Steuer


Abgabefrist für Steuererklärungen 2010

19.04.2011

Quelle: © Claudia Hautumm/pixelio.de
Quelle: © Claudia Hautumm/pixelio.de

Die Steuererklärungen 2010 sind allgemein nach § 149 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen.

 

Werden die Steuererklärungen durch Steuerberater angefertigt, wird die Abgabefrist generell - aber auch nur - bis zum 31.12. des Folgejahres verlängert, also bis zum 31.12.2011.

Eine weitergehende Verlängerung über den 31.12.2011 hinaus bis zum 29.02.2012 wird nur noch in zwingenden Ausnahmefällen aufgrund von Einzelanträgen erteilt. Ein zwingender Ausnahmefall ist nach Auffassung der Finanzverwaltung z. B. dann anzunehmen, „wenn die Abgabe der Steuererklärungen durch Ereignisse verzögert wird, die für den Betroffenen nicht vorhersehbar waren und daher bei der Arbeits- und Personalplanung nicht berücksichtigt werden konnten“. Eine über den 29.02.2012 hinausgehende Fristverlängerung „kommt grundsätzlich nicht in Betracht“ (BMF vom 03.01.2011). Die Anträge auf Einzelfristverlängerung werden gegenüber der früheren Handhabung deutlich strenger geprüft und bei wiederholter Antragstellung durchaus auch abgelehnt.

Es bleibt den Finanzämtern weiterhin vorbehalten, Erklärungen mit einer angemessenen Frist vorab - also vor dem 31.12.2011 - anzufordern. Sollten Sie eine solche Vorabanforderung bekommen, reichen Sie diese bitte umgehend an Ihren steuerlichen Berater weiter!

Werden Steuererklärungen zu spät abgegeben, setzt das Finanzamt regelmäßig Verspätungszuschläge fest. Nach § 152 Abs. 2 Satz 1 AO darf der Verspätungszuschlag 10 % der festgesetzten Steuer nicht übersteigen und höchstens € 25.000 betragen. Erfolgt die Abgabe wiederholt mit erheblicher Verspätung, kann die Finanzverwaltung den Verspätungszuschlag auch auf den Höchstbetrag festsetzen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.06.2000).

Korrespondenadresse:
Steuerberater und Rechtsanwalt
Felix Martin
Schultestaße 19 B
97421 Schweinfurt
E-Mail: kanzlei(at)martin-partner-sw.de
www.martin-partner-sw.de

Näheres zum Autor des Fachbeitrages: Felix Martin

Bilder soweit nicht anders deklariert: Felix Martin