Diverse Rechts-Tipps für das Sommerloch

Diverse Rechts-Tipps für das Sommerloch
Kein Botox durch den Zahnarzt
Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 19.04.2011 (Az.: 7 K 338/09) entschieden, dass Zahnärzte Gesichts- und Hautfalten ihrer Patienten nicht mit Botox-Spritzen behandeln dürfen. Das Unterspritzen solcher Falten sei von der zahnärztlichen Approbation nicht gedeckt und falle als Schönheits-OP in die Zuständigkeit von allgemeinen Ärzten. Laut Zahnheilkundegesetz seien Zahnärzte nur berechtigt, Mund, Kiefer und Zähne zu behandeln. Eine Zahnärztin aus Bielefeld hatte geklagt, weil sie Botox-Behandlungen anbieten wollte. Sie argumentierte, dass das kosmetische Bleichen von Zähnen schließlich auch Zahnarztsache sei.
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Verlust des Arbeitszeugnisses – Anspruch auf Ersatzausstellung durch den Arbeitgeber?
Wird ein Arbeitszeugnis beschädigt oder geht es verloren, ist nicht entscheidend, ob der Arbeitnehmer dies zu vertreten hat. Wichtiger ist die Frage, ob dem bisherigen Arbeitgeber eine Ersatzausstellung zugemutet werden kann. Durch die ursprüngliche Zustellung des Arbeitszeugnisses vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ist die Verpflichtung des Arbeitgebers erloschen. Der Arbeitgeber ist jedoch im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine neue Ausfertigung zu überlassen. Zumutbar ist es, den Text noch einmal abzuschreiben oder die im PC gespeicherte Vorlage noch einmal auszudrucken. (Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 07.02.2011 – Az.: 16Sa1195/10)
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Steuervereinfachungsgesetz 2011 gestoppt
Im Februar 2011 wurde auf das vom Bundeskabinett beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 hingewiesen. Es sollte die Steuerpraxis vereinfachen, vorhersehbarer gestalten und von unnötiger Bürokratie befreien. Nachdem im Vorfeld ausführlich gestritten wurde, hegten wir die Erwartung, dass das Gesetz ohne weitere großartige Änderungen den Bundesrat passiert. Überraschenderweise hat der Bundesrat am 08.07.2011 das Gesetz abgelehnt. Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.07.2011 wird derzeit die Anrufung des Vermittlungsausschusses geprüft. Mit weitergehenden Schritten ist aber erst nach der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen. Der weitere Gang des Gesetzgebungsverfahrens bleibt daher abzuwarten.
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ELENA vor dem Aus
Das unsinnige Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) sollte nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministers gestoppt werden. Hierüber wurde bereits im August 2010 berichtet. Nun liegt eine gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.07.2011 vor, wonach das Verfahren schnellstmöglich eingestellt werden soll. Hintergrund ist, dass angeblich die datenschutzrechtlichen Standards nicht erfüllt werden können. Die Erkenntnis, dass das ganze Verfahren komplett unsinnig ist, scheint sich noch nicht durchgesetzt zu haben.
Fakt ist, dass ein Gesetzesentwurf zwar angekündigt ist, die aktuelle Rechtslage jedoch die Praktizierung des ELENA-Verfahrens verlangt. Solange das ELENA-Gesetz nicht geändert ist, sind Arbeitgeber aufgrund geltenden Rechts verpflichtet, die Informationen weiterhin elektronisch zu melden, auch wenn diese Daten dann eines Tages „unverzüglich gelöscht“ werden.
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Keine honorarrechtliche Gleichstellung mit Neuniederlassung bei Praxisverlegung
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 05.05.2011 (Az.: L 5 KA 4/10) entschieden, dass die bloße Verlegung einer Praxis innerhalb desselben Planungsbereichs und innerhalb derselben Stadt nicht die honorarrechtliche Gleichstellung mit einer neuen Niederlassung im Sinne des anzuwendenden Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) rechtfertige. In der bloßen Verlegung der Praxis sei aufgrund des eindeutigen Wortlautes des HVM keine Neuniederlassung zu sehen.
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Anspruch auf Erholungsurlaub bei Elternzeit
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 17.05.2011 (Az.: 9 AZR 197/10) entschieden, dass Urlaub nur für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden darf. Bei beispielsweise genommener Elternzeit vom 11.03.–12.09.2011 dürfen vom Jahresurlaub nur 5 Monate gekürzt werden. Die angefangenen Monate März und September müssen in der Urlaubsberechnung voll angerechnet werden.
Korrespondenzadresse:
RA und Steuerberater Felix Martin
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