Für diejenigen Arbeitnehmer, denen im Jahr 2020 noch kein Corona-Bonus oder nicht der volle Bonus bis zur Höhe von 1.500 € gezahlt wurde, kann dies nunmehr noch bis zum 30.06.2021 nachgeholt werden.
Grundsätzliche Voraussetzung
Zu beachten ist jedoch, dass grundsätzlich Voraussetzung für die Auszahlung dieses Corona-Bonus ist, dass dieser Corona-Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.
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