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Recht

Schriftform für das Elternzeitverlangen erforderlich

Nach § 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz muss derjenige, der Elternzeit beanspruchen will, die Elternzeit 7 Wochen bzw. 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen.

Beim Elternzeitverlangen gelten strenge Richtlinien. Souza, pixelio.de
Beim Elternzeitverlangen gelten strenge Richtlinien.
Beim Elternzeitverlangen gelten strenge Richtlinien.

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10.05.2016 – 9 AZR 145/15) verlangte eine Mitarbeiterin am 10.06.2013 per Telefax die Elternzeit. Am 15.11.2013 kündigte der Arbeitgeber das Arbeits­verhältnis. Die Angestellte verwies auf ihr Elternzeitverlangen und auf den besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer während der Elternzeit.

In erster Instanz hatten das Arbeitsgericht Frankfurt ebenso wie in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Hessen der Klägerin Recht gegeben. Im Revi­sionsverfahren hatten die Urteile vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) jedoch keinen Bestand. Die Richter stellten fest, dass das Elternzeitverlangen die strenge Schriftform im Sinne des § 126 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfordert. Das bedeutet, dass von dem, der die Elternzeit verlangt, ein Schriftstück erstellt werden muss, welches eigenhändig oder mittels notariell beglaubigten Hand­zeichens unterzeichnet ist. Ein Telefax genügt dieser Form nicht und ist daher gem. § 125 S. 1 BGB nichtig. Damit soll Rechtsicherheit für beide Parteien gewährt werden.

Auch ein treuwidriges Verhalten des Arbeitgebers vermochten die Richter nicht zu erkennen, obwohl die Kündigung erst einige Monate nach dem missglückten Elternzeitverlangen erfolgte.

Als Reaktion auf das Elternzeitverlangen sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen. Wir empfehlen, dies schriftlich zu tun und mitzuteilen, dass für die Zeit der Elternzeit auch der Erholungsurlaub gekürzt wird (vgl. Informationsbrief September 2015 Ziffer 8). Ein entsprechendes Formular kann bei der Kanzlei abgefordert werden.

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