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Recht

Nachholen des steuerfreien Corona-Bonus bis 30.06.2021 noch möglich

Arbeitgeber aller Branchen konnten ihren Beschäftigten bis zum 31.12.2020 einen steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 € gewähren, um damit ihre besondere unverzichtbare Leistung während der Corona-Pandemie zu honorieren.

. Butch/AdobeStock
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Für diejenigen Arbeitnehmer, denen im Jahr 2020 noch kein Corona-Bonus oder nicht der volle Bonus bis zur Höhe von 1.500 € gezahlt wurde, kann dies nunmehr noch bis zum 30.06.2021 nachgeholt werden.

Grundsätzliche Voraussetzung 

Zu beachten ist jedoch, dass grundsätzlich Voraussetzung für die Auszahlung dieses Corona-Bonus ist, dass dieser Corona-Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.

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