Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben daher beschlossen, so der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. in Kiel unter Hinweis auf das BMF Schreiben vom 21.11.2022 – III C 2 – S 7030/20/10006 :006 – die in dem ursprünglichen BMF-Schreiben vom 2. Juli 2020, BStBl I S. 610, enthaltenen Verwaltungsregelungen zu entsprechend verlängern.
Quelle:
DASV
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