Praxisführung

Teil 2: Die persönliche Absicherung des Zahnarztes

Absicherung und Vorsorge bei Praxisniederlassung

Haben Sie für sich selbst oder Ihre Angehörigen gut vorgesorgt?
Haben Sie für sich selbst oder Ihre Angehörigen gut vorgesorgt?

Im ersten Teil unserer Artikelreihe – zu lesen auf www.zmk-aktuell.de/appel1 – erläuterte der Versicherungsexperte Christoph Appel, welchen Versicherungsschutz Ihre Praxis benötigt. Lesen Sie in diesem Teil, welche Aspekte bei der persönlichen Absicherung des Zahnarztes zu beachten sind.

Sie als Mediziner wissen genau: Zu unserem Leben gehört, dass einige Menschen sich bester Gesundheit erfreuen und ihnen ein hohes Alter beschert wird. Anderen spielt das Schicksal nicht gut mit, sie erkranken unvorhergesehen schwer und ihr Leben verändert sich dramatisch oder sie scheiden gar viel zu früh aus dem Leben. Welcher Fall bei Ihnen eintreten wird, kann man nicht vorhersagen. Doch einer dieser Fälle wird eintreten – garantiert.

Die existenzielle Frage lautet also: Wie gut bin ich (und meine Familie) auf ein langes Leben, eine Berufsunfähigkeit oder den Todesfall vorbereitet? Unternehmer sein heißt, freie Entscheidungen treffen zu können und auch die wirtschaftliche Absicherung in eigener Verantwortung zu regeln. Aus welchen Möglichkeiten Sie hierbei wählen können, wird im Folgenden aufgezeigt.

Pflichtprogramm für Zahnärzte

Für Zahnärzte ist die Mitgliedschaft in dem für sie zuständigen Versorgungswerk (wie auch die Kammermitgliedschaft) in der Regel gesetzliche Pflicht. Dahinter steht der Gedanke, dass die Bereiche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung berufsständisch gewährleistet werden sollen – eine obligatorische Grundversorgung der Mitglieder. Die Betragsbemessung und somit auch die Beitragshöhe unterscheiden sich je nach Bundesland. Grundsätzlich kommen hierfür verschiedene Verfahren zur Anwendung:

  • bei angestellten Zahnärzten: Koppelung an den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung mit Höchstbeiträgen bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze
  • bei freiberuflichen Zahnärzten: prozentual vom Betriebsgewinn vor Steuern (bei Erstniederlassung können je nach Satzung des Versorgungswerkes ermäßigte Beiträge vereinbart werden)

Die versicherte Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Höhe und der Dauer der Beitragszahlung – kurz gesagt: Je länger und je mehr Sie einzahlen, desto höher ist der Rentenanspruch. Wissenswert ist auch, dass die Art und Weise, wie die Versorgungswerke die Beiträge an den Kapitalmärkten investieren, stark differieren kann. Ein Beispiel: Versorgungswerk A legt 32 % des Kapitals in Aktien, 58 % in Anleihen und 10 % in Immobilien an. Bei Versorgungswerk B sind es hingegen 9 % Aktien, 66 % Anleihen und 25 % Immobilien. Eine verallgemeinernde Bewertung, welche die beste Strategie sein wird – wenn man zwischen erforderlicher Sicherheitsorientierung und gewünschter Gewinnmaximierung abwägt – kann nicht getroffen werden.

Zahnärztliche Versorgungswerke bieten Basisversorgung

Die Wahrscheinlichkeit, dass die kapitalgedeckten Altersrenten des jeweiligen Versorgungswerkes voraussichtlich höher sein werden als die der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung, ist gegeben. Hinzu kommt, dass die Verwaltung des Vermögens in den Händen des Berufsstandes selbst liegt. Versorgungswerke müssen sich heute großen Herausforderungen stellen: Steigende Lebenserwartung, niedrige Zinsen, geringe Renditen, Inflation – das sind die Rahmenbedingungen, um den notwendigen Kapitalbedarf für die auszuzahlenden Renten zu erwirtschaften.

