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gesponsert Gut beraten mit CGM: Neue Anwendungen in der Telematikinfrastruktur

E-Health in der Zahnarztpraxis – Status quo und Ausblick

Homeoffice, Online-Bestellungen oder -Terminvereinbarungen: Corona gilt als Digitalisierungsbeschleuniger. Zwar ist etwa die Telematikinfrastruktur (TI) schon heute Pflicht und die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) oder das Notfalldatenmanagement, die einen medizinischen Mehrwert für alle Beteiligten schaffen, finden bereits Verwendung. Doch damit steht die Entwicklung nicht still: Auch für 2021 und 2022 stehen neue eHealth-Anwendungen wie die ePA oder die eAU in den Startlöchern. Die Pressekonferenz der CGM Dentalsysteme gab jüngst einen Überblick über die Neuerungen – und zeigte auf, wie Zahnarztpraxen davon profitieren können. Denn auch das zeigt die Krise: Praxen, die heute noch strukturell analog unterwegs sind, haben es schwer. Mit einem Praxispartner wie CGM Dentalsysteme kann sich das ändern: Für den Anschluss an die TI und für die Digitalisierung der Zahnarztpraxis bietet sie alle Hard- und Softwarelösungen sowie Support aus einer Hand.

CGM

eHealth-Anwendungen in der dentalen Praxis: Wo stehen wir?

Nicht nur in Zeiten der Pandemie, aber besonders im Hinblick auf Corona, ist eine sichere digitale Kommunikation von besonderer Bedeutung. Die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ermöglicht nun genau das – und verbindet erstmalig alle TI-Nutzer im Gesundheitswesen über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg. Das Ergebnis: ein sicherer digitaler Informationsaustausch zwischen allen Teilnehmern des Gesundheitswesens und damit – im Gegensatz zu bisherigen Kommunikationswegen wie Briefpost, Fax oder E-Mail – eine bundesweit flächendeckende sichere Kommunikation von medizinisch relevanten Informationen wie Befundberichten oder Röntgenbildern. Dafür ist neben der entsprechenden Hardware auch eine KIM-Mailadresse notwendig, anschließend wird das Postfach in CGM Z1.PRO eingerichtet. Nachfolgend können eNachrichten und eArztbriefe (QES möglich) aus der CGM Z1.PRO Textverarbeitung heraus versendet werden. Die Nachrichten werden beim Versand für den Empfänger verschlüsselt und mit der Praxis- oder Institutionskarte (SMC-B/eHBA) signiert. Übergreifende Kommunikation wird mit der Praxiskommunikationsschnittstelle KIM damit ganz einfach und schützt nicht nur Patientendaten, sondern erleichtert vor allem auch den Praxisalltag. Alle TI-Teilnehmer können jetzt im CGM KIM-Onlineshop (www.ti-kim.de) individuelle KIM-Adressen und Postfächer bestellen.

Auch bereits ausgeliefert ist das Notfalldatenmanagement (NFDM). Dabei hat der Patient die Möglichkeit, sich für die Speicherung eines Notfalldatensatzes zu entscheiden, der Medikation, Allergien und Unverträglichkeiten, Diagnosen und weitere Informationen, die bei einem Notfall für die behandelnden Ärzte relevant sein können, sowie wichtige Kontaktdaten auf der eGK speichert. Zahnärzt*innen dürfen zwar keinen Datensatz anlegen, diesen aber anwenden und ergänzen. Diese neue TI-Anwendung ist in Z1.PRO kostenfrei nutzbar. „Wir haben uns dazu entschieden, unseren Anwendern die Anbindung an das NFDM kostenfrei zur Verfügung zu stellen, weil wir an den Nutzen dieser Funktion glauben und dies aktiv unterstützen möchten“, betont Sabine Zude, Geschäftsführerin der CGM Dentalsysteme.

