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zahnmedizinische Abrechnung

Abrechnungstipp zur erweiterten Anwendung von Hyaluronsäure

Unsere Abrechnungsexpertin Sabine Schröder hat in einem Beitrag die Abrechnungsmöglichkeiten der Hyaluronsäure im Rahmen der systematischen Parodontaltherapie aufgezeigt. Diese Abrechnungshinweise bezogen sich auf den Artikel „Hyaluron und Laserlicht im LHA-Konzept der systematischen Parodontaltherapie von Dr. Liebaug und Dr. Wu (siehe ganz unten die Hinweise auf die Beiträge).

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Profesor Invitado Universität Sevilla Dr. Martin Jörgens, Düsseldorf, als aufmerksamer Leser unserer Zeitschrift und langjähriger Anwender von Hyaluronsäure, gibt ergänzende Vorschläge zur Abrechnung von Hyaluronsäure, deren Einsatzgebiete und Indikationen äußerst umfassend sind.

Generelle Weichteilunterfütterung mit Hyaluronsäure und Papillenunterspritzung

Das Vorgehen hierbei beschreibt Dr. Jörgens folgendermaßen: Je nach Aufwand und Größe der Areale können die zu unterspritzenden Bereiche zunächst vorsichtig mit Oberflächenanästhesie und dann terminaler Infiltrationsanästhesie betäubt werden. Entsprechend kann hier die GOZ 0080 je Quadrant bzw. 0090 je Zahn berechnet werden.

Bei der Unterspritzung umfangreicherer Areale von Weichteilen – Vestibulum und angrenzende Strukturen und Weichteildefekte – kann am besten dann auf die bestehende und gültige GOÄ zurückgegriffen werden. Dies gilt auch für die klassische Papillenunterspritzung.

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Je nach Aufwand und Größe der Areale können die zu unterspritzenden Bereiche zunächst vorsichtig mit Oberflächenanästhesie und dann terminaler Infiltrationsanästhesie betäubt werden. Entsprechend kann hier die GOZ 0080 je Quadrant bzw. 0090 je Zahn berechnet werden. Die Weichteilunterfütterung umfasst sowohl das Vestibulum als auch die einzelnen, papillären Strukturen. Hierfür wird je Quadrant die GOÄ 2442 vorgeschlagen (Implantation alloplastischen Materials), zzgl. Zuschlag Ä 444 (einmalig je Sitzung), zzgl. Materialkosten.

Aufwendigere, spezielle Papillenunterspritzung mit Hyaluronsäure

Bei extrem aufwendigen, speziellen Unterspritzungen wäre eine Analogposition zur aufwendigen Papillenunterspritzung je modellierter Papille zzgl. Materialkosten denkbar. Diese müsste dann individuell vom Behandler aufwands- und schwierigkeitsgerecht individuell gestaltet werden.

Einsatz der Hyaluronsäure innerhalb der Parodontaltasche

Hier wurde im letzten Beitrag die analoge Berechnung je Zahn vorgestellt. Die Wahl der entsprechenden Analogziffer obliegt immer dem Behandler nach seinem tatsächlichen Aufwand.

Herr Dr. Jörgens regt an, dass bei größeren (bis zu zwei) Interdentalräumen oder auch an Molaren mit palatinalen und bukkalen Flächen bis zu 4 Injektionen Hyaluronsäure anfallen können. Somit können bei gezielter und genauer Anwendung im parodontal stark geschädigten Gebiss viele Injektionen medizinisch notwendig werden. Diesem Aufwand sollte durch die Wahl einer entsprechenden Analogziffer Rechnung getragen werden. Hier schlägt er die GOZ 0090 analog zzgl. Materialkosten vor.

Die andere Option ist die klassische Anwendung der GOZ 4110 je Tasche zzgl. Material. Dem Leistungstext entspricht genau das Auffüllen parodontaler Knochendefekte mit augmentativen Materialien für Regenerationsprozesse. Auch hier werden die Materialien zusätzlich berechnet. Ein zusätzlicher knochenchirurgischer Schritt der Aufklappung kann dann durch die GOZ 4090 bzw. 4100 zeitgleich berechnet werden. Auch weitere umfangreichere parodontalchirurgische Maßnahmen können anfallen und ggf. entsprechend zeitgleich nach GOÄ berechnet werden.

Der Beitrag von Dr. Liebaug und Dr. Wu sehen Sie hier 

Der Abrechnungstipp auf diesen Artikel wurde von Abrechnungsexpertin Frau Schröder erstellt

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