Anzeige

Praxisführung

Die Zahnzusatzversicherung in der modernen Zahnarztpraxis

Immer häufiger erkennen Zahnärztinnen und Zahnärzte, dass Zahnzusatzversicherungen heutzutage eine wichtige Rolle spielen, wenn es um den Erfolg der eigenen Zahnarztpraxis geht. Der Zusammenhang liegt auf der Hand: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden immer weiter reduziert – brandaktuell unter dem Stichwort „Finanzstabilisierungsgesetz“.

. Catalin Pop/AdobeStock
.
.

Gerade etwas mehr als 1 Jahr ist es her, dass die Möglichkeiten zur Frühbehandlung von Parodontitis im Rahmen der PAR-Richtlinie in Deutschland deutlich verbessert wurden. Und doch stehen die neuen Behandlungsmöglichkeiten aufgrund der neuen Budgetierungsregelungen faktisch vor dem Aus. Ein Dilemma für die Zahnärztinnen und Zahnärzte, die hohe Anforderungen an die Qualität ihrer täglichen Arbeit stellen und ihre Patientinnen und Patienten optimal versorgt wissen möchten.

Finanzierungslücken durch Zahnversicherung schließen

Zahnzusatzversicherungen können dabei helfen, das Problem zu lösen. Gute Tarife übernehmen im Bereich Zahnbehandlung sowohl reine Privatabrechnungen (z.B. wenn die Voraussetzungen einer Kassen-Endo nicht gegeben sind) als auch private Mehrkosten (z.B. elektrometische Längenbestimmung bei Endo o.Ä.).

Doch dafür benötigen Ihre Patientinnen und Patienten die „richtige“ Zusatzversicherung. Als Zahnarzt kennen Sie das sicherlich: der Patient hat zwar eine Zusatzversicherung, aber die bezahlt z.B. nur Zahnersatz und auch das oft nur auf Kassenniveau (der „Klassiker“ sind z.B. Tarife, die nur den gesetzlichen Festzuschuss verdoppeln). Für eine optimale Versorgung benötigen Ihre Patientinnen und Patienten allerdings eine hochwertige und umfassende Versicherung, die auch zusätzliche Leistungen in den Bereichen Füllungstherapie, Endo- und Parodontaltherapie erstatten.

Anzeige

Zum anderen leistet eine Zahnzusatzversicherung im Regelfall nicht für geplante Behandlungen oder schon bekannte Erkrankungen. Eine gute Zahnzusatzversicherung sollten Ihre Patienten also schon in „guten Zeiten“ abschließen, solange die Zähne und das Parodontium gesund sind. Es bringt Ihnen als Zahnarztpraxis also wenig, wenn Sie das Thema Versicherung nur dann ansprechen, wenn erkennbar ist, dass der Patient schon Probleme hat oder zeitnah mit Behandlungen zu rechnen ist.

Nur systematische Patientenansprache führt zum Ziel

Wer seine Patientinnen und Patienten auf Dauer zu gut versicherten Privatpatienten machen möchte, muss also aktiv werden. Diese sollten in der Praxis systematisch auf das Thema Zahnversicherung angesprochen werden (z.B. immer bei Terminvergaben, bei 01 oder PZR-Termin). Und das gilt nicht nur für diejenigen Patientinnen und Patienten, bei denen Behandlungsbedarf mittelfristig schon absehbar ist, sondern gerade auch für Patienten mit gutem Zahnzustand (siehe oben).

Zudem muss eine gute Zusatzversicherung gar nicht unbedingt immer teuer sein. Speziell bei jüngeren Menschen „rechnet“ sich eine Zahnzusatzversicherung oft allein über die enthaltenen Prophylaxeleistungen.

Praxis-Beispiel:

Ein 25-jähriger Patient bezahlt für eine Zusatzversicherung mit 80% Erstattung bei Zahnersatz, 100% Zahnbehandlung und 100% Prophylaxe (ohne Begrenzung) derzeit rund 14 Euro monatlich. Die Kosten für diese Versicherung hätte der Patient schon bei 2 PZR-Terminen jährlich wieder reingeholt.