Wir betrachten diese Aspekte genauer:

  • Steigende Lebenserwartung: Laut einer Studie des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften steigt die Lebenserwartung generell pro Generation um je 7,5 Jahre an. Die Statistiken belegen zudem, dass Mediziner nochmals älter werden als der Bevölkerungsdurchschnitt. Das hat im Umkehrschluss eine längere Auszahlungsverpflichtung an die jetzigen, aber insbesondere auch an die zukünftigen Mitglieder zur Folge. Um dieser Pflicht dauerhaft nachkommen zu können, müssten entweder die Beiträge erhöht oder die Rentenleistungen reduziert werden.
  • Niedrige Zinsen: Die langanhaltende Niedrigzinsphase geht zulasten vieler Anlagemodelle oder Sparformen, das bekommen auch die Versorgungswerke zu spüren. Viele halten es inzwischen für erforderlich, den Rechnungszins für ihre Renten abzusenken. Zwar haben einige Versorgungswerke Zinsschwankungsreserven gebildet, um die Finanzierbarkeit ihrer Versorgungssysteme zu gewährleisten, jedoch sind auch diese endlich.
  • Geringe Rendite: Wenn man sich „Anlege-Klassiker“ wie die Bundesanleihen ansieht, wird die Verringerung der Rendite überdeutlich. Gab es im Jahr 2006 für eine Bundesanleihe mit zehnjähriger Laufzeit noch 4 % Verzinsung, sind die Aussichten heute magerer. Aktuell gibt es für eine Anleihe mit gleicher Laufzeit nur noch 0,5 %.
  • Inflation: Die Inflationsrate für Deutschland im Jahr 2015 lag bei überschaubaren 0,3 %. Für eine langfristig angelegte Anlagestrategie, wie sie Versorgungswerke verfolgen, ist die Berücksichtigung dieses Faktors sehr wichtig, denn nicht selten gibt es sprunghafte Veränderungen. Die Senkung des europäischen Leitzinses wird sich ebenfalls auswirken: Die Inflationsrate kann steigen, weil sich derzeit eine höhere Geldmenge im Wirtschaftskreislauf befindet.

Trotz der genannten Herausforderungen ist zu vermuten, dass die berufsständischen Versorgungswerke weiterhin dynamischer agieren als die gesetzlichen Rentenversicherer. Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 können die von den Zahnärzten geleisteten Beiträge an das Versorgungswerk steuerlich in hohem Maße geltend gemacht werden. Für 2016 sind 82 % der gezahlten Altersvorsorgeaufwendungen von maximal 22.767 Euro (bei Ledigen) bzw. 45.534 Euro (bei Verheirateten) als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Herausforderung Berufsunfähigkeit und Todesfall

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit durch die Versorgungswerke ist als kritischer Aspekt zu nennen, denn die geringe Anerkennungsquote in diesen Fällen spricht eine deutliche Sprache. Versorgungswerke regulieren dies eher selten, was an den jeweiligen Satzungsvorgaben liegt: Denn erst, wenn die freiberufliche Tätigkeit zu 100 % aufgegeben wird, erfolgt die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Für den niedergelassenen Zahnarzt ist dies ein schmerzlicher Fall, denn es heißt konkret: Die Praxis muss aufgegeben und die Zulassung für die freiberufliche Tätigkeit muss zurückgegeben werden – quasi ein Berufsverbot. Die wenigsten Freiberufler tun dies, das zeigt das Beispiel der „Bayerischen Ärzteversorgung“. In diesem großen Versorgungswerk mit insgesamt 88.437 Mitgliedern und 33.005 Versorgungsempfängern erhalten lediglich 1.032 Mitglieder eine Berufsunfähigkeitsrente (Stand 2014, Geschäftsdaten der BÄV unter www.bayerische-aerzteversorgung.de). Das Zahlenbeispiel macht deutlich: Eine private Ergänzung der BU-Vorsorge ist unabdingbar.

