Korrekt abrechnen – Honorarausfälle vermeiden

Oftmals sind sich Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie deren Teams bei der Honorar-Abrechnung unsicher und fragen sich: Was kann ich wie abrechnen? Wie gehe ich mit bestimmten Leistungen um? Wie verhindere ich Honorarverluste? Nachfolgend erhalten Sie einige Tipps zur korrekten Abrechnung und Steigerung der Wirtschaftlichkeit.
Möchte der gesetzlich versicherte Patient eine Leistung erhalten, die nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann, so muss das Aufklärungsgespräch mit der Patientin bzw. dem Patienten zwingend auch über die wirtschaftlichen Risiken und über eine alternative Behandlung geführt werden. Die Zahnärzteschaft muss in diesem Fall seinen Patientinnen und Patienten schriftlich und rechtzeitig über die voraussichtliche Höhe der Behandlungskosten informieren und diese müssen sich über die wirtschaftliche Tragweite der Behandlung im Klaren sein.
Die Aufklärungspflicht als auch die Dokumentationspflicht sind daher die wichtigen Voraussetzungen für die GOZ-Abrechnung. Eine unvollständige und unstrukturierte Dokumentation kann Honorarverluste und finanzielle Einbußen nach sich ziehen (vgl. § 630h Absatz 3 BGB).
Das A und O – die korrekte Dokumentation
Neben den Gebührenziffern ist also die Behandlungsleistung textlich aufzuführen, inklusive der Begründungen (weshalb diese Leistung oder der Materialeinsatz etc.) sowie die Behandlungszeit. Hier können Checklisten oder vorformulierte Begründungen bzw. Textbausteine sehr hilfreich sein.
Die Abrechnung ist somit nicht allein die Aufgabe der Person, die mit dieser Tätigkeit betraut ist, sondern beginnt bereits im Behandlungszimmer mit der korrekten Dokumentation. Das gesamte Team muss deshalb regelmäßig geschult werden, um sicherzustellen, dass Honorarverluste ausbleiben.
Wichtig ist dabei außerdem, Doppelberechnung zu vermieden, da möglicherweise manche Leistungen bereits in anderen Gebührenposition integriert sind, die nicht separat nochmals berechnet werden dürfen. Dazu zählen u.a. Praxiskosten inklusive der Kosten für Füllungsmaterial, Instrumenten-Anwendung oder die Lagerhaltung etc.
Honorarverluste entstehen meist, wenn erbrachte Leistungen überhaupt nicht aufgeführt werden, z.B. Mehrkosten fürs Präparieren oder Einbringen von Füllungen etc. Aber auch kleinere Beträge werden gerne vergessen, etwa Porto- oder Kopierkosten.
Ein weiterer Hinweis der nicht außer Acht gelassen werden darf: Machen Sie Privatleistungen für Ihre Patient*innen sichtbar – vor allem auch auf Ihrer Website und über Ihre Social-Media-Kanäle. Formulieren Sie diese für Ihre Patient*innen in verständlichen Worten – somit werden Sie auch im Netz schneller gefunden.
Benötigen Sie Unterstützung bei Abrechnungs-Themen oder wünschen Sie Tipps zur Finanzierung, Kreditvergabe oder einer Praxisgründung, so kontaktieren Sie mediserv per Telefon 0681 4000797 oder informieren Sie sich vorab auf www.mediservbank.de. |
Quelle:
mediserv Bank GmbH