Das sogenannte Schmerzensgeld ist als immaterielle Entschädigung im § 253 BGB geregelt. Demnach sind körperliche, gesundheitliche, sexuelle oder freiheitliche Lebenseinbußen, die sich durch psychischen oder physischen Schmerz zeigen, zu entschädigen.
Vermehrt wird betroffenen Patienten im Internet die Möglichkeit gegeben, in Ratgeberportalen, wie z.B. http://www.schmerzensgeldtabelle.net/zahnarzt/ anhand einer sogenannten Schmerzensgeldtabelle sich bezüglich einer möglichen Entschädigungshöhe zu orientieren. Diese stützt sich hier auf frühere Urteilsentscheidungen.
Ferner kann sich der Patient auch zu verschiedenen weiteren Themen, wie Körperverletzung, Operationsfehler etc. informieren. Das Portal wird vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. (BvdR. E:V) betreut.
Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen. Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an
Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels
Keine Kommentare.