Bis zum 25. Mai 2018 muss Ihre Webseite/Onlineshop den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung genügen. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir bereits jetzt die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, d.h. es muss allgemein geprüft werden, ob die Webseite bzw. der Online-Shop rechtskonform ausgestaltet ist (werden beispielsweise Einwilligungen rechtskonform eingeholt, entsprechen Ihre Analysetools den rechtliche Vorgaben, erfolgt die Datenübertragung über Ihre Webseite verschlüsselt usw.).
Wichtig ist es in diesem Zusammenhang auch die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite anzupassen (die Datenschutzgrundverordnung verlangt beispielsweise die Angabe des Datenschutzbeauftragten). Verlassen Sie sich hier nicht auf Vorlagen aus dem Internet, gerade die Datenschutzerklärung sollte immer individuell angepasst werden.
„Piwik“ heißt ab nun „Matomo Analytics“
Das beliebte Open Source Projekt „Piwik“ für Webanalyse wurde umbenannt in „Matomo Analytics“. Für Nutzer des Open-Source Projekt bedeutet dies, dass hier die Datenschutzerklärungen der Webseiten entsprechend angepasst werden sollten. Im Übrigen ändert sich nichts.
Nach den uns vorliegenden Informationen kann „Matomo“ in der Version 3.2.1 heruntergeladen werden, die erste offizielle „Matmo Version 3.3.0“ wird ebenfalls zeitnah erscheinen. Nicht betroffen von der Namensänderung sind die Kunden von Piwik Pro.
Falls Sie Fragen zu diesem Thema oder zum rechtssicheren Betrieb von Webseiten oder Onlineshops haben, stehen Ihnen die Rechtsanwälte von webvocat® zur Verfügung.
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