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Datenschutz zwischen Anwender und Industrie

Mit dem 25.05.2018 ist die sogenannte Datenschutzgrundverordnung in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach einer zweijährigen Übergangszeit in Kraft getreten.

Placeholder – News shutterstock

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, ob im privaten oder öffentlichen Bereich, gilt nun überall in der EU grundsätzlich das gleiche Recht. Neben dieser Vollharmonisierung des Datenschutzes in der EU wartet die DS-GVO mit gestärkten Rechten für betroffene Personen, stark erweiterten Pflichten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und in dieser Form und Dimension bisher einmaligen Sanktionen auf.

Die Mitgliedsfirmen des Arbeitskreises Dentalimplantate (AKDI) des VDDI beschäftigen sich aus diesen Gründen bereits seit langer Zeit mit den Anforderungen des Datenschutzes und haben Ihre Richtlinien und Prozesse entsprechend termingerecht angepasst. Vor diesem Hintergrund weist der VDDI bzw. der AKDI auf alltagsrelevante Bereiche hin, bei denen sowohl Anwender als auch Industrie besonders achtsam sein müssen

Eines der Kernthemen der DS-GVO liegt in der Gefährdungslage für personenbezogene Daten und insbesondere der sogenannten Gesundheitsdaten durch die technologischen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und Vernetzung. Gesundheitsdaten sind alle Informationen über den früheren, gegenwärtigen und zukünftigen Gesundheitszustand einer Person, Ergebnisse von Laboruntersuchungen, genetische Daten, sowie alle Daten, die im Rahmen der Administration des Gesundheitswesens erfasst und verarbeitet werden (Versicherungsnummer etc.).

Aufgrund dessen ist fast der gesamte Bereich der digitalen Zahnmedizin durch die DS-GVO betroffen. Überall, wo patientenindividuell geplant und gefertigt wird, sollten die benötigten Daten wie Röntgenbilder oder DVT-Aufnahmen nur noch unter Verwendung einer Patienten-ID oder einem Pseudonym versendet werden.

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Ein weiterer kritischer Bereich ist das Reklamationswesen. Reklamationen sind oft patientenbezogen und beinhalten eine Vielzahl von Gesundheitsdaten. Somit fällt auch die Weitergabe von Reklamationsunterlagen unter die Regelungen der DS-GVO.

Quelle:
Arbeitskreis Dentalimplantate (AKDI) des VDDI

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