Im Todesfall des Zahnarztes können ebenso schwierige Situationen entstehen. Der überlebende Ehepartner erhält je nach Satzung des Versorgungswerkes in der Regel nur 60 % des dem Mitglied zustehenden Ruhegeldes. Im Falle einer Praxis, für die hohe Kredite aufgenommen wurden, einer privaten Baufinanzierung oder wenn Kinder zu versorgen sind, reicht die berufsständische Hinterbliebenenversorgung zumeist nicht aus. Um eine hinreichende Versorgung sicherzustellen, empfiehlt es sich daher, zusätzlich eine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Angehörigen abzuschließen.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Leistungen der Versorgungswerke auf jeden Fall eine Basis zur Absicherung des Zahnarztes schaffen – zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards im Rentenfall reichen sie zumeist nicht. Die Renteninformation des Versorgungswerkes weist nur den aktuellen Stand der möglichen Bezüge aus und ist keine Garantie für die Zukunft.

Neben der regelmäßigen Überprüfung, wie es um die aktuellen Leistungen Ihres Versorgungswerkes bestellt ist und ob diese ausreichen, muss mitbedacht werden, dass von der Auszahlung noch Einkommenssteuern und Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Eine umfassende und regelmäßige Vorsorgeplanung ist daher unumgänglich. Eine solche Planung ermittelt die bestehenden Versorgungslücken und identifiziert die notwendigen Maßnahmen, um diese zu schließen.

Persönliches Absicherungskonzept aus mehreren Elementen

Wir wenden sehr viel Zeit auf, um Geld zu verdienen. Aber wie viel Zeit wird verwendet, um finanzielle Ziele zu formulieren und das erwirtschaftete Vermögen zu bewahren? Vor allem beim Thema „persönliche Absicherung“ lohnt es sich, genau zu prüfen, was nötig ist, um dann zu entscheiden, was möglich ist. Ein tragfähiges Absicherungskonzept sollte daher aus mehreren Komponenten bestehen, auf die jeweilige Lebens- und Vermögenssituation des Zahnarztes abgestellt sein und unterschiedliche Kapitalanlagen oder Versicherungslösungen umfassen.

„Don’t put all your eggs in one basket“, so formuliert es der Ökonom Harry Markowitz kurz und prägnant. Je unabhängiger die gewählten Kapitalanlagen und Versorgungslösungen voneinander sind, desto besser ist dies für das Ergebnis des Absicherungskonzeptes. Und natürlich sind nicht alle Vorsorgemöglichkeiten automatisch „versicherungsförmig“.

Erwirbt oder besitzt der Zahnarzt Immobilien, Aktien oder Anleihen, dann ist dies – in Kombination mit den Leistungen des Versorgungswerkes – zunächst eine veritable Ausgangssituation. Die Eigenschaften dieses Vermögens gilt es genau zu betrachten. Immobilienvermögen, egal ob fremd- oder selbstgenutzt, sind in der Regel eine solide Sachwertanlage, die insbesondere in Metropolregionen in der jetzigen Niedrigzinsphase einen regelrechten Boom erlebten. Aktien, Investmentfonds und Exchanged Traded Funds (ETFs) sind eher chancenorientiert, können aber überdurchschnittlich hohe Erträge erwirtschaften. Sicherheitsorientierte Anleihen sind in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase weniger attraktiv geworden.

Es gilt genau zu prüfen, ob die Vermögenswerte ausreichen und die Streuung breit genug ist, um den Lebensstandard im Alter weiter zu gewährleisten. Ein nicht zu vernachlässigender Faktor ist – wie zuvor schon erwähnt – die Inflation und die dadurch geringer werdende reale Kaufkraft. Bei der Auswahl geeigneter Vorsorgemöglichkeiten ist es wichtig, die Inflationsrate in die Betrachtungen mit einzubeziehen. Wer die Inflation bei seiner Vorsorgeplanung vergisst, hat sich oft schon um die Hälfte verrechnet. Eine Inflationsrate von 2 % führt nach 35 Jahren zur Halbierung der Kaufkraft!

Eine planvolle Ergänzung der Altersvorsorge kann hier zum Beispiel die Basisrente oder eine private Rente sein.

