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Digitale Praxis

Dorothee Bär zu Besuch beim Telemedizin-Pionier Patientus

Hoher Besuch beim Telemedizin-Pionier Patientus: Diese Woche stattete Dorothee Bär, Staatsministerin für Digitalisierung im Bundeskanzleramt, dem Telemedizin-Pionier Patientus, Tochterunternehmen von Deutschlands größter Arztempfehlung jameda, einen Besuch im Berliner Büro ab und überzeugte sich selbst von der einfachen Handhabung der Videosprechstunde, mit welcher Patientus die Gesundheitsversorgung verbessern möchte.

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Mit ihrem Besuch griff die Staatsministerin ihren Appell auf der diesjährigen DMEA, Europas führender Gesundheits-IT-Messe, auf. Vor wenigen Wochen sagte sie dort in ihrer Keynote Speech: „Wir haben schon so viel geredet, ich würde mir wünschen, dass wir mehr in die Anwendung kommen.“ Nach der Live-Demo der Videosprechstunde setzte sie sich mit Nicolas Schulwitz, Geschäftsführer von Patientus, zusammen, um sich darüber auszutauschen, durch welche Rahmenbedingungen die Politik den Ausbau der Telemedizin weiter fördern kann. Bär forderte bei ihrem Besuch erneut mehr Mut zur Digitalisierung: „Beim Thema Digitalisierung sind wir Deutschen noch häufig von diffusen Ängsten getrieben und daher zu zögerlich. Wir müssen es schaffen, den konkreten Nutzen für den einzelnen Menschen herauszustellen. Es sind vor allem Gesunde, die die meiste Skepsis an den Tag legen. Gerade für die Bevölkerung im ländlichen Raum ist Telemedizin eine große Chance, um den Zugang zu medizinischer Versorgung in Diagnostik und Therapie zu verbessern. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass sie schon bald im Alltag von Patienten und Ärzten ankommt.“

Nach dem im letzten Jahr gekippten Fernbehandlungsverbot stellte nun auch die Regierung mit dem kürzlich verabschiedeten Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die Weichen für den Einsatz der Videosprechstunde. So können Ärzte nunmehr bei jeglichen Indikationen Videosprechstunden anbieten und diese auch abrechnen. Zudem wird durch das neue Gesetz auch die Pflege per Videosprechstunde ermöglicht. Dennoch sind weitere Lockerungen erforderlich, so Schulwitz: „Eine leistungsgerechte Vergütung für Ärzte ist Grundvoraussetzung, um die Telemedizin in Deutschland voran zu bringen. Ärzte müssen für ein digitales Angebot Ihrer Leistung genauso entlohnt werden, wie wenn der Patient den Weg in die Praxis auf sich nimmt. Zudem muss es möglich sein, alle notwendigen Prozesse, wie z.B. die erforderliche schriftliche Einwilligung oder die Authentifizierung des Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde, digital abzubilden.“

Quelle:
jameda GmbH

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