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Neues aus dem Hause CGM

Paro-Richtlinie, KIM und ePA erfordern Software-Updates

Im Rahmen einer digitalen Pressekonferenz am 10. Juni 2021 stellte der Dentalsoftware-Experte CGM Dentalsysteme der Fachpresse interessante Neuheiten seines Produktportfolios vor: das eHealth Plus Paket, das PAR-Modul von CGM Z1/Z1.PRO zur Umsetzung der neuen PAR-Richtlinie sowie eine neue Studenten-App.

. CGM Dentalsysteme GmbH
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Ab dem 1. Juli 2021 sind alle vertragszahnärztlich tätigen Leistungserbringer dazu verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) eines Patienten befüllen und nutzen zu können. Dafür muss u.a. der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) bestellt sein, Software und Hardware sollten aufgerüstet sein.

Die gematik-Fachanwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) soll Schritt für Schritt Papier und Telefon ersetzen. Bereits heute ist KIM für E-Arztbriefe Pflicht, die verpflichtende Nutzung der elektronische Arbeitsunfähigkeitserklärung (eAU) folgt im Oktober. 

Jetzt gilt es für Zahnarztpraxen also, die verbleibende Zeit zu nutzen, um wichtige Vorbereitungen zu treffen und Honorarabzüge zu vermeiden. Wie CGM-Geschäftsführerin Sabine Zude feststellte, ist der Konnektor von CGM bereits auf die ePA vorbereitet. Mit dem ePA-PLUS-PAKET für die CGM-Praxissoftware ist die Praxis für die weiteren Schritte der Digitalisierung gerüstet.

Das Paket beinhaltet die neuen digitalen Anwendungen: Kommunikation im Medizinwesen (CGM KIM-Modul) inkl. E-Arztbrief, Notfalldatenmanagement und Datensatz persönliche Erklärung (NFDM und DPE), den elektronischen Medikationsplan (eMP) im Lesemodus, die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept).

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KIM ermöglicht eine sichere digitale Kommunikation zwischen allen an die TI angeschlossenen Leistungserbringern, Leistungserbringer-Institutionen und Kostenträgern im deutschen Gesundheitswesen. Nachrichten und medizinische Dokumente werden über die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) zuerst signiert und dann über eine verschlüsselte E-Mail sicher ausgetauscht. Über das KIM-Modul können Mails als E-Nachricht oder E-Arztbrief verschickt werden.

Demnächst soll es verpflichtend werden, Befunde, Bescheide, Abrechnungen und Röntgenbildern ebenfalls über KIM zu versenden. Fehlsendungen werden ausgeschlossen, da nur an KIM-Teilnehmer adressiert werden kann, die im zentralen KIM-Adressbuch gelistet sind. Der Versand und Empfang sind über die Software geregelt und ein direktes Archivieren wird möglich. 

Das Paket umfasst des Weiteren die ePA, die über einen Button in der CGM-Software eingerichtet werden und bequem aus der Software befüllt werden kann. Dort können Notfalldaten und der Medikationsplan eingespeichert werden. Auch Patienteninformationen, Kinderuntersuchungsheft und Mutterschaftspass sind als digitale Dokumente bereits vorhanden und können in der ePA hinterlegt werden.

In Vorbereitung befinden sich Impfpass, Zahnbonusheft und elektronischer Implantatpass. In der ePA werden darüber hinaus alle relevanten Dokumente zu einem Behandlungsprozess gebündelt

Das Elektronische Rezept (E-Rezept) ? das zum 1. Juli 2021 eingeführt wird und bis zum 1. Januar 2022 in der Praxis ausstellbar sein muss ? ist im ePA-PLUS-Paket ebenso enthalten wie die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das E-Rezept wird in der Praxissoftware ausgefüllt und auf Vollständigkeit geprüft. Nach elektronischer Signatur mittels elektronischem Heilberufsausweis werden die E-Rezeptdaten verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur gespeichert und können per QR-Code vom Patienten und von der Apotheke abgerufen werden. Folgerezepte können über eine e-Rezept-App abgerufen werden.

Neue PAR-Richtlinie erfordert ein umfangreiches Software-Update

Sabine Zude. CGM
Sabine Zude.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich auf die Bewertung der neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis geeinigt und diese im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen verankert. Mit Einführung der neuen PAR-Richtlinie, die den neuen Leitlinien folgt, kommen eine Reihe abrechenbarer Leistungen in den Leistungskatalog hinzu, die nun auch in die Software implementiert werden müssen. Sabine Zude stellte das Update auf der Pressekonferenz vor.

