Praxisführung

Teil 1: Der Versicherungsschutz der Praxis

Absicherung und Vorsorge bei Praxisniederlassung

Ist Ihre Praxis gut versichert?
Ist Ihre Praxis gut versichert?

Die Vielzahl der Versicherungslösungen für Zahnärzte wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Die Frage „Welche Absicherung passt individuell zu meiner Praxis?“ ist zentral. Was Sie bei einer Praxisgründung oder -übernahme besonders im Blick haben sollten, erläutert der Versicherungsexperte Christoph Appel.

Der Schritt, eine eigene zahnärztliche Praxis zu gründen oder zu übernehmen, ist eine Entscheidung, die eine Menge unternehmerische Herausforderungen und neue Erfahrungen mit sich bringt. Neben den organisatorischen und wirtschaftlichen Entscheidungen, die es im Vorfeld zu treffen gilt, stellen sich einige Fragen in Bezug zur Sicherung der Existenz ganz neu – sowohl in unternehmerischer als auch in persönlicher Hinsicht. Vor diesem Hintergrund sollte sich der Zahnarzt dem Thema „Versicherungen und Vorsorge“ besonders widmen.

Relevante Versicherungsbereiche

Grundsätzlich gibt es bei Absicherung einer Praxis, wie bei anderen Unternehmen, drei Bereiche, die bei der Auswahl des Versicherungsschutzes vor allem zu berücksichtigen sind.

  1. Es sind die Sach-, Kosten- und Haftungsrisiken zu betrachten, die den Absicherungsbedarf aller Praxisinhalte umfassen (zum Beispiel die Berufshaftpflicht oder die Absicherung des Inventars).
  2. Die persönliche Absicherung des Zahnarztes sollte auf den Prüfstand gestellt werden, zum Beispiel welche Alternativen es im Bereich Krankenversicherung gibt, welche Vorkehrungen für eine Berufsunfähigkeit zu treffen sind oder was zu tun ist, um die Vorsorge für das Alter sinnvoll zu gestalten.
  3. Und schließlich sollte bedacht werden, welche Lösungen für die Absicherung der Mitarbeiter gewählt werden können.

Geeignete Auswahl treffen

Wenn es darum geht, für die drei genannten Bereiche eine geeignete Auswahl zu treffen, konkurrieren viele mehr oder weniger spezialisierte Anbieter auf dem Versicherungsmarkt um die Gunst der Mediziner. Ein Vergleich der angebotenen Produkte im Hinblick auf den tatsächlich bestehenden Absicherungsbedarf ist hier zwingend notwendig. Die optimale Lösung, die zu den individuellen Gegebenheiten der Praxis passt, wird in den seltensten Fällen mit nur einem Versicherer oder einem Produkt erzielt. Interessant wird es vor allem dann, wenn die zahnmedizinische Praxis eine besondere Spezialisierung hat, die es zu berücksichtigen gilt, oder wenn mehrere Bereiche des Heilwesens in einer Praxis zusammengefasst sind. Diese Umstände schaffen die Rahmenbedingungen für das Erstellen eines tragfähigen Absicherungskonzeptes, das den oben genannten Versicherungsbereichen genügen muss. Praxisinhaber sollten ihre Versicherungsthemen einem Experten anvertrauen, der auf die Beratung von Zahnmedizinern spezialisiert und in den versicherungsbezogenen Notwendigkeiten des Praxisbetriebes erfahren ist. Einen entsprechend qualifizierten Versicherungsberater zu finden, ist daher essenziell. Einen wichtigen Hinweis, ob er tatsächlich alle Möglichkeiten ausschöpft, um zu beraten, gibt daher – neben der Anzahl der Praxen, die von ihm betreut werden – seine Arbeitsweise. Nicht nur im (zahn-) medizinischen Bereich gilt also: Auf die Anamnese kommt es an. Ähnlich einem Mediziner wird ein Versicherungsexperte zunächst strukturiert alle wichtigen Informationen zur Praxis und zum Inhaber abfragen und erheben. Darauf folgen das Einholen, Vergleichen und Auswerten der infrage kommenden Versicherungslösungen sowie ein umfassendes Beratungsgespräch.

Sach-, Kosten- und Haftungsrisiken der Praxis

Selbstständige niedergelassene Ärzte tragen immer auch das unternehmerische Risiko bei der Ausübung ihres Berufs und im Praxisalltag. Dies kann zwar durch den Abschluss von Versicherungen nicht vollständig ausgeschlossen werden, allerdings helfen diese sehr, die wichtigsten wirtschaftlichen Risiken abzudecken und die Existenz zu sichern. Denn tritt ein Schaden ein, kann dies durchaus zu ernsthaften Problemen für den Praxisinhaber führen. Um einen Überblick zu geben, werden hier nun die wichtigsten Versicherungen, die Sach-, Kosten- und Haftungsrisiken für Zahnarztpraxen minimieren können, vorgestellt.

Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflicht ist die wichtigste aller Versicherungen und notwendig für jeden Arzt. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung im Heilberufe-Kammergesetz für alle Ärzte vorgeschrieben wurde, die ihren Beruf ausüben. Abgesichert werden Schäden, die durch den Zahnarzt selbst oder seine Mitarbeiter einem Dritten (also dem Patienten) gegenüber verursacht werden. Versichert ist die gesetzliche Haftung, dies umfasst – neben der eigentlich ausgeübten Tätigkeit – zudem die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse der versicherten Zahnarztpraxis. Das bedeutet konkret: Es geht nicht nur um Schäden, die durch ein aktives Handeln des Zahnarztes oder seiner Mitarbeiter entstehen. Die Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflichten (Sturz eines Patienten in den Praxisräumen) kann beispielsweise ebenso zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, hat dies bei höheren Forderungen gegebenenfalls fatale Folgen für den Fortbestand der Praxis. Wenn feststeht, dass tatsächlich die Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens (maximal in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen, die je nach Risiko unterschiedlich sein können). Die „Abwehrfunktion“, auch „passiver Rechtsschutz“ genannt, ist eine weitere wesentliche Funktion der Berufshaftpflicht. Es wird geprüft, ob es tatsächlich eine rechtliche Grundlage für etwaige Forderungen eines Anspruchstellers gibt. Unberechtigte Ansprüche werden hierüber abgewehrt, wenn nötig vor Gericht, mit Übernahme der entstehenden Kosten.

Eine Berufshaftpflicht stärkt dem Praxisinhaber den Rücken, wenn Patienten zu Anspruchstellern oder gar Klägern werden, schützt das eigene Vermögen und vermeidet Insolvenz. Damit dieser wertvolle Schutz nach der Beendigung des aktiven Berufslebens fortbesteht, sollte eine Nachhaftungsversicherung abgeschlossen werden. Denn mit Einstellung der Tätigkeit endet der Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht – allerdings haftet der Zahnarzt aufgrund der gesetzlich festgelegten Verjährungsfristen trotzdem noch.

  • Konditionen der Haftpflichtversicherung.
  • Konditionen der Haftpflichtversicherung.

Versicherung des Praxisinventars

Ähnlich der bekannten Hausratversicherung ist die „Geschäftsinhaltsversicherung für Praxen“ eine weitere wichtige Versicherung. Die Praxiseinrichtung ist dem Inhaber lieb und war zumeist in der Anschaffung teuer. Wird diese nun zum Beispiel durch Einbruch, einen Wasserschaden oder einen Brand beschädigt, sind die Folgen für den Praxisbetrieb erheblich. Ganz gleich, ob der Schaden die Behandlungseinheit, das CAD/CAM-System, die bildgebenden Instrumente oder die Zahnreinigungseinheit betrifft: Die finanziellen Folgen, um Ersatz zu beschaffen, sind immens und belasten betroffene Praxen oftmals existenziell. Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgewalten (Sturm, Hagel, Überschwemmung) entstehen können. Bei Einbruchdiebstahl oder Vandalismus wird das gestohlene Gut ersetzt und die Beseitigung von Schäden an der Praxiseinrichtung ist ebenfalls abgesichert (in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme). Eine sinnvolle Erweiterung der Versicherungsbedingungen kann der Schutz gegen die sogenannten unbenannten Gefahren sein. Das bedeutet, dass der Versicherer Entschädigung für Schäden leisten muss, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache hervorgerufen werden – auch wenn diese Art der Zerstörung oder des Schadens nicht explizit im Vertragswerk benannt wird.