Basisrente: Altersvorsorge mindert Steuerlast

Eine interessante Form der privaten Vorsorge ist die sogenannte Basisrente. Der Staat fördert hier durch eine hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Wie die Beiträge für das Versorgungswerk können diese im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden (Höchstbetrag 22.767 Euro/ledig bzw. 45.534 Euro/verheiratet). Ein weiterer wichtiger Vorteil der Basisrente: Während der Ansparphase ist die Altersvorsorge vor dem Zugriff „Dritter“ im Insolvenzfall geschützt und im Rahmen des Paragraphen 851c Absatz 2 ZPO (Zivilprozessordnung) pfändungssicher. Auch in puncto Flexibilität kann die Basisrente „glänzen“. Die Einnahmen einer Zahnarztpraxis können Schwankungen unterliegen. Daher ist es bei der Basisrente möglich, einen fixen Grundbeitrag festzulegen. Dieser kann zu einem späteren Zeitpunkt (zum Beispiel am Jahresende) durch eine Sonderzahlung ergänzt werden, sodass in vollem Umfang von den möglichen Steuervorteilen profitiert werden kann. Die Anlage Ihres Sparbeitrages kann klassisch (also eher sicherheitsorientiert), fondsgebunden oder gemischt erfolgen. Die Angebote der Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich hier im Hinblick auf die versicherten Leistungen stark. Daher der Rat: Lassen Sie sich unabhängig von einem erfahrenen Experten beraten.

Die Leistungen der Basisrente sind in Teilen ähnlich konzipiert wie Leistungen der berufsständischen Versorgung. Das heißt konkret: Sie erhalten lebenslang, frühestens jedoch ab dem 62. Lebensjahr, eine monatliche Rente. Das eingezahlte Kapital kann nicht auf einmal (bei Rentenbeginn) ausgezahlt werden. Die Rente kann auch im Ausland bezogen werden. Im Todesfall kann eine Rente an die Hinterbliebenen (Ehepartner und Kinder) gewährt werden.

Private Rente: lebensbegleitend mit maximaler Flexibilität

Die private Rente ist ein flexibler Baustein der Altersvorsorge. Der Staat belohnt diese Ruhestandsvorsorge, denn für die Versteuerung lebenslanger Renten wird nur ein geringer steuerpflichtiger Anteil, der sogenannte Ertragsanteil, herangezogen. Somit bleibt ein Großteil der Rente steuerfrei. Das heißt, nur die Erträge ab Renteneintritt werden berücksichtigt; so bleiben alle Kapitalerträge, die während der Ansparzeit angefallen sind, steuerfrei, wenn auf eine Einmalauszahlung verzichtet wird. Die Flexibilität einer privaten Rente kommt sowohl bei der Beitragsgestaltung als auch bei der Wahl der Auszahlungsvariante zur Geltung. Je nach Tarif lässt sich die Betragszahlung flexibel gestalten; so ist der zu zahlende Monatsbeitrag veränderbar – ganz nach den eigenen Möglichkeiten und Wünschen. Zudem kann durch Sonderzahlungen das Ergebnis gesteigert werden.

Bei der privaten Rente kann zwischen zwei Auszahlungsvarianten gewählt werden. Entweder wird eine lebenslange Rente gewährt oder eine Kapitalabfindung wird ausgezahlt. Wird letztere Option gewählt, muss berücksichtigt werden, dass hierfür Steuern entrichtet werden müssen. Ein Beispiel: Entscheidet sich ein Zahnarzt ab dem vollendeten 62. Lebensjahr nach mindestens 12-jähriger Laufzeit für eine Auszahlung des Kapitals, so sind lediglich 50 % des Ertrages zu versteuern (sog. Halbeinkünfteverfahren).

Eine Rentenversicherung ist somit in erster Linie eine Versicherung für ein langes Leben und kein Renditeobjekt: Da ich nicht weiß, wie alt ich tatsächlich werde, schließe ich eine Versicherung ab. Wer lebenslange Ausgaben hat, benötigt lebenslange Einnahmen – dazu sind Kapitalanlageprodukte nur bedingt geeignet. Betrachtet man die am Markt verfügbaren Angebote, sind drei Formen der Rentenversicherung möglich: die klassische Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung sowie die hybride Rentenversicherung.

