Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil aus dem Jahr 2010 entschieden, dass die der Beschwerde von SULZER zugrunde liegenden Mischkanülen unlautere Kopien der Mischkanülen der Sulzer Mixpac AG darstellen und zu einer vermeidbaren Täuschung in Bezug auf die gewerbliche Herkunft führen (Aktenzeichen: 33 O 306/09). Diese Entscheidung wurde auch in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht Köln mit seinem Urteil aus dem Jahr 2011 bestätigt (Aktenzeichen: 6 U 189/10).
Sicherung der Rechte
Im Laufe der Jahre hat SULZER seine Rechte an Patenten, Markenzeichen und sonstigem geistigen Eigentum an Mischkanülen mit einer bestimmten farblichen Gestaltung gegenüber Herstellern sklavischer Nachahmungen erfolgreich verteidigt. Hierfür fanden in Dutzenden Gerichtsverfahren oder außergerichtliche Vergleiche in vielen Ländern, darunter Deutschland, Japan, Brasilien, USA und Großbritannien, statt.
Weitere unlautere Kopien
Trotz dieser Maßnahmen wurden in den Jahren 2018/2019 weitere unlautere Kopien der Mischkanülen entdeckt und entsprechende Maßnahmen ergriffen, so beispielsweise in Deutschland. Außerdem wurden unlautere Anzeigen auf Online-Marktplätzen wie eBay, AliExpress, Made-in-China und Alibaba aufgrund der Markenrechte von SULZER entfernt. Allein im Jahr 2019 wurde online bereits gegen 424 Einträge von 233 Anbietern erfolgreich angegangen.
IDS 2019
Auf der IDS 2019 wurden vom Landgericht Köln insgesamt 6 einstweilige Verfügungen wegen unlauteren Wettbewerbs gegen verschiedene Anbieter von Nachahmungen der Mischkanülen von SULZER eingeholt, wodurch unter anderem das Anbieten, Bewerben und Vermarkten dieser kopierten Mischkanülen für die Dentalbranche verboten wurde. 5 Schädiger, Huanghua Promisee (China), Shandong Huge (China), Dentstore SRL (Rumänien), Präsident Dental (Deutschland) und Major Prodotti Dentari (Italien) haben die einstweiligen Verfügungen inzwischen als rechtskräftige Entscheidung akzeptiert. Gegen den 6. Schädiger Medicaline (Internacional Ventur, Spanien) ist eine Hauptklage anhängig.
Darüber hinaus wurden alle Waren auf den Ständen dreier früherer Schädiger beschlagnahmt, die auf der IDS Nachahmungen/Kopien der Mischkanülen von SULZER angeboten hatten, und gegen die auf der IDS 2019 Kostenentscheidungen vollstreckt wurden. Diese Schädiger waren Onur Di? Deposu (Türkei), Sino-Dentex (China) und Shanghai Zogear (China). Gegen diese 3 Schädiger waren während der IDS 2017 einstweilige Verfügungen ergangen. SULZER hatte Versäumnisurteile erwirkt, nachdem die Schädiger jeweils auf die anschließenden Hauptklagen nicht reagierten.
Vergleich
Des Weiteren wurde mit einem chinesischen Unternehmen ein weltweit gültiger Vergleich erzielt. Dieser umfasst Unterlassungsverpflichtungen in Bezug auf sklavische Nachahmungen von SULZERs statischen Mischern und dynamischen Mischern, welche das europäische Patent EP1943012 von SULZER verletzen. Auf der IDS 2017 war eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf zugestellt worden, die die Verletzung dieses Patents bestätigte. Diese einstweilige Verfügung wurde nun als rechtskräftige Entscheidung anerkannt.
Qualitätsmerkmale
SULZER hat sich dem Schutz seiner Produkte verpflichtet. Echte MIXPAC-Kanülen sind am Schriftzug MIXPAC™ auf dem Sicherungsring und am CANDY COLOR-Qualitätssiegel zu erkennen.
Quelle:
Sulzer Mixpac AG
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