Das Absichern einer grob fahrlässigen Herbeiführung eines Schadens ist eine weitere sinnvolle Leistungserweiterung. Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein Mitarbeiter hat vergessen, die Fenster zu schließen, und ein Einbruchdiebstahl ist die Folge. Der Versicherer könnte nun die vertraglich festgelegten Leistungen zur Schadenregulierung kürzen, weil der Mitarbeiter den Schaden quasi (mit-)verursacht hat. Üblicherweise entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert der beschädigten Sache und wird vom Versicherungsnehmer festgesetzt. Übrigens: Notwendige Aufräum- oder Abbruchkosten sowie die Entsorgung der Gegenstände, die beispielsweise aufgrund eines Brands als Sondermüll gelten, sind ebenfalls über die Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt.

Absicherung der medizinischen Technik

Ein Praxisbetrieb ohne dental- und medizintechnische Geräte ist heutzutage undenkbar. Allerdings hat die fortschreitende Technisierung durchaus ihre Tücken: Schon ein vermeintlich kleiner Bedienungsfehler kann zum Ausfall oder einem hohen Schaden führen. Hierfür ist die Elektronikversicherung konzipiert worden. Versicherbar sind alle elektronischen Geräte, Anlagen und Systeme, die in der Praxis zum Einsatz kommen, zum Beispiel die dentalen Behandlungseinheiten, das Röntgengerät oder das Dentalmikroskop. Ebenfalls versicherbar sind die Systeme für Daten- und Kommunikationstechnik inklusive der festinstallierten Datenträger (z. B. Festplatten). Generell gilt es, insbesondere bei Neuanschaffungen die Versicherungssumme bedarfsgerecht anzupassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Die Elektronikversicherung reguliert Sachschäden, die durch nicht vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen entstehen. Beispiele hierfür sind Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, aber auch Diebstahl, Konstruktionsfehler, Stromschäden (Über-/Unterspannung) sowie Brand- und Wasserschäden. Ersetzt wird in den überwiegenden Fällen eine Neuanschaffung der Geräte oder – sofern noch möglich – deren Reparatur. Wichtig: Die Kosten für eine Datenrettung sind nicht immer in der Versicherung enthalten. Mit einer entsprechenden Erweiterung für die anfallende Datenwiederherstellung von elektronischen Geräten lässt sich dieses Feld abdecken.

  • Inventar und Technik.
  • Inventar und Technik.

Praxisausfallversicherung

Ist ein Schaden eingetreten oder gar der Praxisinhaber länger erkrankt, hat dies Folgen, die durch eine Praxisausfallversicherung abgedeckt werden können. Gemeint ist hier vor allem die Absicherung von wirtschaftlichen Schäden, die entstehen, weil die Praxis nicht betrieben werden kann. Die durch die Versicherung ausgeschüttete Kapitalentschädigung dient dann zum Beispiel dem Ausgleich von Gewinnminderung oder den fortlaufenden, umsatzunabhängigen Betriebskosten wie Löhne und Gehälter, Miete inklusive der Nebenkosten oder Leasingraten. Die Besonderheit der Praxisausfallversicherung: Sowohl der Umfang des Schutzes als auch die Höhe der Versicherungssumme wird individuell auf die Praxis abgestellt. Die Versicherung tritt in der Regel bis zu zwölf Monate für Schäden ein, die der Summe der laufenden Jahreskosten plus dem zu erwartenden Gewinn entsprechen. Daher ist es besonders wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob die ursprünglich im Vertrag festgelegten Summen noch ausreichend sind oder ob eine Vertragsanpassung notwendig ist. Vor Vertragsabschluss gilt es, die festgelegten Leistungsbereiche genau zu betrachten. Auch ein krankheits- oder unfallbedingter Ausfall des Zahnarztes als Leistungsträger der Praxis kann abgesichert werden, genauso wie ein Ausfall aufgrund einer angeordneten Quarantäne. Zu klären ist außerdem, ob die gewählte Versicherung die Kosten für eine ärztliche Vertretung übernimmt. Die Beiträge für diese Versicherung können als Betriebsausgabe selbstverständlich steuerlich geltend gemacht werden.