1. Die klassische Rentenversicherung: wenn Sicherheit an erster Stelle steht

Die Sparbeiträge werden im Sicherungsvermögen des Lebensversicherers investiert, welches in aktuellen Verträgen mit 1,25 % garantiert verzinst wird. Hinzu kommen die laufende Überschussbeteiligung, die Beteiligung an den Bewertungsreserven und der Schlussgewinn. Die laufende Gesamtverzinsung liegt im Marktdurchschnitt der deutschen Lebensversicherer laut einer Studie der Ratingagentur Assekurata aus dem Januar 2016 bei immerhin 3,56 % im laufenden Jahr. Dies ist im gegenwärtigen Zinsumfeld für eine sicherheitsorientierte Geldanlagestrategie ein respektabler Wert.

Die klassische Rentenversicherung unterliegt verhältnismäßig strengen Reglementierungen durch den Gesetzgeber. Daher erfolgt die Anlage von Kundengeldern überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren und nachrangig in Immobilien sowie Aktien. Somit zählt diese Form der Rentenversicherung zu den wertbeständigen und konservativen.

2. Die fondsgebundene Rentenversicherung: auf Chancen setzen

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden die Beiträge in Investmentfonds investiert, die entweder von Ihnen einzeln aus dem Angebot des Versicherers ausgewählt werden oder in sogenannten „Baskets“ gebündelt sind (also Pakete, die eine Auswahl von Fondsanlagen zusammenfassen). Auch Fondsanlagen mit vermögensverwaltendem Charakter sind auf dem Markt. Wer diese Form der Anlage für sich wählt, sollte Grundkenntnisse über das Geschehen am Aktienmarkt und festverzinsliche Wertpapiere haben.

Ein gewisser Optimismus, dass der Ertrag aus dem Anlagemarkt ein höherer sein wird als der einer üblichen Kapitalrente, ist ebenfalls wichtig. Denn: Bei diesen Produkten gibt es keine garantierten Erträge, die Anlage ist dem Auf und Ab des Marktes ausgesetzt. Darin liegt die Chance, sehr viel aus seinem Geld zu machen; allerdings auch verbunden mit dem Risiko, dass ein Kurstief vor Rentenbeginn das Vertragsguthaben stark minimiert.

Um Letzterem zu begegnen, bieten viele Versicherer inzwischen ein automatisches Ablaufmanagement an. Das Vertragsguthaben wird dann zum Ende der Laufzeit peu à peu in festverzinsliche Wertpapiere umgeschichtet, die üblicherweise ein geringeres Kursschwankungsrisiko aufweisen. Grundsätzlich gilt für die fondsgebunden Rentenversicherungen: Sie entscheiden selbst, wie die Anlage erfolgen soll – mit allen Konsequenzen.

3. Die hybride Rentenversicherung: Kombinieren der Möglichkeiten

Bei der hybriden Rentenversicherung kann man sagen: Nomen est omen. Die Möglichkeiten einer fondsgebundenen und einer klassischen Rentenversicherung werden hier miteinander kombiniert. Hybride Renten bieten üblicherweise den Beitragserhalt. Um attraktive Erträge zu erzielen, wird auch bei dieser Form der Rentenversicherung zum Teil in Investmentfonds investiert, was in Niedrigzinsphasen attraktiv ist, da hier Sicherheit mit Ertragschancen kombiniert werden. Die Garantien werden rückgedeckt, daher fällt der Anteil für einen freien Investmentfonds kleiner aus als bei der fondsgebundenen Variante, die zuvor beschrieben wurde. Der Gesamtertrag wird sehr wahrscheinlich geringer ausfallen; allerdings wird der „freie Fall“ des Anlagewerts in schlechten Phasen durch die Garantien gebremst, was dem Sicherheitsbedürfnis von vielen Altersvorsorgesparern entspricht.

