Recht


Weihnachtsgratifikation ein Muss?

17.11.2009

Quelle: © S. Hofschläger/pixelio.de
Quelle: © S. Hofschläger/pixelio.de

Im vierten Quartal erhebt sich für die meisten Ärzte und Zahnärzte die Frage, inwieweit sie ein Weihnachtsgeld bezahlen müssen oder wollen. Hierzu geben wir Ihnen folgende rechtliche Hintergrundinformationen.

 

 

Rechtsgrundlage ist der Arbeitsvertrag ...

Sonderzuwendungen sind alle Leistungen des Arbeitgebers, die dieser neben dem vertraglich zugesagten Entgelt erbringt. Hauptanwendungsbereich ist das Weihnachts- und Urlaubsgeld. Auf Sonderzuwendungen besteht Kraft allgemeinen Rechts kein Rechtsanspruch. Vielmehr muss stets eine besondere Rechtsgrundlage gegeben sein. In Betracht kommen daher regelmäßig der Arbeits- und Tarifvertrag.

… oder vorangegangenes Tun

Zu beachten ist, dass einzelvertragliche Vereinbarungen keiner Form bedürfen. Sie können somit auch stillschweigend zustande kommen, z. B. dadurch, dass der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander vorbehaltlos eine Gratifikation gewährt hat (so genannte betriebliche Übung).

Freiwilligkeitsvorbehalt ist gerichtlich bestätigt

Anders verhält es sich, wenn die Gratifikation freiwillig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Übernahme einer Verpflichtung für die Zukunft gezahlt wird. Dann steht sie im Ermessen des Arbeitgebers. In einer ganzen Reihe von Urteilen hat das Bundesarbeitsgericht die Gültigkeit von klar und verständlich formulierten Vorbehalten, die einen Anspruch auf eine jährlich gezahlte Sonderleistung für die Zukunft ausschließen, bestätigt (vgl. z. B. Urteil vom 18.03.2009). Es entsteht dann keine betriebliche Übung. Der Arbeitgeber ist daher frei, jedes Jahr neu zu entscheiden, ob, an wen und unter welchen Voraussetzungen er eine Sonderleistung erbringen will.

Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag oder bei Auszahlung festhalten

Sofern kein entsprechender Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag steht, kann dies auch im Zusammenhang mit der Auszahlung gemacht werden. Es kann sowohl in der Form einer vertraglichen Vereinbarung als auch in einem Begleitschreiben aus Anlass der Zahlung geschehen. Persönlich geben wir der vertraglichen Vereinbarung den Vorzug.

Formulierungsvorschlag

Eine Formulierung kann daher wie folgt aussehen: „Der Arbeitnehmer erkennt an, dass der Arbeitgeber diese Gratifikation/Sonderzahlung freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bezahlt. Der Arbeitnehmer wurde darauf hingewiesen, dass auch bei wiederholter Zahlung ein Rechtsanspruch auf die Gratifikation/Sonderzahlung nicht entsteht.“

Näheres zum Autor des Fachbeitrages: Felix Martin

Bilder soweit nicht anders deklariert: Felix Martin