Die Telematikinfrastruktur und ihre Hürden

Noch in diesem Jahr sollen alle Praxen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein, wovon viele Praxisinhaber nicht begeistert sind. Zu den Gründen gehört, neben den nicht ausreichenden Erstattungsbeträgen, insbesondere der mit der TI-Einführung einhergehende Mehraufwand. Dieser wird u.a. durch die hohe Anzahl an ungültigen elektronischen Gesundheitskarten erzeugt, welche sich noch im Umlauf befinden. Obwohl die Krankenkassen die veralteten G1-Karten und größtenteils auch die G1plus-Karten bereits ausgetauscht haben, gibt es bei der praktischen Umsetzung noch erhebliche Probleme.
Ungültige eGK führt zu Abbruch beim Lesen der Versichertenstammdaten
- Fehlercode 114: Gesundheitsanwendung auf der eGK ist gesperrt.
- Fehlercodes 106 und 107: Authentifizierungszertifikat der eGK ist ungültig.
- Fehlercode 113: Leseversuch von einer veralteten KVK/eGK (ältere Generation G1+). Die vorliegende Versichertenkarte ist kein gültiger Leistungsanspruch. Es darf daher keinesfalls das Ersatzverfahren angewendet werden. Wird das Einlesen einer eGK durch das System abgelehnt, dann sollten Sie zunächst den Patienten fragen, ob er vielleicht noch eine neuere Karte von der Krankenkasse zu Hause hat und versehentlich noch die alte weiterhin nutzt. Wenn der Patient keine aktuell gültige eGK vorlegt, darf der Vertragszahnarzt eine Privatvergütung für die Behandlung verlangen. Bringt der Patient dann nicht innerhalb von 10 Tagen (bzw. im Folgequartal) eine gültige Karte, kann die Rechnung gestellt werden. Wenn er jedoch eine gültige Karte in der vorgegeben Zeit nachreicht, dann geht dies natürlich nicht und man muss über die Karte abrechnen.
Abbruch beim Lesen der Versichertenstammdaten aufgrund von technischen Fehlern
- Fehlercode 3001: Aufgrund einer beschädigten Karte oder eines fehlgeschlagenen VSDM-Update muss die Karte erneut eingelesen werden. Bleibt der Fehler bestehen, muss der Versicherte sich an seine Krankenkasse wenden.
- Fehlercodes 3039 und 3040: Aufgrund von Zugriffsproblemen auf den Prüfnachweis muss die Karte erneut eingelesen werden. Bleibt der Fehler bestehen, muss der Versicherte sich an seine Krankenkasse wenden.
- Fehlercode 3041: Vor dem Einlesen der Karte ist die Eingabe der korrekten PIN für die SMC-B notwendig. Führen Sie diesen Vorgang durch und lesen Sie erneut ein.
- Fehlercode 3042: Vor dem Einlesen der Karte ist die Eingabe der korrekten PIN für den Heilberufsausweis notwendig. Führen Sie diesen Vorgang durch und lesen Sie erneut ein.
- Fehlercodes 4001 bis 4052 und 4094 bzw. die Meldung „TI-Betriebsbereitschaft nicht hergestellt“ verweisen auf eine fehlerhafte Konfiguration oder einen Defekt des Konnektors. Informieren Sie den verantwortlichen EDV-Dienstleister vor Ort (DVO) bzw. den entsprechenden First-Level-Support.
In allen anderen Fällen kontaktieren Sie zunächst den verantwortlichen EDV-Dienstleister vor Ort (DVO) bzw. den entsprechenden First-Level-Support. Sollten diese nicht weiterhelfen können, wenden Sie sich an die Hotline-Mitarbeiter Ihres PVS-Herstellers. Wichtig ist, dass Sie sich immer die entsprechende Fehlermeldung notieren. Machen Sie ggf. einen Screenshot oder ein Foto falls Sie keine Zeit finden, die Meldung vollständig abzuschreiben. Gemäß den Vereinbarungen im Bundesmantelvertrag findet in solchen Fällen das manuelle Ersatzverfahren Anwendung.

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