Die Änderungen in der Verordnung umfassen die Früherkennung mit dem Parodontalen Screening-Index (PSI) als Screening-Instrument. Neu ist die Abrechenbarkeit der Sprechenden Zahnmedizin: Neben der antiinfektiösen Therapie soll eine individuelle Mundhygieneunterweisung sowie ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch stattfinden. Auf die zahnmedizinische Behandlung folgt die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) als Nachsorge mit einer Dauer von mindestens 2 Jahren.

Neu ist auch, dass Pflegebedürftige oder Menschen mit Beeinträchtigungen eine Parodontitis-Behandlung ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren erhalten. Dazu zählt auch die Zahnreinigung 1 x pro Kalenderhalbjahr über einen Zeitraum von 2 Jahren.

Um die gesamte Behandlungsstrecke abzubilden, muss das PAR-Modul von CGM Z1/Z1.PRO neu entwickelt werden; im Modul Prophylaxe müssen Änderungen eingepflegt werden. In der Software wird der PAR-Status gemäß der neuen Klassifikation mittels Staging und Grading erfasst; auch die Grenze einer Taschentiefe von 4 mm für die Notwendigkeit einer PAR-Behandlung wird aufgenommen. Im Gegensatz zum alten Verfahren, bei dem die PAR-Behandlung einmalig abgerechnet wurde, können nunmehr die PAR-Behandlungen über monatliche Teilabrechnungen von bis zu 2 Jahren bzw. im Falle einer Verlängerung von bis zu 2,5 Jahren abgerechnet werden.

Perio Prevention. CGM
Perio Prevention.

Diese umfangreichen Änderungen können nicht bis zum Inkrafttreten der Richtlinie am 1. Juli 2021 umgesetzt werden, wie Sabine Zude informierte, sondern das Abrechnungsmodul wird erst später, ab September, auf den Markt kommen. Eine Zwischenlösung für die Abrechnung bietet ein digital ausfüllbares PDF.

Ob der CGM-Anwender das neue PAR-Modul als kostenfreies oder kostenpflichtiges Update erhält, steht derzeit noch zur Klärung, so Zude. Die Umsetzung sei jedenfalls aufwendig und die Anwendung verspreche einen hohen Nutzerkomfort. Das aktuelle PAR-Modul wird nebenher weiterhin bestehen bleiben, um bereits eingereichte Pläne abrechnen und dokumentieren zu können. 

Weitere interessante Paro-Module im CGM-Programm sind die „CGM Z1.PRO PAR und Karies Risikobeurteilung“ und das Präventionsmodul „CGM Z1.PRO PERIO PREVENTION, das den aMMP8-Chairside-Test mit den Patientendaten verknüpft.

Dentale App für Studierende 

CGM möchte Studierende künftig frühzeitig als Partner begleiten. Dazu arbeiten die Software-Profis an einer kostenlosen dentalen App speziell für Studierende, mit der diese ihr Studium besser und übersichtlicher planen können: von der Hinterlegung der Wochenplanung der Vorlesungen bis zur Dokumentation und Archivierung von Testaten. Gebündelt werden in der mobilen Applikation nicht nur Informationen und ergänzende Fortbildungsangebote der CGM Dentalsysteme, sondern ebenso individuelle Informationen der jeweiligen Klinik bzw. Abteilung innerhalb einer Klinik sowie übergreifende Themenbereiche wie z. B. Hygiene oder Praxisübernahme.

Darüber hinaus wird es auch eine Assistentenbörse geben, sodass Studierende direkt via App erfahren können, welche Praxen auf der Suche nach Assistenten sind. CGM-Anwender können gleichermaßen Stellenangebote für Assistenten in der App platzieren. Die App soll sich im Laufe der Zeit als zentrales Informationssystem entwickeln und mit der Erfahrung der Nutzer immer stärker an die Bedürfnisse der Studierenden, aber auch an die der Praxisinhaber anpassen. 

Im abschließenden Vortrag stellte CGM-Mitarbeiter Klaus Donhauser das CGM Praxisarchiv vor. Es ist revisionssicher, da nach erstem Ablegen keine nachträglichen Veränderungen vorgenommen werden können. Neu im Programm ist das CGM Praxisarchiv Web, das arbeitsplatzunabhängigen, schnellen Datenzugriff im Browser ermöglicht.

Die Volltextsuche umfasst nun sogar eingescannte Dokumente. Der Referent empfahl, beim Scannen die betreffenden Dokumente direkt zu archivieren, um den Aufwand zu minimieren. Über die Druckfunktion in der Z1 Software erfolgt die Archivierung automatisch.

Die CGM-Pressekonferenz vermittelte ein anschauliches Bild der Neuheiten aus dem Hause CGM, insbesondere der neuen Software zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und zur Paro-Richtlinie. Die Pläne und Gesetze zur Digitalisierung geben es vor: Weitere Module und Updates werden folgen. Es lohnt sich sicherlich, hier am Ball zu bleiben.

Quelle:
CGM Dentalsysteme GmbH

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