Ausgebuchte PZR-Zimmer als Umsatz-Booster

Die Patientinnen und Patienten zu regelmäßiger Prophylaxe zu motivieren, ist nicht einfach – besonders in Zeiten stark steigender Preise. Manche kommen nur einmal im Jahr zur professionellen Zahnreinigung, andere verweigern sich komplett.

Stellen Sie sich mal vor, jede Patientin und jeder Patient hätte eine private Zusatzversicherung, die Kosten für Zahnprophylaxe in vollem Umfang erstattet. Optimal (aus zahnärztlicher Sicht) sind natürlich Tarife, die PZR ganz ohne Begrenzung erstatten.

Aber auch wenn die Versicherung z.B. nur 200 Euro im Jahr abdeckt, wären damit ja schon die meisten Patienten zu motivieren, 2-mal im Jahr zur PZR vorbeizuschauen. Und Diskussionen über ansteigende Preise bei der PZR würden damit auch der Vergangenheit angehören.

Tipp: PZR Flatrate für 9 Euro

Für Patientinnen und Patienten, denen eine reine Zahnerhalt-Versicherung ausreicht, gibt es eine sehr günstige Möglichkeit, um zumindest das Thema PZR und Zahnerhalt abzusichern: die PZR-Flatrate für nur 9 Euro im Monat – ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen. Diese Versicherung leistet 100% für die professionelle Zahnreinigung und begrenzt die Leistung nicht auf einen jährlichen Höchstbetrag. Weitergehende Infos online: www.pzr-flatrate-sofort.de

Implantate, Inlays & Prothetik – rechtzeitig absichern

Wer jung und gesund ist, denkt häufig nicht an morgen. Doch wer erst dann an die Zahnzusatzversicherung denkt, wenn er den Kostenvoranschlag für ein Implantat in der Hand hält, der ist meist zu spät dran.

Leider handhaben das nicht gerade wenige Menschen eher nach dem Prinzip Hoffnung. Nach Auswertung einer Studie des Vergleichsportalszahnzusatzversicherung-experten.de (Mai 2021) befindet sich rund 1 Viertel aller Interessenten für eine Zahnzusatzversicherung zum Zeitpunkt des Abschlusswunsches bereits in einer laufenden Behandlung.

Viele Patientinnen und Patienten haben natürlich die Hoffnung oder den Wunsch, auch diese laufenden Behandlungen mit absichern zu können. In wenigen Fällen funktioniert das sogar – in den meisten Fällen jedoch nicht! Es widerspricht schließlich dem Prinzip einer Versicherung, „brennende Häuser“ noch gegen Feuer zu versichern.

Auch hier gilt für Zahnarztpraxen: Wer seine Patienten strukturiert und frühzeitig auf das Thema Zahnzusatzversicherung hinweist, hat später am wenigsten Ärger (Stichwort „Versicherung zahlt nicht“) und den maximalen Nutzen. Von einer Patientin oder einem Patienten mit guter Zahnzusatzversicherung werden Sie vermutlich nicht hören „Das kann ich mir nicht leisten“.

Eine Patientin oder ein Patient mit Zahnzusatzversicherung wird deutlich seltener mit ihrem Kostenvoranschlag hausieren gehen oder wegen ein paar wenigen Euro anfangen, über Ihre Rechnungen zu diskutieren. Bei einem Patienten mit guter Zusatzversicherung werden Sie auch deutlich seltener ihrem Geld wegen nicht bezahlter Rechnungen hinterherlaufen müssen.

Versicherungen zahlen doch eh nie 

Leider gibt es auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nichts von Zusatzversicherungen halten. Alles Verbrecher, „die zahlen doch eh nie“ oder „die machen doch nur Probleme“ sind (leider) gängige Ansichten.

