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Praxisführung

Terminservice-und Versorgungsgesetz tritt in Kraft

Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice-und Versorgungsgesetz, TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft trat.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Gesetzlich Versicherte warten zu oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir zusammen mit den Ärzten ändern. Deswegen sollen diejenigen besser vergütet werden, die helfen, die Versorgung zu verbessern. Dann lohnt es sich für Ärzte auch, Patienten zeitnah einen Termin zu geben. Versorgung soll besser, schneller und digitaler werden.“

Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen spätestens mit Beginn des neuen Jahres zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche unter der bundesweit einheitlichen Notdienstnummer 116117 erreichbar sein.

Parallel dazu erhalten die Vertragsärzte den Auftrag, ihr Mindestsprechstundenangebot zu erhöhen. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.

Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote, die ganz überwiegend sofort in Kraft treten, erweitert. Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten.

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Die vollständige Version des Terminservice-und Versorgungsgesetzes finden Sie hier.

Weitere Informationen:
www.bundesgesundheitsministerium.de

Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit

Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels

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