Für die Konzeption einer privaten Rente bietet der Versicherungs- und Kapitalanlagemarkt inzwischen eine Vielzahl von Möglichkeiten. Allerdings können die zuvor erwähnten steuerlichen Vergünstigungen nur dann zum Tragen kommen, wenn man eine Versicherungslösung wählt. Am besten, Sie analysieren gemeinsam mit einem Experten, welche Lösung für Sie persönlich die beste ist.

Einkommen im Krankheitsfall absichern, für Hinterbliebene vorsorgen

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen die Quelle für ein regelmäßiges Einkommen und die Versorgung ihrer Familie. Klar ist: Die Leistungen der berufsständischen Versorgung reichen oft nicht aus, um im Falle des Todes für die Familie und im Falle der Berufsunfähigkeit den Lebensstandard zu sichern. Was Sie tun können, um für diese Fälle vorzusorgen, wird nun genauer betrachtet.

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

Das unterschätzte Risiko der Berufsunfähigkeit betrifft nicht nur Menschen in körperlich hoch belastenden Berufen, wie zum Beispiel Dachdecker oder Gerüstbauer, sondern auch in anderen Bereichen Tätige. Die Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, Herz-/Kreislauferkrankungen sowie psychische Erkrankungen – somit alles Erkrankungen, die quasi jeden treffen können.

Entschließt man sich, ergänzend zum Versorgungswerk, für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, erhält man – je nach Tarif – bereits eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % berufsunfähig ist und seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann. Der Fall muss von einem Mediziner entsprechend untersucht und attestiert werden. In gut gestalteten Versicherungstarifen genügen bereits sechs Monate ununterbrochene Ausfallzeit, um einen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente zu erwirken.

Damit Ihr Einkommen im Fall der Fälle gut gesichert ist, muss die gewünschte Rente ausreichend hoch angesetzt sein, damit der Lebensstandard gehalten und die regelmäßigen Ausgaben weiterhin bestritten werden können. Der Versicherungsbeitrag ist für Zahnärzte im Vergleich zu anderen Berufen verhältnismäßig günstig. Er bemisst sich zudem nach den Faktoren Eintrittsalter, Ausprägung der beruflichen Tätigkeit, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Dauer der Absicherung und eventuellen Zusatzversicherungen. Da vor dem Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und für den Versicherer Vertragsfreiheit besteht, können relevante Vorerkrankungen zu Leistungsausschlüssen, Risikozuschlägen oder gar zur Ablehnung des Antrages führen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Vertragsabschluss möglich frühzeitig bei guter Gesundheit vorzunehmen.

Hinterbliebene versorgt wissen

Was passiert, wenn der Versorger nicht mehr da ist? Eine erschreckende Frage, die jedoch bedacht werden muss. Denn die Hinterbliebenen müssen viele laufende Kosten weiter bestreiten können, mit Verpflichtungen wie zum Beispiel Lebenshaltungskosten, Miete oder Wohnnebenkosten. Bestehen Kreditverträge, ist die Frage, ob diese in der Darlehenssumme und -laufzeit ausreichend abgesichert sind. Sind nicht erwachsene Kinder zu versorgen, ist auch an die Kosten für deren Ausbildung zu denken.

All diese Fälle lassen sich mit einer Risikolebensversicherung abdecken, die im Todesfall eine gewünschte vereinbarte Summe auszahlt. Man kann auch unterschiedliche Vereinbarungen oder Verträge miteinander kombinieren. Wenn es sowohl um die Absicherung der Familie als auch um eine Immobilie geht, kommen zwei getrennte Versicherungsverträge mit konstanter und fallender Versicherungssumme zum Tragen. Faustformeln, wie „die Versicherungssumme soll etwa drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter entsprechen“, werden oft nicht den tatsächlichen Anforderungen gerecht. Daher sollte auch hier eine individuelle Versorgungsanalyse durchgeführt werden. Darlehen sollten separat abgesichert werden. Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen – genauso wie bei den zuvor beschriebenen Lösungen – eine Steigerung der Lebenshaltungskosten, die Inflation, die Länge der Laufzeit und die Höhe der Versicherungssumme genau bedacht werden. Eine Gesundheitsprüfung ist auch hier Bestandteil der Antragstellung. Die Versicherungsprämie hängt in der Regel vom Alter, der gewünschten Versicherungssumme und der Laufzeit ab. Zuschläge für riskante Hobbys, Rauchen und bestimmte Berufe sind möglich. Einige Versicherer bieten sogenannte Nachversicherungsgarantien, sodass sich der Versicherungsschutz an sich ändernde Lebenssituationen, wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, anpassen lässt. Zwei Tarifvarianten seien hier exemplarisch vorgestellt:

