Bundesrat auf, der verschleppten Novelle der Approbationsordnung Zahnmedizin nun endlich zuzustimmen. Festredner Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin sprach über Vertrauen, Wahrhaftigkeit und Verlässlichkeit, den 3 Normen von Kommunikation.
Im Rahmen der BZÄK-Bundesversammlung wurden Beschlüsse von Approbationsordnung bis Zahnarzt GmbHs gefällt, z.B. zur: Gleichwertigkeitsprüfung als Garant für Patientenschutz und Qualitätssicherung, Ausbildungsverordnung der Pflegeberufe, Approbationsordnung für Zahnärzte, Punktwertanpassung sowie Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Zucker und Ernährung sowie zum Thema Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für zahnmedizinische MVZ.
Auf der gemeinsamen politischen Pressekonferenz der 3 Dachorganisationen wurden die Risiken, die die Einflussnahme von Fremdinvestoren auf das Gesundheitswesen mit sich bringen, skizziert. Zudem wurde verdeutlicht, wie Leitlinien die fachliche Entscheidungsfindung in der Zahnmedizin unterstützen. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel betonte außerdem: „Mit der uralten Approbationsordnung möchten wir nicht im Guinness Buch der Rekorde landen!“
Weitere Informationen zum Deutschen Zahnärztetag 2018:www.bzaek.de/deutscher-zahnaerztetag.html
Informationen zum Kongressteil:
www.dtzt.de
Quelle:
Bundeszahnärztekammer
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