Rechtschutz für das Heilwesen

Rechtliche Auseinandersetzungen im Geschäftsleben sind leider immer mehr die Regel als eine Ausnahme. Dies betrifft natürlich ebenso praktizierende Ärzte, die eine Praxis besitzen. Seien es Schadenersatzforderungen, die der Praxisinhaber selbst durchsetzen möchte, oder Streitigkeiten, die aufgrund einer Kündigung entstehen – eine Rechtschutzversicherung hilft. Im Umfang enthalten sind die Versicherung des Praxisinhabers und seiner Arbeitnehmer, in Ausübung ihrer Tätigkeit in der Praxis. Beim Abschluss dieser Versicherung muss abermals sorgfältig geprüft werden, ob alle wichtigen Bereiche berücksichtigt sind. Zu nennen ist hier auch der Strafrechtschutz: Denn der Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben (beispielsweise vorsätzliche/fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung), reicht bereits aus, damit die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet. Auch Regressansprüchen der kassenärztlichen Vereinigung – seien diese berechtigt oder nicht – sollte man nicht ohne anwaltliche Unterstützung begegnen. Die Folge in den genannten Beispielen sind hohe Anwaltskosten, die durch entsprechenden Strafrechtschutz übernommen werden können. Das Forderungsmanagement ist ein weiteres, leider heißes Thema. Denn ein unterzeichneter Heil- und Kostenplan ist noch kein Garant dafür, dass der Patient pünktlich Rechnungen begleicht. Daher bieten einige Versicherer im Rahmen der Rechtschutzversicherung inzwischen an, das Forderungsmanagement für den Arzt zu übernehmen. Eine administrative Entlastung, von der die Praxis profitiert.

Fazit

Der passende Versicherungsschutz muss sehr genau auf die Erfordernisse der zahnärztlichen Praxis abgestellt werden. Relevante Versicherungsthemen sind hierbei die sogenannten Sach-, Kosten- und Haftpflichtrisiken, aber auch die persönliche Absicherung des Zahnarztes und Versicherungsleistungen für seine Mitarbeiter. Damit der Praxisinhaber den Versicherungsschutz bekommt, den er tatsächlich benötigt, sollte er das Thema einem Experten anvertrauen, der die Besonderheiten eines Praxisbetriebes versteht. Qualifizierte Versicherungsexperten sollten also einschlägige Erfahrung mit der Absicherung von zahnärztlichen Praxen nachweisen, strukturiert arbeiten und aus der Vielfalt des Versicherungsmarktes auswählen können. Versicherungen helfen, das unternehmerische Risiko zu begrenzen, hier insbesondere die Berufshaftpflicht, die Geschäftsinhaltsversicherung, die Elektronikversicherung, die Praxisausfallversicherung sowie ein entsprechender Rechtschutz. Beim Abschluss von Verträgen muss besonders darauf geachtet werden, ob alle wichtigen Haftungs- sowie Schadenfälle berücksichtigt sind und die Höhe der Versicherungssumme angemessen ist. In zweijährigem Turnus sollten die Verträge gemeinsam mit einem unabhängigen, sachkundigen Berater im Hinblick auf Beitragsstabilität, Aktualität und Notwendigkeit überprüft werden, um unliebsame Überraschungen im Schadenfall auszuschließen.

Die in diesem Artikel aufgeführten Praxistipps sowie eine Checkliste, die bei der Suche eines qualifizierten Versicherungsexperten dienlich ist, lesen sie auf www.zmk-aktuell.de/appel-versicherungscheck.

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Näheres zum Autor des Fachbeitrages: Christoph Appel

Bilder soweit nicht anders deklariert: Christoph Appel




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