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BDIZ EDI-Tabelle 2017 vergleicht auf einen Blick GOZ mit BEMA und GOÄ

Wegweiser durch den Dschungel der Abrechnung

Pünktlich zur IDS 2017 wird die aktuelle BDIZ EDI-Tabelle vorliegen, die auf einen Blick die Vergütung aller zahnärztlichen Leistungen vergleichbar macht. Die Tabelle zeigt anschaulich, dass Zahnärzte bei vielen Leistungen inzwischen den 3,5-fachen Steigerungssatz der GOZ 2012 verlangen müssen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen im BEMA bezahlen.

BDIZ EDI-Tabelle 2017
BDIZ EDI-Tabelle 2017
BDIZ EDI-Tabelle 2017

Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind untrennbar miteinander verknüpft. Der Verband wurde
1989 als Reaktion auf die GOZ 1988 gegründet und hat sich seither in vielen Publikationen,
Stellungnahmen und Abrechnungsforen zu Wort gemeldet bzw. eingebracht. Als Reaktion auf
die ausgebliebene Punktwertanhebung gegenüber 1988 initiierte er 2012 die Klage von sechs
Zahnärzten gegen die GOZ 2012 vor dem Bundesverfassungsgericht.

Nach wie vor kritisiert der BDIZ EDI, dass der GOZ 2012 keine Beschreibung der modernen
präventionsorientierten Zahnheilkunde zu Grunde liegt und die Relationierung der bisherigen
Leistungsziffern zueinander weitgehend beibehalten wurde. Dadurch sind Leistungen, die in der
GOZ 1988 schlecht honoriert waren, meist auch in der GOZ 2012 unterbewertet.

Jedes Jahr aufs Neue gibt der Verband die BDIZ EDI-Tabelle heraus, die auf einen Blick BEMA
mit GOZ 2012, GOZ 1988, GOÄ und HOZ vergleicht. Dabei wird deutlich, dass die Schere zwischen
BEMA und GOZ immer weiter auseinandergeht. Das zu erkennen, gibt die Tabelle auf
einen Blick wider: Ist der BEMA-Wert höher als der 2,3-fache GOZ-Satz, so ist er grün dargestellt,
ist der BEMA-Wert niedriger, wird er rot dargestellt. Vergleicht man die Veränderungen der zurückliegenden Jahre wird deutlich, dass es immer mehr „grüne“ BEMA-Werte gibt, was aufgrund
der regelmäßigen Anhebung des BEMA und der Stagnation bei der GOZ auch nachvollziehbar
ist.

Den 2008 im Referentenentwurf genannten Stundensatz von 194 Euro hat der BDIZ EDI in seiner
Tabelle 2017 inzwischen auf 240 Euro angepasst. Allenfalls kleine Praxen können mit einem
Mindesthonorarumsatzbedarf/Stunde von 240 Euro auskommen. Für solche Praxen wurde die
bei durchschnittlichen betriebswirtschaftlichen Kalkulationen für die Leistungen zur Verfügung
stehende Zeit beim 2,3-fachen und 3,5-fachen GOZ-Satz angegeben. Eigene Praxiskalkulationen
können so leicht erstellt werden.

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Hinweis
Die BDIZ EDI-Tabelle (DIN-lang-Format, Leporello) wird mit Rundschreiben kostenfrei an alle Mitglieder des BDIZ EDI versandt. Nichtmitglieder können die Tabelle im Online-Shop des BDIZ EDI zum Preis von 1 Euro/Tabelle (incl. MwSt. und zzgl. Versandkosten) bestellen.

ACHTUNG: Besucher des BDIZ EDI-Standes auf der IDS in Köln erhalten die BDIZ EDI-Tabelle 2017 kostenlos zum Mitnehmen. Der BDIZ EDI befindet sich in Halle 11.2, Gang O, Stand 059 – gegenüber der Bundeszahnärztekammer.

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