1. Klassische Risikolebensversicherung

Bei der klassischen Risikolebensversicherung wird zu Beginn die Höhe der Versicherungssumme festgelegt, was eine hohe Planungssicherheit bietet. Die Versicherungssumme bleibt während der ganzen Laufzeit gleich. Es sei denn, eine Dynamik wurde vereinbart oder eine Erhöhung oder Herabsetzung der Versicherungssumme wird während der Laufzeit beantragt. Im Falle einer vereinbarten Dynamik erhöht sich der Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen automatisch.

2. Risikoversicherung mit fallender Summe

Wenn Sie wissen, dass zukünftig immer weniger finanzielles Risiko abgedeckt werden muss, zum Beispiel, weil ein Immobilienkredit sukzessive getilgt wird, dann ist diese Form der Risikolebensversicherung die richtige Lösung. Die Versicherungssumme sinkt jedes Jahr um einen konstanten Wert; daher sind Beiträge günstiger als bei der konstanten Risikolebensversicherung.

Besonders wichtig bei der Risikolebensversicherung ist eine steuerliche Beratung, damit Nachteile, wie sie zum Beispiel durch Erbschaftssteuer entstehen, ausreichend geprüft werden können. Vor allem bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist dies immanent wichtig. Hinzu kommt, dass die Abzugsfähigkeit der sogenannten Vorsorgeaufwendungen teilweise unterschiedlich bewertet werden kann, je nachdem, ob die alte steuerliche Regelung, das Alterseinkünftegesetz oder das Bürgerentlastungsgesetz greift.

Fazit

Die Frage nach der persönlichen finanziellen Absicherung des Zahnarztes, der eine Praxis gründet oder übernimmt, hat viele Facetten. Die Herausforderung besteht vor allem darin, dass es die eine ultimative Lösung in Form einer Wertanlage oder einer Versicherung schlicht nicht gibt. Vielmehr gilt es – neben der bestehenden berufsständischen Versorgung – ein Vorsorgekonzept mit den richtigen Bausteinen umzusetzen, das möglichst viele Aspekte des eigenen, dynamisch verlaufenden Lebens sowie die sich ändernden Rahmenbedingungen (wie Inflation, Steuern, Erträge, Anlagerisiken) mit berücksichtigt.

Um sinnvoll und ausreichend für das Alter vorzusorgen, sollte – zusätzlich zu den Vermögenswerten wie Wertpapiere oder Immobilien – durch den Abschluss einer Basisrente oder privaten Rente für ein langes Leben vorgesorgt werden. Denn auch wenn die Versorgungswerke gute Arbeit leisten und besser wirtschaften als der Staat, reicht der gebotene Schutz nicht aus. Dies gilt insbesondere auch im Fall einer eintretenden Berufsunfähigkeit oder für den Todesfall. Die hier vorgestellten Möglichkeiten der Risikolebensversicherung sichern Ihre wirtschaftliche Existenz in angemessener Art und Weise ab.

Eine Übersicht über die zahnärztlichen Versorgungswerke finden Sie online unter www.zmk-aktuell.de/appel als PDF zum Download.

  • Vorschau.
  • Vorschau.

Näheres zum Autor des Fachbeitrages: Christoph Appel

Bilder soweit nicht anders deklariert: Christoph Appel



Neu: das ePaper der ZMK ist jetzt interaktiv
Banner ZMK 11 12 fuer Box

Lesen Sie die ZMK jetzt digital mit vielen interaktiven Funktionen. Das ePaper erhalten Sie durch Abonnieren unseres kostenlosen Newsletters.