Originäre und analoge Leistungen der Parodontitisbehandlung
Da die originär in der GOZ enthaltenen Gebührenziffern im Bereich Parodontologie nicht annähernd den geltenden medizinischen Standard abbilden (auch in Hinblick auf eine mindestens gleichwertige Honorierung entsprechend der GKV-PAR) wurde die PAR-Abrechnung nach GOZ in Anlehnung an die PAR-Richtline der GKV seitens der BZÄK modifiziert und viele neue Leistungen im Sinne der Analogie neu gebildet.