Natürlich gibt es (auch gute) Gründe, warum eine Zahnzusatzversicherung einmal nicht bezahlt. Den „Klassiker“ habe ich bereits erläutert: Viele Menschen schließen die Versicherung erst dann ab, wenn sie erkennen „ich habe ein Problem“ (meist ist das leider auch der Zeitpunkt, an dem auch schon der Zahnarzt auf das „Problem“ hingewiesen hat – in diesem Fall zahlt die Versicherung in der Tat nicht mehr).

Doch das lässt sich vermeiden, wenn man seine Patientinnen und Patienten auch bei gutem Zahnzustand frühzeitig animiert, eine Zusatzversicherung abzuschließen – ein Haus versichert man ja auch, wenn es noch steht und nicht, wenn es gerade anfängt zu brennen. Und sind wir ehrlich: Als Zahnarzt können Sie nicht verhindern, dass ihre Patientinnen und Patienten Versicherungen abschließen – Sie können aber versuchen, die richtige Richtung vorzugeben.

Abrechnungsprobleme mit Zahnzusatzversicherungen vermeiden

„Wo gehobelt wird, da fallen Späne.“ Es ist kaum vermeidbar, dass in Einzelfällen auch mal ein Patient an Sie herantreten wird, weil beispielsweise seine Versicherung eine berechnete GOZ-Position nicht bezahlen möchte oder dergleichen. Derartigen Schwierigkeiten kann man vorbeugen, wenn man weiß, welche Abrechnungsmöglichkeiten die Versicherungsgesellschaften akzeptieren und welche nicht.

„Schwierig“ sind typischerweise Analogberechnungen, sofern es dazu noch keine hinreichende Rechtsprechung gibt. Allzu kreativ sollte man hier nicht sein. Arbeiten Sie besser mit Positionen, die eine Erhöhung des Steigerungsfaktors erlauben – gute Versicherungen leisten mit Begründung i.d.R. bis Faktor 3,5 (wenige sogar darüber).

Wenn man hierdurch auf eine Analogberechnung verzichten kann, ist dies der Weg, auf dem weniger Schwierigkeiten mit einer privaten Zusatzversicherung zu erwarten sind. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, Analogpositionen zu berechnen, verwenden Sie am besten Analogziffern, zu denen es schon – bestenfalls höchstrichterliche – Rechtsprechung gibt. Daran müssen sich natürlich auch private Versicherungsunternehmen orientieren.

Patientenansprache und Werbeverbot – verträgt sich das?

Manche Zahnärzte empfehlen ihren Patientinnen und Patienten ungerne Versicherungen. Oft haben sie standesrechtliche Bedenken (Stichwort „Werbeverbot“) oder Angst, für Probleme mit der Versicherung verantwortlich gemacht zu werden.

Als Zahnärztin bzw. Zahnarzt sollte man seine Patientinnen und Patienten zahnmedizinisch optimal versorgen und keine Beratung zum Thema Versicherungen durchführen – das ist soweit klar. Allerdings spricht auf der anderen Seite auch nichts dagegen, die Patienten grundsätzlich für dieses Thema zu sensibilisieren und an eine neutrale Beratungsstelle zu verweisen.

In der Praxis begegnen uns häufig Aussagen wie „mein Zahnarzt hat mir aber die XYZ Versicherung empfohlen“. Sicherlich sind solche Ratschläge gut gemeint, aber ob der Patient genau bei „dieser“ Versicherung gut aufgehoben ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab – soweit sollte sich ein Zahnarzt bzw. eine Zahnärztin nicht aus dem Fenster lehnen.

Jeder Mensch hat unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse, die bei der Auswahl einer Zusatzversicherung berücksichtig werden sollten. Die verschiedenen Versicherungsgesellschaften haben sehr unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen (z.B. Gesundheitsprüfung). Nicht immer ist der „empfohlene“ Tarif auch realisierbar. Um die passende Versicherung zu finden, benötigen die Patienten neutrale und fachkundige Beratung.

Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels

Kommentare

Keine Kommentare.

Anzeige