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Praxisführung

Echtbetrieb des EBZ startet heute

Am 1. Juli 2022 beginnt in Zahnarztpraxen der Echtbetrieb des Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ). Bei dem digitalen und sicheren Verfahren werden Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und ab 2023 Parodontalerkrankungen (PAR), die bislang per Papier genehmigt wurden, in das EBZ überführt. Noch bis Jahresende besteht die Möglichkeit, das EBZ im Praxisalltag kennenzulernen, bevor es zum 1. Januar 2023 für alle Zahnarztpraxen bundesweit verpflichtend wird.

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Das bisherige Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung wird mit dem EBZ erheblich beschleunigt und vereinfacht – mit vielen Vorteilen, sowohl für die Zahnärzteschaft als auch für Patienten. Zu konkreten Benefits zählen unter anderem Zeitersparnis, eine schnellere Genehmigung, die Vermeidung von Medienbrüchen, eine sichere Datenübertragung und -verarbeitung sowie eine optimierte Terminplanung.

Bei dem digitalen Verfahren werden Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und ab dem Jahr 2023 dann Parodontalerkrankungen (PAR), die bislang per Papier genehmigt wurden, in das EBZ überführt.

Besonderer Wert wurde daraufgelegt, möglichst sämtliche Anwendungsfälle in der Zahnarztpraxis zu berücksichtigen und die technische Umsetzbarkeit sicherzustellen. Daher wurden von KZBV und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) über den Verband der deutschen Dentalsoftware Unternehmen (VDDS) von Beginn an in das Projekt umfassend mit einbezogen.

Geschlossene digitale Prozesskette 

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Das neue Verfahren ist so aufgesetzt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte einen elektronischen Antragsdatensatz direkt über das sichere Mail-Verfahren „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) an die Kasse übermitteln. Diese spielt einen ebenfalls elektronischen Antwortdatensatz via KIM zeitnah zurück an die Praxis. Das PVS verarbeitet die Daten automatisch und ordnet diese der entsprechenden Patientenkartei zu. Änderungen, etwa bei der Höhe des Bonus oder der Festlegung des Festzuschusses bei Zahnersatz, werden direkt berücksichtigt – die gesamte digitale Prozesskette ist somit geschlossen.

Verständlicher Heil- und Kostenplan für Patienten

Patienten wird durch das EBZ künftig nicht mehr der herkömmliche und für Laien sehr komplexe Heil- und Kostenplan (HKP) ausgehändigt. Vielmehr erhalten sie eine Ausfertigung mit allen relevanten Inhalten in allgemeinverständlicher Form. Diese beinhaltet auch die erforderlichen Erklärungen des Versicherten bezüglich Aufklärung und Einverständnis mit der geplanten Behandlung.

Papier – nur bei begründeten Ausnahmen 

Nach dem Start des flächendeckenden, verpflichtenden Echtbetriebs des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens ab 1. Januar 2023 kann nur noch in begründeten Ausnahmefällen – insbesondere bei Programmierfehlern oder sonstigen technischen Störungen – der elektronische Antrag in Papierform ausgedruckt und per Post verschickt werden.

Für das EBZ-Projekt hat die KZBV bereits eine vertragliche Vereinbarung mit den Kostenträgern getroffen.

Weitere Informationen zum EBZ finden Sie unter www.kzbv.de/ebz 

Quelle:
KZBV

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