Unbewilligter HKP? DIE ZA nimmt ab sofort Stellung!

Als Voraussetzung für einen Zuschuss der privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle kommt dem Heil- und Kostenplan, kurz HKP, eine enorme Bedeutung zu. Mit ihm entscheidet sich nicht nur, welche Positionen vom Kostenerstatter übernommen werden. Oft steht und fällt mit ihm die generelle Entscheidung seitens der Patienten über die Durchführung der Behandlung.
So kommt es nicht selten vor, dass Patienten nach einem gänzlich oder teilweise abgelehnten HKP die Behandlung nicht durchführen lassen – selbst, wenn sie medizinisch notwendig ist. Zahnärzten und Kieferorthopäden geht dadurch nicht nur Umsatz verloren, auch das Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und ihren Patienten kann darunter leiden. Das neue Angebot der ZA setzt genau an diesem Punkt an: Wird der HKP nicht vollständig bewilligt, können Zahnärzte und Kieferorthopäden DIE ZA mit der Stellungnahme zum HKP beauftragen. Hierdurch kann der Patient auf eine höhere Kostenübernahme seitens der Beihilfestelle oder privaten Krankenversicherung hoffen.
ZA-Vorstandsmitglied Holger Brettschneider sieht großes Potenzial in der neuen Dienstleistung: „Die Gründe, die für das neue Produkt sprechen, liegen auf der Hand: DIE ZA ist als berufsständisches Unternehmen mit ihrer über 30 Jahren gesammelten Expertise tief im Thema und gewappnet im Umgang mit Kostenerstattern. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Kostenübernahme. Durch die Beauftragung der ZA spart der behandelnde Zahnarzt nicht nur Zeit, die er sinnvoll für seine Patienten nutzen kann, er erzielt zugleich auch höhere Erträge für seine Praxis. Und nach positivem Bescheid über den HKP seitens des Kostenerstatters fällt es den Patienten selbstverständlich leichter, sich für die Durchführung der geplanten Behandlung zu entscheiden.“
Weitere Informationen:
www.za-abrechnung.de
Tel.: 0800 9292582
Quelle:
Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG