Zuzahlungen zum Firmenwagen mindern geldwerten Vorteil

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer sein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung, spricht man von einem geldwerten Vorteil, also eine Sachleistung, die über den reinen Lohn hinausgeht.
Zahlt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber für diese außerdienstliche Nutzung ein Nutzungsentgelt oder trägt einzelne Kosten wie z.B. die Benzinkosten selbst, kann der Arbeitnehmer diese getragenen Kosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigen und so seinen geldwerten Vorteil mindern.
Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 30. November 2016 (VI R 2/15 und VI R 49/14 sowie VI R 24/14) entschieden: Eine Zuzahlung des Arbeitnehmers mindert demnach den geldwerten Vorteil und kann steuermindernd berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode als auch bei der 1-%-Regelung.
Übersteigen die Zuzahlungen den ermittelten geldwerten Vorteil, kann der übersteigende Teil steuerlich jedoch weder als negative Einnahmen noch als Werbungskosten berücksichtigt werden. So hatte der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 30. November 2016, Aktenzeichen VI R 49/14, entschieden.
Hinweis für die Praxis
Für die Minderung des geldwerten Vorteils müssen der Finanzverwaltung entsprechende Belege (z.B. Tankquittungen) vorgelegt werden können, und die zu berücksichtigten Kosten müssen mit der Fahrleistung des Firmenwagens im Einklang stehen. Übernimmt der Arbeitnehmer übrigens eine Einmalzahlung zur Anschaffung des Fahrzeugs, mindert diese Zahlung dauerhaft die Bemessungsgrundlage des Privatanteils und somit den geldwerten Vorteil.
Der Autor ist Mitglied des VDAA Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.
Volker Görzel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
HMS. Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte
Hohenstaufenring 57 a
50674 Köln
Tel.: 0221 29 21 92 0
Fax: 0221 29 21 92 25
E-Mail: goerzel(at)hms-bg.de
www.hms-bg.de
Quelle:
VDAA Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.

Möchten Sie Ihre Praxis zukunftssicher aufstellen? Die FACHDENTAL Südwest ist dabei unverzichtbar. Als bedeutende regionale Dentalfachmesse in Deutschland bietet sie gebündeltes Wissen, innovative Produkte sowie Services zum Erleben und Entdecken! Sichern Sie sich noch heute Ihr Gratis-Ticket mit dem Messe-Ticket-Code: FDSWMESSE23.