BGH-Urteil: Unternehmen können Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern

Die von Banken formularmäßig geforderten Bearbeitungsgebühren in Unternehmerdarlehen sind nach zwei bahnbrechenden Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 04. Juli 2017 (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) unzulässig und können daher zurückgefordert werden.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist für Unternehmer und Freiberufler wie Ärzte, die in den vergangenen Jahren für ihre Firma einen Kredit aufgenommen haben, ein Grund zum Feiern. „Für sie ergibt sich damit die Möglichkeit, tausende Euro von ihrem Kreditinstitut zurückzufordern“, sagt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf.
Dr. Thomas Meschede rät Unternehmern, die Klauseln zu Bearbeitungsentgelten in ihrem Kreditvertrag durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Wenn es sich um eine unwirksame Klausel handelt, können die Gebühren von der Bank zurückverlangt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Bank diese Forderung bei der Auszahlung des Darlehens mit der ausgezahlten Kreditsumme verrechnet hat.
„Ihr Anspruch auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr ist allerdings verjährt, wenn sie die Gebühr 2013 oder früher an die Bank bezahlt haben und die Verjährung zwischenzeitlich nicht gehemmt wurde“, schränkt Dr. Meschede ein.
Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet
Warum sind Kreditbearbeitungsgebühren plötzlich unwirksam?
Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass die Zinszahlung die Gegenleistung für die Gewährung des Darlehens darstellt. Darüber hinausgehende – lediglich formularmäßig für eine Vielzahl von Krediten vereinbarte - Gebühren würden den Kunden unangemessen benachteiligen. Seit 2014 gilt das Recht auf Rückgabe der Gebühren für Verbraucherkredite, nun auch für gewerblich genutzte Darlehen.
Woran erkennen Betroffene, ob sie Geld zurückfordern können?
Kreditbearbeitungsgebühren sind in allen Unternehmer-Kreditverträgen unwirksam, also wenn der Kredit für gewerbliche Zwecke gewährt wurde. Dazu zählt zum Beispiel auch die Finanzierung von Dienstfahrzeugen oder Praxisausstattung. Selbst für hohe Immobilienkredite gezahlte Einmalgebühren müssen Banken und Sparkassen erstatten. „Schauen Sie in Ihren Kredit-Unterlagen nach, ob dort ‚Kreditbearbeitungsgebühren‘, ‚Abschlussgebühren‘, ‚Bearbeitungsprovisionen‘, ‚Darlehensgebühren‘, ‚Einmalprovisionen‘ oder ähnliches ausgewiesen sind. Solche laufzeitunabhängigen Entgelte sind unwirksam“, erklärt Rechtsanwalt Meschede.
Wann verjährt die Erstattungsforderung?
Die Rückforderungsansprüche verjähren nach drei Jahren ab Ende des Jahres der Zahlung. Somit sind heute noch Bearbeitungsentgelte rückforderbar, die im Jahre 2014 gezahlt wurden. Ansprüche auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren, die im Jahre 2013 gezahlt wurden, sind mit Ende des Jahres 2016 bereits verjährt.
Anspruch auf Rückzahlung trotz vorzeitiger Ablösung?
Auch bei vorzeitig abgelösten Krediten kann eine Erstattung der Gebühren gefordert werden. Für die Verjährung kommt es nur darauf an, wann die Gebühren gezahlt wurden. Ob, wann und unter welchen Umständen der Kredit zurückgezahlt, gekündigt oder sonst beendet wurde, spielt keine Rolle.
Muss die Bank auch Zinsen zahlen?
Die Bank muss nicht nur die rechtswidrig kassierte Kreditbearbeitungsgebühr herausgeben, sondern auch das, was sie mit dieser Gebühr erwirtschaftet hat. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist bei Banken und Sparkassen davon auszugehen, dass sie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erwirtschaften. Die Bank oder Sparkasse muss also die Gebühr zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erstatten.
Warum sollte man bei der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren einen Anwalt hinzuziehen?
„Die Erfahrung aus der Vergangenheit zeigt, dass Banken bei Rückforderungen von Bearbeitungsgebühren mitunter starken Widerstand leisten und sich vielfach in die Verjährung retten wollen, in dem sie die Beantwortung von Rückforderungsbegehren in die Länge ziehen“, weiß Meschede und fügt hinzu: „Nachdem es bislang ‚nur‘ um geringe Gebühren bei Verbraucherkrediten ging, erwarten wir bei den Unternehmerkrediten einen noch deutlich stärkeren Widerstand der Banken und Sparkassen.“
Kostenlose Prüfung der Unterlagen:
Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte prüft die Unterlagen von Kreditnehmern kostenlos.
Quelle: Pressemitteilung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&nr=78794&pos=0&anz=104
Über die mzs Rechtsanwälte GbR
mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf, ist eine der größten Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Im Jahr 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer gegründet, wird die Kanzlei seit 2011 von den Rechtsanwälten Gustav Meyer zu Schwabedissen, Martin Wolters, Dr. Jochen Strohmeyer, Dr. Thomas Meschede und Arne Podewils LL.M. geführt. Derzeit beraten 13 Anwälte, darunter 8 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzdienstleister, Anleger und Vertriebe. 2016 und 2017 wurden die Kanzlei und Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen persönlich vom US-Verlag "Best Lawyer" in die Liste der "Besten Anwälte Deutschlands" im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.
Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de