Auch auf den Weg gemacht hat sich die elektronische Patientenakte (ePA): Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten diese ab 1. Januar 2021 anbieten. Damit können wichtige Diagnose- und Behandlungsdaten fach- und sektorenübergreifend für die Behandler verfügbar gemacht werden. Hat ein Patient eine ePA, so kann er mittels seiner Smartphone-App oder ad-hoc am Kartenterminal der Praxis mit Eingabe seiner PIN die Berechtigung erteilen, seine Dokumente in seiner ePA einzusehen sowie geeignete Dokumente dort einzustellen.

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Coming soon in 2021: Das tut sich in der TI

Ab 01. Juli 2021 müssen alle Arzt- und Zahnarztpraxen die ePA in ihrer Praxis unterstützen, andernfalls droht gemäß gesetzlicher Vorgabe ein Honorarabzug von 1 Prozent, weshalb sich eine zeitige Vorbereitung lohnt. Die CGM Dentalsysteme steht hier als zuverlässiger Partner bereit. Im ePA-Management können Aktenanbieter ermittelt und Ad-hoc-Berechtigungen erteilt werden. Im ePA-Hauptdialog kann nach „Allen Dokumenten“, die in der ePA vorhanden sind, oder mittels Filterkriterien nach bestimmten Dokumenten gesucht werden. Das ist insbesondere für den zahnärztlichen Fachbereich sinnvoll, da vorwiegend Dokumente aus der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie benötigt werden. In der ePA wird unter anderem auch das Zahnbonusheft gespeichert – Stempelhefte und damit Arbeitsaufwand entfallen. Und: Künftig können notwendige Angaben zur Diagnose, Medikation des Patienten und medikationsrelevante Daten (z. B. Allergien oder besondere Hinweise) auf der Gesundheitskarte als elektronischer Medikationsplan (eMP) gespeichert werden.

Zahnärzte sind verpflichtet, nach einer Übergangsfrist ab 1. Oktober 2021 Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU) via TI unmittelbar elektronisch an die zuständige Krankenkasse zu schicken. Die CGM hat in Vorbereitung auf die Einführung der eAU bereits jetzt den Zugriff auf den ICD-10-Katalog zur Verfügung gestellt. Um die Umstellung zu vereinfachen, hat die KZBV einen Auszug mit den für die Zahnarztpraxis relevanten Codes aus dem Gesamtkatalog des ICD-10 erarbeitet sowie ein Schlagwortverzeichnis erstellt, welches für die in der Praxis häufig vorkommenden Freitextdiagnosen mögliche Kodierungen vorschlägt. Zum 1. Juli 2021 wird darüber hinaus das eRezept eingeführt, das zum 1. Januar 2022 verpflichtend in der Praxis anzuwenden ist.

Gute Aussichten für 2022: elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren

Einen echten Mehrwert für Dentalteams im Rahmen der neuen TI-Anwendungen sieht Sabine Zude vor allem in den für 2022 geplanten elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren. Ziel ist es, die derzeit sowohl in den Zahnarztpraxen als auch bei den Krankenkassen vorhandenen Medienbrüche bei der Beantragung und Genehmigung von Leistungen weitgehend zu beseitigen. „Dazu sind die CGM Dentalsysteme mit allen relevanten Akteuren im Gesundheitswesen im Austausch, man kann es aber durchaus als Riesenprojekt bezeichnen“, so Zude. Gelingt es, sind die Vorteile für Zahnärzt*innen deutlich spürbar: Die Übermittlung und Genehmigung von Behandlungsplänen wird schneller und unbürokratischer, die Archivierung und Verwaltung vereinfacht sowie Ausdrucke und Erstellungs- sowie Portokosten reduziert. Da zudem alles digital gespeichert werden kann, gehören große Ordneransammlungen damit der Vergangenheit an. Gute Aussichten für 2022!

Weitere Informationen:
CGM Dentalsysteme GmbH
Maria Trost 25
56070 Koblenz
Tel.: +49 (0)261 8000 1900
Fax: +49 (0)261 8000 1922
E-Mail: info.cgm-dentalsysteme@compugroup.com
www.cgm-dentalsysteme.de

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