Anzeige

Steuer

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31.12.2023 verlängert

Das Bundesministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass der Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7% für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den 31. Dezember 2022 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2023 verlängert hat.

. Drazen Zigic/freepik.com
.
.

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben daher beschlossen, so der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. in Kiel unter Hinweis auf das BMF Schreiben vom 21.11.2022 – III C 2 – S 7030/20/10006 :006 – die in dem ursprünglichen BMF-Schreiben vom 2. Juli 2020, BStBl I S. 610, enthaltenen Verwaltungsregelungen zu entsprechend verlängern.

Quelle:
DASV

Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels

Anzeige

Kommentare

Keine Kommentare.

Anzeige